Sexualstrafrecht: Ein Kampf für längere Verjährungsfrist
Die Justizministerkonferenz diskutiert über eine längere Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Für Claudia Wuttke kämen Änderungen zu spät. Sie kämpft schon lange für eine Gesetzesänderung.
Claudia Wuttke ist eine kleine, zierliche Frau. Doch sie ist auffallend stark und entschlossen, zu kämpfen. 67 mal soll sie Opfer von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen geworden sein, über einen Zeitraum von 16 Jahren, zuletzt 2021. Der Beschuldigte: ihr Ex-Partner. Gewusst habe sie nichts davon, erst vor einem Jahr habe sie erfahren, was der Mann ihr angetan haben soll.
Die Polizei in Lüneburg hat die Hamburger Autorin einbestellt. Ohne Vorahnung sei sie dorthin gefahren. Was sie erwartete, waren Screenshots von Vergewaltigungen, erzählt Wuttke. Sie sollte die Frau darauf identifizieren. Diese Frau war sie. Aufgetaucht sind die Bilder im Rahmen einer anderen Ermittlung auf einem beschlagnahmten Computer. Ein Urteil gibt es bisher nicht. Der Anwalt des Beschuldigten möchte zu den Vorwürfen öffentlich keine Stellung nehmen.
Jeden der 67 Fälle musste Claudia Wuttke sich anschauen, um sich selbst zu identifizieren und um herauszufinden, ob sie sich erinnern kann. Das habe sie alles gemacht, weil sie glaubte, dann könnte es Gerechtigkeit geben, sagt Wuttke. Doch im November 2025 erwartet sie ein neuer Tiefpunkt: Nur zwei Taten werden zur Anklage gebracht, die anderen 65 Verfahren werden eingestellt. Sie sind verjährt.
Lücke im Sexualstrafrecht
Der Grund liegt in einer Gesetzesänderung. 2016 wird das Sexualstrafrecht im Rahmen der „Nein heißt Nein“-Debatte überarbeitet. Nach zahlreichen sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 rund um den Kölner Dom fordern Bundestagsabgeordnete eine schnelle Überarbeitung. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird gesetzlich verankert, um sexuelle Übergriffe klarer zu definieren.
Was dabei aber offensichtlich unbemerkt geschieht: Bestimmte besonders gravierende Taten verjähren fortan statt nach 20 Jahren bereits nach fünf Jahren. Dies passiere laut der Hamburger Justizbehörde insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann. So wie im Fall der Autorin Wuttke. Änderungen könnten auf der heute beginnenden Justizministerkonferenz angestoßen werden.
Justizminister und -ministerinnen tagen in Hamburg
Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern treffen sich zwei Tage lang in Hamburg. Sie beraten, wie sie die Rechtspolitik weiterentwickeln können. Denn die Justiz steht zunehmend vor Herausforderungen, wie neue Formen von Kriminalität, eine zunehmende Polarisierung, immer komplexere Verfahren und Digitalisierung.
Rund 60 Beschlussvorschläge haben Ministerinnen und Minister im Vorfeld eingebracht. Themen werden unter anderem organisierte, extremistisch motivierte Kriminalität, die Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren sowie sexuelle Selbstbestimmung sein.
Dazu bringt Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) mehrere Beschlussvorlagen ein. Sie will die Verjährungsfrist bei bestimmten Vergewaltigungsfällen wieder verlängern. „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an. Viele Taten werden auch erst nach längerer Zeit bekannt“, so Gallina. Dass diese dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können, höhle den Schutzgedanken des Gesetzes aus. Gallina schlägt vor, die Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Frist auf 20 Jahre ausdehnen.
Vorschlag für „Nur Ja heißt Ja“-Regel
In einem gemeinsamen Vorschlag von Gallina und Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) soll aus dem derzeitigen Grundsatz „Nein heißt Nein“ eine „Nur Ja heißt Ja“-Regel werden. Sexuelle Handlungen gelten dann nur als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen.
Erst vor wenigen Tagen hatte sich auch Bundesjustizministerin Hubig für diese Regel ausgesprochen. Mit der aktuellen Vorlage soll sie gebeten werden, zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Rechtlich bindend sind die Beschlüsse, die auf der Justizministerkonferenz gefasst werden, allerdings nicht. Sie können lediglich auf Gesetzesinitiativen hinweisen.
Hinschauen dank Gisèle Pelicot
Für die Hamburgerin Claudia Wuttke werden mögliche Gesetzesänderungen zu spät kommen. In ihren Fällen kann nur das aktuell geltende Recht angewandt werden. Doch sie ist überzeugt, dass Änderungen kommen. Das sei wichtig, für sie, für Betroffene. Auch deshalb will sie auf die Gesetzeslücke aufmerksam machen.
Sie sieht sich ausdrücklich nicht als eine „deutsche Gisèle Pelicot“, doch die Französin sei eine Wegbereiterin gewesen. Dass sie das Thema so lange und nachhaltig in die Öffentlichkeit getragen hat, hat viele wachgerüttelt. Das stimmt Wuttke zuversichtlich, dass auch hier die Gesetze angepasst werden. Damit wie in Frankreich Sexualstraftäter auch nach vielen Jahren noch verurteilt werden können.
Staatsanwaltschaft greift Ermittlungen wieder auf
Auch für Wuttke gibt es neue Hoffnung. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat inzwischen eine erneute Prüfung veranlasst. Die Ermittlungen in den 65 eingestellten Fällen werden wieder aufgenommen. Sie sollen klären, ob weitere Taten doch noch als Verbrechen eingestuft werden können und nicht wie bisher als Vergehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Täter gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet, mit Gefahr für Leib oder Leben droht oder eine Lage ausnutzt, in der ihm das Opfer schutzlos ausgeliefert ist.
Sollte die Staatsanwaltschaft das beweisen können, kann sie weitere Fälle der 65 Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Übergriffe auf Wuttke vor Gericht bringen. Diese sollen dann gemeinsam mit den zwei Taten verhandelt werden, in denen bereits Anklage erhoben wurde.
Wie die neuen Ermittlungen ausgehen und ob es weitere Anklagen geben wird oder das Verfahren erneut eingestellt wird, ist noch vollkommen offen.
