Was für das Teilen von Solarstrom wichtig ist


Luftaufnahme von Häusern mit Solaranlagen bei Volle Kanne.

Ab Juni 2026 dürfen Besitzer von Solaranlagen ihren Strom direkt in die Nachbarschaft verkaufen. Diese Voraussetzungen gelten beim Energy Sharing.

28.05.2026 | 0:45 min


Wer eine Solaranlage besitzt, konnte überschüssigen Strom bislang meist nur gegen eine vergleichsweise geringe Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Das sogenannte Energy Sharing eröffnet nun neue Möglichkeiten.


Was steckt hinter Energy Sharing?

Die Idee kommt aus der Europäischen Union. In anderen Ländern wie zum Beispiel Österreich und Italien wird sie schon seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Mit der neuen Regelung soll die Energiewende vorangebracht werden. Ziel ist es, lokal erzeugten Solarstrom besser zu nutzen und auch Menschen ohne eigene Photovoltaikanlage daran teilhaben zu lassen.

Möglich wird das durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. „Erst durch die Gesetzesnovelle werden neue Möglichkeiten geschaffen: Wer Strom teilt, gilt nun nicht mehr automatisch als Energieversorger und wird deswegen von zentralen Lieferantenpflichten befreit“, so Lisa Strippchen, Projektleiterin und Expertin für Stromerzeugung bei der Deutschen Energieagentur (dena). „Dies ist eine ganz entscheidende rechtliche Voraussetzung dafür, dass Energy Sharing überhaupt umgesetzt werden kann.“

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Wie funktioniert das Stromteilen?

Betreiber von Solaranlagen dürfen ihren überschüssigen Strom künftig lokal vermarkten und direkt mit Nachbarn, Freunden oder anderen Haushalten teilen, ohne dass dafür ein klassischer Stromversorger zwischengeschaltet werden muss. Beim Energy Sharing wird der Strom nicht direkt über eine eigene Leitung an andere Haushalte weitergegeben. Die Verteilung erfolgt über das bestehende öffentliche Stromnetz.

Die beteiligten Personen schließen untereinander Verträge ab, die regeln, zu welchem Preis der Solarstrom weitergegeben wird. Der Preis kann frei vereinbart werden und theoretisch sogar bei null Euro liegen.

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Warum weiterhin ein normaler Stromvertrag nötig ist

Auch mit Energy Sharing bleibt ein regulärer Stromanbieter notwendig. Denn Solaranlagen produzieren nicht rund um die Uhr Strom. Besonders nachts oder in den Wintermonaten reicht die erzeugte Energie oft nicht aus. Haushalte benötigen deshalb weiterhin zusätzlichen Strom aus dem öffentlichen Netz.

„In der Praxis sind daher drei Verträge erforderlich: Ein Stromliefervertrag, ein Nutzungsvertrag, in dem festgeschrieben wird, wie der Strom auf die einzelnen Teilnehmer verteilt wird, und für die Reststromlieferung ein Vertrag mit dem Stromanbieter“, erklärt Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Damit Stromverbrauch und Abrechnung korrekt erfasst werden können, müssen sowohl Anbieter als auch Abnehmer mit intelligenten Stromzählern – sogenannten Smart Metern – ausgestattet sein. Dadurch können zusätzliche laufende Kosten entstehen.


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Wann lohnt sich Energy Sharing?

Wie groß die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: Erstens dem bisherigen Strompreis des Verbrauchers, zweitens der Höhe des Strompreises, den der Anlagenbetreiber verlangt, und drittens den Kosten für den Dienstleister, der das Energy-Sharing-Projekt organisiert und abrechnet. Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen sich an einem Modell beteiligen, desto wirtschaftlicher kann Energy Sharing werden.

Vor allem für ältere Solaranlagen könnte das Modell künftig interessant sein. Denn nach 20 Jahren endet bei vielen Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betreiber erhalten dann keine feste Einspeisevergütung mehr.

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Vor dem Einstieg sollte man prüfen:

  • Gibt es bereits passende Anbieter oder Plattformen in der Region?
  • Lohnt sich das Modell wirtschaftlich im Vergleich zum bisherigen Stromvertrag?
  • Fallen zusätzliche Gebühren für Smart Meter oder Abrechnungssysteme an?
  • Wie flexibel sind die Vertragslaufzeiten?
  • Wer übernimmt die technische und organisatorische Abwicklung?

Zudem sollte man wissen, dass weiterhin ein normaler Stromvertrag notwendig bleibt, Smart Meter für alle Beteiligten Pflicht sind, der Strom nicht direkt per eigener Leitung geliefert wird, zusätzliche Netzkosten den Preisvorteil verringern können und dass Energy Sharing noch kein Massenmodell ist.

Quelle: Verbraucherzentrale


Ein Modell für die Zukunft?

Verbraucherschützer wie Thomas Zwingmann gehen davon aus, dass sich Energy Sharing zunächst nur langsam verbreiten wird. Grund dafür ist unter anderem, dass sich passende Dienstleister und Abrechnungsmodelle erst noch etablieren müssen.

„Auch muss die Bundesnetzagentur für Klarheit sorgen, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Umsetzung von Energy Sharing verzögern wird“, ergänzt Dr. Astrid Aretz, Stromexpertin vom Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). Wer sich für das Modell interessiert, sollte sich vorab unabhängig beraten lassen.

Christoph Voigt ist Redakteur der ZDF-Sendung „Volle Kanne – Service täglich“.

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung „Volle Kanne“ am 28.05.2026 ab 09:05 Uhr.



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