Rüstung und Fonds: Das neue Problem mit der Nachhaltigkeit


Der Ukrainekrieg und der Irankonflikt haben gezeigt: Drohnen und ihre Abwehr werden immer wichtiger. Das führt nun auch in Deutschland zu ungewöhnlichen Kooperationen. Auf der Luftfahrtmesse ILA in Berlin vereinbarten etablierte Industriekonzerne wie Mercedes und Heidelberger Druck eine Zusammenarbeit mit Rüstungs-Start-ups. Mercedes-Benz unterschrieb eine Absichtserklärung mit dem Drohnenspezialisten Tytan aus München. Die Heidelberger Druckmaschinen AG kündigte eine Kooperation mit einer Firma aus der Ukraine zu Abwehrtechnik an.

Umgekehrt will der Rüstungskonzern Rheinmetall mit dem Start-up ERC System zusammenarbeiten, das Elektroflieger bisher nur für zivile Zwecke entwickelt. Rheinmetall hatte schon vor drei Wochen angekündigt, mit der Telekom einen Drohnenabwehrschirm aufbauen zu wollen, der kritische Infrastruktur wie Staudämme, Brücken oder Kraftwerke schützen soll.

Rüstung wird salonfähig in Nachhaltigkeitsfonds

So häufen sich die Meldungen der Zusammenarbeit von Firmen, die derzeit nur zivile Güter herstellen, mit Rüstungsunternehmen. Das wirft auch für Anleger Fragen auf. Nicht nur, wie sehr solche Ankündigungen und die spätere Realisierung das Gesamtgeschäft und damit den Aktienkurs der noch rein zivilen Unternehmen beeinflussen werden. Sondern auch, ob die Aktien deswegen aus den vielen Nachhaltigkeitsfonds hinausgeworfen werden. Denn Rüstungsunternehmen werden traditionell aus den sogenannten ESG-Fonds verbannt. Das könnte auch negative Folgen für die Besitzer dieser Fondsanteile haben, denen interessante Unternehmen verloren gehen würden.

Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.



Doch diese strikte Haltung bröckelt seit dem Ukrainekrieg und Trumps Ankündigungen, sich weniger um Europas Sicherheit bemühen zu wollen. Rüstungsunternehmen sind nicht mehr überall in Nachhaltigkeitsfonds verboten. Eine einheitliche Linie gibt es nicht mehr, nachdem die europäische Wertpapieraufsicht ESMA die Leitlinien gelockert hat und in Deutschland eine Verbändevereinbarung dazu gekündigt wurde. Und so werden auch Rüstungskooperationen unterschiedlich betrachtet.

Geächtete Waffen bleiben ausgeschlossen

Das zeigt eine Kurzumfrage der F.A.S. unter den wichtigsten deutschen Fondsgesellschaften. Einig sind sie sich nur darin, dass die Produzenten international geächteter Waffen aus allen Fonds – auch den Nicht-ESG-Fonds – ausgeschlossen bleiben. Dazu zählen etwa Hersteller von Streumunition, Antipersonenminen oder biologischen und chemischen Waffen. Bei Atomwaffen wird schon unterschieden, ob sie für die anerkannten Atommächte oder gar nur für NATO-Länder geliefert werden oder nicht. Und ob die Unternehmen nur die Trägerrakete bauen oder auch den nuklearen Sprengkopf.

In der Umfrage positionieren sich die Sparkassenfondsgesellschaft Deka und Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, als Hardliner. Sie haben ihre Haltung auch nach dem Ukrainekrieg nicht geändert. Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern erwirtschaften, dürfen weiterhin nicht in ESG-Fonds aufgenommen werden. Diese Regel gilt auch für Unternehmen, die ihren Schwerpunkt auf zivilen Produkten haben.

Schwierig: Was gilt als Rüstung?

Wenn also Telekom, Mercedes oder Heidelberger Druck durch die neuen Rüstungskooperationen diese Umsatzschwelle überschreiten, müssen sie aus den Nachhaltigkeitsfonds genommen werden. Aber erst dann, wenn die Umsätze realisiert werden, also noch nicht jetzt, wo nur die Zusammenarbeit beschlossen wurde. Schwierig wird es in der Frage, was als Rüstungsprodukt gilt. „Eine Unterscheidung in Verteidigungs- und Angriffswaffen nehmen wir nicht vor. Auch wenn diese Unterscheidung in der Theorie sinnvoll erscheint, lässt sich die Nutzung einer Waffe, ob für Angriffs- oder Verteidigungszwecke gedacht, letztlich kaum sicherstellen“, sagt Henrik Pontzen, bei Union Investment für Nachhaltigkeit zuständig.

Befürchtet wird dabei immer auch, dass Verteidigungswaffen trotz Exportkontrollen auf Umwegen in Länder gelangen, die dort für Angriffe genutzt werden. Die Folge: Solche Güter gelten immer als Rüstungsprodukte, die zum Ausschluss aus den Fonds führen. Nicht dazu zählten hingegen Produkte von Rüstungszulieferern, „die nicht wesentlich für den Betrieb eines Waffensystems oder nicht speziell für militärische Anwendung entwickelt wurden, die sogenannten Dual-Use-Güter“, sagt Pontzen.

Detaillierte Analyse der Firmenumsätze

Die Deka beschreibt weitere schwierige Grenzfälle. Eine unbewaffnete Beobachtungsdrohne für die Bundeswehr gelte als Umsatz in einem Rüstungsprodukt, eine bewaffnete Drohne für die Bundespolizei etwa zum Schutz kritischer Infrastruktur hingegen nicht, weil der Umsatz mit der Polizei nicht als militärisch betrachtet wird. Um Grenzfälle zu bewerten, müssen die Fondsgesellschaften detailliert recherchieren. „Dabei helfen Dienstleister, die diese Daten sammeln. Aber wir analysieren auch selbst, in Geschäftsberichten und auf Firmen-Webseiten, in Pressemitteilungen, und wir analysieren Regierungsaufträge“, sagt Stefan Eich, der bei der Deka die Firmen herausfiltert, in die Nachhaltigkeitsfonds anlegen dürfen. „Auch die Firmen selbst geben in direkten Gesprächen mit uns Informationen preis – dabei sind die europäischen deutlich gesprächsbereiter als die amerikanischen.“ Eich arbeitet mit 14 Kollegen an solchen Recherchen.

Diesen Puristen gegenüber stehen die amerikanischen Fondsgesellschaften und seit dem vergangenen Jahr auch Allianz Global Investors (AGI). Bisher hatte AGI Unternehmen mit mehr als zehn Prozent Rüstungsumsätzen ausgeschlossen. Und solche, die an der Produktion und im Lieferprozess von Nuklearwaffen an die anerkannten Atomstaaten beteiligt waren.

Allianz Global Investors lässt Rüstung zu

Beide Regeln sind nun abgeschafft. „Kernwaffen haben eine entscheidende abschreckende Wirkung bei größeren Konflikten, und die im Rahmen des Atomwaffensperrvertrages geregelten Aktivitäten bieten wichtige Sicherheitsvorkehrungen“, begründet das AGI. Zur konventionellen Rüstung heißt es: „Rüstungsgüter und -dienstleistungen sind integrale Bestandteile eines gut funktionierenden Verteidigungssektors.“ Sicherheit und Frieden werden hier als wichtiges Element von Nachhaltigkeit definiert. In diesem Sinne sind auch zivile Unternehmen, die mit Rüstungsfirmen kooperieren, in ESG-Fonds zu finden.

Die DWS mit der Deutschen Bank als Hauptanteilseigner hat Rüstungsunternehmen weiterhin aus Nachhaltigkeitsfonds ausgeschlossen, sofern sie „ESG oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen verwenden“, andernfalls können sie aufgenommen werden. Ab fünf Prozent Umsatzanteil gelten sie als Rüstungsfirmen.

Der Anleger hat daher weiter die Wahl, ob er einen Nachhaltigkeitsfonds mit oder ohne Rüstung kaufen will. Dazu muss er aber genau auf die Details schauen. Die frühere Klarheit ist verschwunden.



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