Das soll die EUDI-Wallet können
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für digitale Identitäten beschlossen. Es ebnet den Weg für das EUDI-Wallet, in dem künftig Ausweise, Nachweise und Verträge digital gespeichert werden können.
20.05.2026 | 0:29 min
Eine App auf dem Smartphone statt einer Brieftasche mit Karten: Die sogenannte EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) soll künftig Identitätsnachweise digital und gebündelt ermöglichen. Die Vorgaben dazu kommen von der EU, Deutschland will sie zeitnah in die Praxis umsetzen. Nun hat die Bundesregierung mit dem „Digitale Identitätengesetz“ (DIdG) den rechtlichen Rahmen dafür auf den Weg gebracht. Der geht nun in den Bundestag.
Wann soll die digitale Brieftasche kommen?
Viel Zeit bleibt der Bundesregierung nicht mehr, um die digitale Brieftasche in die Praxis umzusetzen. Eigentlich sieht der Zeitplan der EU vor, dass alle Mitgliedstaaten bis zum 24. Dezember 2026 eine EUDI-Wallet bereitstellen müssen. In den einzelnen Ländern ist der Stand der Entwicklung höchst unterschiedlich, manche arbeiten noch am gesetzlichen Rahmen, andere haben bereits bestehende App-Lösungen.
Deutschland hat ein Start-Datum ins Auge gefasst, mit dem der Zeitplan der EU weitestgehend eingehalten werden soll. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hatte angekündigt, dass ein „Soft-Launch“ mit ersten Funktionen für den 2. Januar 2027 geplant ist. Aktuell wird der digitale Ausweis nach Angaben der Projektverantwortlichen in einer geschützten Umgebung getestet.
Welche Funktionen soll die Wallet haben?
Hauptfunktion der digitalen Brieftasche soll der elektronische Identitätsnachweis per Smartphone-App sein, allerdings nicht nur als Ersatz für den Personalausweis, sondern künftig für ein gesamtes Ökosystem an Dokumenten und Dienstleistungen. Beispielsweise für Aufenthaltstitel, Altersnachweise, den Führerschein oder auch für Online-Banking.
Digitalminister Wildberger (CDU) hat bei „Lanz“ den Start der digitalen Brieftasche für 2027 angekündigt. Sie soll unter anderem Ausweise und Versicherungskarten bündeln.
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Das Digitalministerium lädt derzeit auch Unternehmen ein, ihre Angebote an die Wallet anzugliedern. Nach Angaben von Wildberger seien bereits über 100 Unternehmen in der Testumgebung beteiligt, darunter Banken, Versicherungen, Carsharing-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen soll es geben?
Die mit der Entwicklung der digitalen Brieftasche beauftragte Bundesagentur für Sprunginnovationen gibt auf ihrer Seite an, dass Nachweise innerhalb der App lokal gespeichert und nur übertragen werden, wenn man sie aktiv freigibt.
Gleichzeitig sollen nur staatlich registrierte Organisationen die Daten anfragen dürfen. Der Zugriff auf die App soll zudem durch eine zweite Ebene gesichert werden, etwa einem PIN oder einem biometrischen Abgleich.
Bei Verlust könne die Wallet gesperrt und auf einem neuen Gerät eingerichtet werden, heißt es auf der Entwicklerseite.
Ein Jahr ist Digitalminister Wildberger im Amt. Er wollte die Digitalisierung in Deutschland voranbringen und die überbordende Bürokratie abbauen. Doch es geht nur schleppend voran.
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Welche Kritik gibt es an dem Gesetz?
Der Paritätische Gesamtverband äußerte im Gesetzgebungsprozess die Sorge, dass die Ausgestaltung der Brieftasche am Ende zu komplex sein könnte. Der Gesetzentwurf gehe an vielen Stellen von einer digital kompetenten und auch dauerhaft handlungsfähigen Nutzerschaft aus, heißt es in einer Stellungnahme. Unterschiedliche Lebenslagen und Unterstützungsbedarfe müssten stärker berücksichtigt werden.
Die Brieftasche stößt auch auf Datenschutzbedenken. Unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gefordert, dass es privatwirtschaftlichen Anbietern verboten wird, Daten aus der digitalen Brieftasche für ihr übriges Geschäft abzugreifen.
Jan Henrich berichtet aus dem ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin.
