Einigung über EU-US Zollabkommen: Was muss man wissen?
In der Nacht auf Mittwoch haben sich EU-Unterhändler auf Gesetzesvorschläge für die Umsetzung desEU-US Handelsdeals geeinigt. Diese Einigung gilt als wichtiger Schritt für die Umsetzung des sogenannten „Turnberry-Deals“ durch die Europäische Union.
Was ist das Turnberry-Abkommen?
Letzten Sommer haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Donald Trump im schottischen Turnberry – auf Trumps Golfanwesen – einen Deal geschlossen. Im Kern geht es darum: Die USA erheben maximal 15 Prozent Zölle auf die meisten EU-Waren. Dafür lässt die EU Zölle auf US-amerikanische Industriewaren komplett wegfallen und erleichtert einigen amerikanischen Fischerei- und Agrarprodukten den Zugang zum EU-Markt.
Was ist jetzt passiert?
Damit die EU ihre Seite der Vereinbarung einhalten kann, muss sie eine neue Gesetzgebung verabschieden. Am frühen Mittwochmorgen haben sich die zuständigen EU-Institutionen vorläufig auf Gesetzesakte geeinigt. Das Parlament hat dabei einige Bedingungen in das zukünftige EU-Gesetz hineinverhandelt.
Welche Bedingungen hat das EU-Parlament eingebaut?
Insbesondere wurde die Vereinbarung mit einer sogenannten „Sunset-Klausel“ ausgestattet. Nach dieser soll das Abkommen nur bis Ende 2029 greifen, kann aber verlängert werden.
Eine Schutzklausel soll grundsätzlich das Aussetzen der Abkommens ermöglichen, wenn auch über den 31. Dezember 2026 hinaus ein erhöhter Zollsatz für Aluminium- und Stahlderivate erhoben wird.
Auch soll ein Schutzmechanismus dafür sorgen, „ernsthafte Schäden“ durch Importsteigerungen von US-Gütern abzuwenden. Zu diesem Zweck soll die EU-Kommission vierteljährlich einen Bericht über Veränderungen des EU-US Handelsvolumina unterrichten.
Was passiert als nächstes?
Über die Einigung müssen nun noch das EU-Parlament und der EU-Rat – das Vertretungsorgan der 27 Mitgliedstaaten – final abstimmen. Das EU-Parlament hat die Abstimmung für Mitte Juni anberaumt.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, die den Ausgangsdeal ausgehandelt hatte, begrüßte die Einigung: „Das bedeutet, dass wir bald unsere Seite der gemeinsamen EU-US Erklärung, wie versprochen, erfüllen,“ schrieb sie auf X (vormals Twitter). Die beiden Gesetzgeber sollten das Verfahren zügig abschließen. Gemeinsam könne man einen „stabilen, vorhersehbaren, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Handel“ sicherstellen.
Offen ist allerdings, wie die USA die neuen Bedingungen sehen. Innerhalb der EU zeigte man sich zuversichtlich, dass die US-Regierung sie akzeptieren würden. So sagte eine EU-Kommissionsprecherin am Mittwoch, dass man im konstanten Austausch sei. Die US-Regierung erwarte die Einigung und sie geht davon aus, dass es auch dort als „gute Nachricht“ gewertet werde.
Weshalb hat es so lange gedauert?
Innerhalb der EU wurde betont, dass es sich um ein normales Gesetzgebungsverfahren handle. Dennoch wurde das legislative Verfahren zwei Mal ausgesetzt – wegen Donald Trumps Grönland-Drohungen sowie dem Urteil des Obersten Gerichtshof der USA, welches die Rechtsgrundlage der der Vereinbarung zugrunde liegenden US-Zölle kippte.
Nachdem Donald Trump Anfang Mai eine Erhöhung der Autozölle angedroht hatte und der EU eine Frist bis zum 4. Juli für die Umsetzung des Abkommens gesetzt hatte, stieg der Druck auf die EU.
Welche Hoffnungen sind mit der Einigung verbunden?
Die Turnberry-Vereinbarung zwischen Donald Trump und Ursula von der Leyen wurde, insbesondere von EU-Parlamentariern, als ungleich kritisiert. „Ich würde das nicht als einen guten Deal bezeichnen – nach wie vor nicht“, sagte etwa der Vorsitzende des Handelsausschuss im EU-Parlament, Bernd Lange, am Mittwoch.
Der Sozialdemokrat verweist in seiner Pressekonferenz am Mittwoch auch auf die Verhandlungssituation hin, in der sich Ursula von der Leyen bei Abschluss der Vereinbarung befunden habe. So soll Donald Trump seine Zollforderungen und die Frage von weiterer US-Unterstützung für die Ukraine miteinander verknüpft haben, berichtet Lange.
Die Europäische Kommission betont regelmäßig die Bedeutung der Vereinbarung, die darin besteht „Stabilität und Vorhersehbarkeit“ für europäische Unternehmen und Verbraucher zu schaffen. Mit der Umsetzung des Abkommens dürfte die Hoffnung einhergehen, dass immer neue Zollandrohungen bald der Vergangenheit angehören.
