Auf den letzten Drücker: Was ändert sich bei der Gesundheitsreform?
Das Kabinett will am Mittwoch die Gesundheitsreform auf den Weg bringen. Um einige Eckpunkte wurde lange gerungen, auf den letzten Metern wurden nun Änderungen bekannt. Wie steht es nun um Familienmitversicherung, Krankengeld und Co.?
Im Kabinett steht der Beschluss der Gesundheitsreform an. Am Mittwoch will die Bundesregierung einen Entwurf verabschieden, der die gesetzlichen Krankenkassen entlasten und Beiträge stabil halten soll. Um die Details des Sparpakets wurde lange gerungen – offenbar bis zuletzt. Kurz vor der Abstimmung wurden einzelne Eckpunkte doch noch geändert.
Der Entwurf sei „in den Verhandlungen klar verbessert worden für Versicherte und Beschäftigte“, hieß es aus SPD-Kreisen. Die Reform werde „so insgesamt gerechter und sozial ausgewogener“. Aber auch das Sparvolumen hat sich dadurch verändert: Statt wie im ursprünglichen Entwurf knapp 20 Milliarden Euro sollen nun im kommenden Jahr noch 16,3 Milliarden Euro eingespart werden.
In Stein gemeißelt sind die Details aber auch nach der Kabinettsabstimmung nicht. Im parlamentarischen Verfahren sollen laut SPD-Kreisen dann „weitere Verbesserungen an der Reform für Familien und Versicherte“ diskutiert werden.
Der neue Entwurf beinhaltet nach übereinstimmenden Medienberichten vor allem Änderungen in den Punkten Familienmitversicherung, Krankengeld und der Versorgung von Bürgergeldempfängern. Auch die Zuckerabgabe ist offenbar wieder auf dem Tisch.
Familienmitversicherung
Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Lebenspartnern soll es zwar Einschränkungen geben, aber nicht in dem Maße wie ursprünglich geplant. Kassenmitglieder mit jetzt beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wie es in dem neuen Entwurf heißt. Zunächst waren 3,5 Prozent geplant worden. Gratis mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.
In der SPD geht man davon aus, dass durch die Nachbesserungen die Belastung für Versicherte und Beschäftigte bis 2030 um 16 Milliarden Euro geringer als ursprünglich geplant ist.
Krankengeld
Die allgemeine Kürzung des Krankengelds will das Kabinett offenbar doch nicht umsetzen. Wie aus SPD-Kreisen verlautete, bleibt es in voller Höhe erhalten.
Pharmaunternehmen sollen stattdessen einen höheren Beitrag leisten.
Steuerfinanzierung von Bürgergeldempfängern
Aktuell bezahlen die gesetzlichen Kassen – und damit die Versicherten – den Großteil der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Der Bund zahlt für Bezieher zwar einen Pauschalbetrag – in diesem Jahr waren es 144 Euro pro Monat. Kostendeckend müssten es einem Gutachten zufolge aber rund 311 Euro sein. Die gesetzlichen Kassen tragen an dieser Stelle rund 12 Milliarden Euro an Mitteln, die eigentlich vom Bund kommen sollten.
Einen erhöhten Zuschuss aus Steuermitteln hatte die SPD aus Kostengründen zunächst abgelehnt. Nun sollen im kommenden Jahr aber doch 250 Millionen Euro aus dem Bundesetat bereitgestellt werden, der Betrag soll in den Folgejahren „stufenweise“ wachsen. Durch diese Finanzierung über Steuergeld sind auch Privatversicherte daran beteiligt.
Dafür sieht der Entwurf aber eine Kürzung der generellen Bundesmitteln für die gesetzliche Krankenversicherung vor – statt 14,5 Milliarden Euro soll es nur noch 12,5 Milliarden Euro pro Jahr geben.
Zuckerabgabe
Ab 2028 ist die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke geplant. CSU-Chef Markus Söder hatte angedeutet, dass er seinen Widerstand gegen die von der SPD und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) geforderte Zuckerabgabe aufgibt. Auch der CDU-Parteitag hatte eine Zuckersteuer zuvor abgelehnt. Nun soll das Gesetzgebungsverfahren doch kommen. Die geschätzte Einnahmen von jährlich 450 Millionen Euro soll dann auch der Krankenversicherung entlastend zukommen.
Reform soll 2027 in Kraft treten
Weitere Punkte wie die einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro, die Kürzung der Zuschüsse beim Zahnersatz und die Option einer Teilkrankschreibung stehen weiter im Gesetzentwurf. Auch soll die Übernahme von Homöopathie ebenso wie die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten wegfallen. Das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre steht weiterhin auf dem Prüfstand.
Ende März hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission 66 Vorschläge vorgelegt. Sie bezifferte die Finanzlücke der Krankenversicherung auf über 15 Milliarden Euro für 2027; sie könnte auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 ansteigen. Die anvisierte Gesundheitsreform soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden und 2027 in Kraft treten.
