Bundesregierung will Hersteller zur Reparatur verpflichten


Reparatur einer Waschmaschine.

Stand: 20.05.2026 • 08:26 Uhr

Die Bundesregierung will Hersteller zur Reparatur von Waschmaschinen oder Smartphones verpflichten. Welche Preise sie dafür verlangen dürfen, ist im Gesetzentwurf allerdings nicht klar geregelt.

Mit dem Recht auf Reparatur setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Insbesondere Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones sollen dazu verpflichtet werden, ihre Produkte zu reparieren. Der Bundestag berät heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf.

Reparaturen zu „angemessenem Preis“

„Reparieren ist besser als Wegwerfen“, sagt Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). „Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden.“

Wie teuer das werden darf, bleibt aber unklar. Die Bundesregierung spricht lediglich von einem „angemessenen Preis“, den die Hersteller verlangen dürften. Die Ersatzteile sollten zu einem Preis angeboten werden, „der nicht von der Reparatur abschreckt“. Der Bundesverband Verbraucherzentrale fordert, das genauer zu definieren. Wünschenswert seien Kriterien für die Berechnung von „angemessenen“ Ersatzteilpreisen auf europäischer Ebene.

Rechtsunsicherheit bei Unternehmen

Wie schnell die Hersteller ihre Geräte reparieren müssen, ist ebenfalls nicht klar definiert. Im Gesetzentwurf ist von einem „angemessenen Zeitraum“ die Rede.

Aus Sicht der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sorgen diese vagen Formulierungen für Rechtsunsicherheit bei Unternehmen. „Viele Betriebe fragen sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern?“, bemängelt Dirk Binding von der DIHK.

Hersteller müssen Ersatzteile bereithalten

Genauer geregelt ist hingegen, wie lange das Recht auf Reparatur gilt. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen in der jeweiligen Produktgruppe ab. Für Smartphones zum Beispiel müssen die Hersteller Ersatzteile für einen Mindestzeitraum von sieben Jahren bereithalten. Für Waschmaschinen müssen die Ersatzteile sogar zehn Jahre lang verfügbar sein.

Dieser Zeitraum gilt ab dem Moment, in dem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wurde. Hersteller müssen die Produkte außerdem so konstruieren, dass sie grundsätzlich reparierbar sind.

Verlängerung der Gewährleistung bei Reparatur

Verbraucher sollen durch das Gesetz dazu motiviert werden, sich im Zweifel für eine Reparatur statt für eine Ersatzlieferung zu entscheiden. Bereits jetzt gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Wenn Verbraucher ein fehlerhaftes Produkt innerhalb dieser Frist reparieren lassen, soll sich die Gewährleistung um weitere zwölf Monate auf dann insgesamt drei Jahre verlängern. Reparaturen sollen so attraktiver werden.

Die EU-Richtlinie „zur Förderung der Reparatur von Waren“ stammt aus dem Jahr 2024. Mitgliedstaaten haben bis Ende Juli dieses Jahres Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Der Bundestag kann noch Änderungen am Gesetzentwurf des Verbraucherschutzministeriums vornehmen.



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