Liveblog Bundespolitik: Jens Spahn sieht keinen Spielraum für Bafög-Erhöhung

Das Grundgesetz als Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland war am 23. Mai 1949 verkündet worden. Steinmeier hat den Jahrestag zum „Ehrentag“ ernannt. Er soll einerseits den Blick auf das Grundgesetz richten.
Der Bundespräsident ging in den vergangenen Tagen bereits mit gutem Beispiel voran. So putzte er im nordrhein-westfälischen Dorsten Stolpersteine zur Erinnerung an NS-Opfer und half im Chiemgau dem Alpenverein bei der Pflege von Wanderwegen. An diesem Samstag will er sich in Berlin unter anderem an Gärtnerarbeiten auf einem Friedhof beteiligen und ein Seniorenheim besuchen.
Steinmeier betonte: „Über das Mitmachen können wir als Gesellschaft so etwas wie eine gemeinsame demokratische Grunderfahrung machen und erleben, dass jeder von uns etwas bewirken, etwas verändern kann.“ Jeder Einzelne könne merken, dass er gebraucht werde. Zudem schafften die Aktionen Begegnungsmöglichkeiten mit Menschen, die man im Alltag vielleicht nicht ohne Weiteres treffe.
Am Ehrentag könnten junge Leute einfach mal in ein Ehrenamt hineinschnuppern, ohne sich gleich festlegen zu müssen, sagte Steinmeier. „Wenn es ihnen gefällt und sie dabeibleiben – umso besser.“
Die Demokratie und die Werte unserer Verfassung sollten gefeiert werden – „aber nicht durch Rückzug aufs heimische Sofa oder die Fahrt ins Grüne“, sagte er. Es solle vielmehr ein Tag sein, „an dem wir uns vornehmen, gemeinsam etwas für andere und für das Land zu tun“.
