Deutscher Anwaltstag 2026: KI und Zukunft der Anwaltschaft



Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Berufsalltag von Anwälten ist enorm. Daher hat Stefan von Raumer dem Thema in seinem Eröffnungsvortrag zum diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Freiburg viel Platz eingeräumt. Von Raumer, der seit Februar 2025 Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ist, skizzierte die Situation, in der viele Juristen sich derzeit befinden. Mancher Anwalt fühlt sich durch den Einsatz von ChatGPT und Co. in der Recherche oder der Vertragsgestaltung abgehängt, teilweise sogar ersetzt. Andere Anwälte, insbesondere in den Großkanzleien, nutzen die Instrumente tagtäglich und führen ihre gesteigerte Produktivität darauf zurück.

Anwälte sollen auf ihre Begabungen vertrauen

Die Qualität einer KI-Anfrage lasse sich durch den Prompt, also die Anweisung an das Sprachmodell, beeinflussen, sagte von Raumer und spannte dann den Bogen zu den Anwälten: „Wir müssen die Zukunft mitgestalten.“ Anwälte müssten gerade „in den heutigen Zeiten“ weiter ihre Begabungen und Kenntnisse einsetzen. Damit griff der DAV-Präsident das Motto des Anwaltstreffens auf, wo Aufbruch und Eigenverantwortung im Mittelpunkt stehen.

Denn die Erwartungen vieler junger Anwälte sowie der Fachkräftemangel, allen voran bei den Rechtsanwaltsfachangestellten, erschweren den Generationswechsel in den kleinen und mittelgroßen Kanzleien, die den überwiegenden Anteil in Deutschland ausmachen. Hinzu kommt die Disruption durch massentaugliche KI-Systeme. In verschiedenen Bereichen, etwa bei Fluggastrechten oder Streitigkeiten um Abfindungen, müssen Verbraucher längst keinen Anwalt mehr einschalten.

„Unverwechselbarkeit“ von Anwälten gibt es nicht mehr

In seiner Rede forderte von Raumer, dass die Anwaltschaft ihre Unverwechselbarkeit gegenüber Bürgern und Politik wieder mehr behaupten müsse. „Das ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr.“ Anwälte seien unabhängig, könnten vermitteln und professionell vertreten – bei Gericht und außerhalb. Genau diese Fähigkeiten seien erforderlich, um Bürgern einen effektiven Zugang zum Recht zu verschaffen.

Konkret appellierte der DAV-Präsident an den Gesetzgeber, den Anwaltszwang in Zivilprozessen ab einem Wert von 5000 Euro beizubehalten, und zwar auch nach der Anhebung des Zuständigkeitswerts für Amtsgerichte auf 10.000 Euro zum Jahresbeginn 2026. Die Einbeziehung von Anwälten könnte eine Flut „unkontrollierter KI-Schriftsätze“ vor Gerichten verhindern und echten Rechtsschutz gewährleisten, sagte der DAV-Präsident.

Unterstützer des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Von der parallel zum Anwaltstag in Hamburg stattfindenden Konferenz der Justizminister der Länder (Jumiko) erhoffte sich von Raumer positive Signale, insbesondere zur Reform der juristischen Ausbildung und zum Festhalten am Beratungsmonopol von Anwälten. Bayern hatte im Herbst 2025 mit einem Vorstoß versucht, Rechtsschutzversicherern wie dem Arag-Konzern aus Düsseldorf den Zugang zum Beratungsmarkt zu öffnen. Die Initiative scheiterte jedoch. In Freiburg spielte von Raumer auf den Vorgang an und betonte die Bedeutung der anwaltlichen Beratung, die durch das Berufsrecht garantiert werde.

Zum Abschluss unterstrich er die Rolle der Anwaltschaft für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. „Der Rückhalt ist dringend nötig in Zeiten von Krieg und einem wegbrechenden Amerika als verlässlichem Wirtschaftspartner.“ Wirtschaftskanzleien verschiedener Größe seien in dieser schwierigen Situation sehr aktiv und würden wichtige Hilfe leisten. Dafür sei er sehr dankbar, sagte der DAV-Präsident. In diesem Frühjahr bezogen verschiedene europäische Berufsorganisationen, darunter der DAV als Initiator, Position gegen die Trump-Regierung und deren Angriffe auf den amerikanischen Rechtsstaat. Der US-Präsident liegt im Streit mit mehreren amerikanischen Großkanzleien.



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