Hubig will Verjährung von Vergewaltigung verlängern



Hubig befürwortete ebenso die Forderung, die Voraussetzungen für die Einvernehmlichkeit von Sex zu erhöhen. Bis 2016 habe nur dann eine Vergewaltigung vorgelegen, wenn ein Opfer sich körperlich gewehrt habe. „Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen“, erläuterte sie.



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