Liveblog zur Bundesregierung: Freistellung für Auslandsreisen wehrfähiger Männer soll per Gesetz geregelt werden – Politik


Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg.

Wichtige Updates

SPD-Politikerinnen: Union blockiert bei Entgelttransparenz

Bär rechnet nicht mehr mit schneller BAföG-Reform 

Wirtschaftsweise: Höhere Pflegebeiträge für Kinderlose schlüssig 

Wüst sagt Merz volle Unterstützung zu

Unionsfraktionsvize will Eigenheim bei Finanzierung der Pflege einbeziehen

Gutachten: Verteidigungsministerium handelte bei Aussetzung der Genehmigungspflicht für Auslandsreisen rechtswidrig

Ein Passus im Wehrpflichtgesetz sorgte im April für Aufsehen: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen demnach eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Die Regelung bestand bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 und ist mit dem zum Jahresbeginn eingeführten „Neuen Wehrdienst“ wieder in Kraft getreten. Breitere Aufmerksamkeit von Politik und Öffentlichkeit erhielt sie allerdings erst Anfang April. Verteidigungsminister Boris Pistorius erklärte daraufhin, die Pflicht werde ohne Eintritt eines „Ernstfalls“ nicht angewendet. Kurz danach setzte sein Ministerium die Vorschrift per Allgemeinverfügung außer Kraft.

Doch laut einem Bericht der Tagesschau hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Zweifel, dass die Aussetzung rechtens ist. In einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, kommt er zu dem Schluss, das Verteidigungsministerium überschreite damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive. Zwar dürfe das Ministerium nach dem Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht vorsehen, mit der Allgemeinverfügung habe es jedoch eine gesetzliche Bestimmung faktisch außer Kraft gesetzt. Dazu sei ausschließlich die Verfassungsgerichtsbarkeit befugt. Ein Gesetz oder Teile davon könne nur das Bundesverfassungsgericht aufheben, so das Gutachten.

Mehr über die Panne beim Wehrpflichtgesetz lesen Sie hier:

„Für Rechtssicherheit sorgen“: Freistellung wehrfähiger Männer soll per Gesetz geregelt werden

Das Verteidigungsministerium will die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer nun per Gesetz regeln. Eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin. „Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz wird darin auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.“ 

Hintergrund ist eine Regelung im Gesetz über den neuen Wehrdienst, wonach sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Nachdem dies im April für Aufregung gesorgt hatte, räumte Verteidigungsminister Pistorius einen Fehler ein und erließ zunächst eine allgemeine Ausnahme („Allgemeinverfügung“), mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelte aber das Vorgehen an, eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Regelung mit einer Allgemeinverfügung des Ministeriums außer Kraft zu setzen. Daraufhin kündigte das Ressort am Montag die gesetzliche Regelung an. Es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. „In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden.“ Im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio räumte eine Ministeriumssprecherin einen „Fehler“ beziehungsweise eine „Ungenauigkeit“ ein.   

Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp, kritisiert die Entwicklungen. „Der Vorgang ist extrem ärgerlich und schadet dem Anliegen, junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst zu gewinnen“, sagte der CDU-Politiker der Rheinischen Post. „Die Debatte richtet großen Schaden an.“ Er erwarte, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) persönlich sicherstelle, „dass die rechtliche Unsicherheit sofort abgestellt wird“. 

Bas: „Ich bin ein personifiziertes Feindbild geworden“

Purer Hass statt Kritik: In einem Interview mit der Rheinischen Post erzählt SPD-Chefin Bärbel Bas von massiven Anfeindungen – und dass es ihr nicht immer leichtfällt, diese auszuhalten. „Das ist schon sehr persönlich, ja“, sagte die Bundessozialministerin. „Ich bin so ein personifiziertes Feindbild geworden.“ Es bleibe „nicht so einfach in den Klamotten hängen, was man so lesen muss“. Gerade rechte Netzwerke versuchten, starke, selbstbewusste Frauen mit Hass und persönlichen Angriffen kleinzukriegen, kritisierte Bas. Besonders schlimm sei, wenn das bei Kindern ankomme, deren Eltern sich politisch engagierten. „Und jetzt bin ich schon fast froh, keine eigenen Kinder zu haben.“

Viele Anzeigen stelle sie nicht, erzählte Bas. „Aber es ist nicht einfach, das auszuhalten.“ Es gehe dabei nicht um sachliche Kritik, sondern um puren Hass, „auch um Vergewaltigungsfantasien – was man sich nicht alles anhören muss“, schilderte die 58-jährige Politikerin. „Also um die Sache immer gerne Streit, Auseinandersetzung, aber da geht es darum, die Person kleinzumachen, die Person fertigzumachen, dass sie irgendwann aufgibt.“

Dazu habe sie allerdings keine Veranlagung, sagte die Duisburgerin. Wenn sie sehr gestresst sei und viel um die Ohren habe, käme ihr aber schon mal der Gedanke: „Ich könnte es mir mal irgendwie einfacher machen“, räumte Bas ein. Dann denke sie aber letztlich immer wieder: „Nein, den Gefallen tue ich denen nicht.“ Sie gebe aber zu: „Je härter und stärker das wird, umso mehr denkt man darüber nach, wie lange hält man das aus?“

Bundeskanzler Merz besucht Grab von Walter Lübcke

Bundeskanzler Friedrich Merz hat das Grab des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke besucht. Wenige Stunden vor dem 7. Jahrestag der Tat traf er sich mit der Witwe Irmgard Braun-Lübcke und weiteren Angehörigen. „Walter Lübcke war ein liebevoller Ehemann und Familienvater, ein überzeugter Christdemokrat und ein über Parteigrenzen geschätzter Politiker“, würdigte Merz seinen ermordeten Parteifreund. Am Grab hielten Merz und die Angehörigen eine Weile inne.

Später unterhielt sich Merz am Grab mit den Angehörigen über deren Erinnerungen an die Tatnacht. Zuvor hatte sich Merz bereits zu einem längeren Gespräch mit den Angehörigen getroffen. Ein Sprecher der Familie nannte den Austausch im Nachgang gut. Inhalte sollten privat bleiben.

„Diese Mordtat muss uns auch weiterhin als Mahnung dienen“, sagte Merz später in einer Stellungnahme. „Es ist die Aufgabe der Demokraten in unserem Land, alles dafür zu tun, dass es keinerlei Toleranz für Gewalt in Politik und Gesellschaft gibt.“ Vor allem Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker würden jedoch seit Jahren immer häufiger bedroht. „Diese Bedrohung beginnt mit der Verrohung der Sprache. Diese unselige Tendenz ist nicht hinnehmbar“, sagte der Kanzler.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha von dem Rechtsextremisten Stephan E. ermordet worden – weil dieser Lübckes liberale Haltung zur Flüchtlingspolitik ablehnte. Der Täter verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Seine Tat gilt als der erste politisch motivierte Mord an einem bundesdeutschen Politiker durch einen Neonazi in der Bundesrepublik. 

Nach Kubickis „Hammer“-Spruch: Strack-Zimmermann kontert

Wolfgang Kubicki, der neue FDP-Vorsitzende, setzte sich auf dem Parteitag in Berlin in einer Kampfabstimmung gegen Marie-Agnes Strack-Zimmermann durch. Diese hatte überraschend gegen ihn kandidiert. 

Strack-Zimmermann übte in ihrer Bewerbungsrede scharfe Kritik an Kubicki. Sie kritisierte die Vorstellung, die FDP mit „Empörung und Provokation“ retten zu wollen, und erklärte: „Liberalismus heißt nicht, sich morgens einen Gegner zu suchen, um abends zufrieden in den Sessel zu fallen, wenn man ihn beleidigt hat.“ Kubicki zeigte anschließend wenig Bereitschaft, Brücken zu bauen. Via Bild warnte er Strack-Zimmermann vor Dauerkritik im FDP-Präsidium, in dem sie weiter sitzt: „Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent. Und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“ 

Nun meldet sich Strack-Zimmermann auf X zu Wort. In Anspielung auf Kubickis Bemerkung postet sie ein Bild von einem Hammer und schreibt, sie habe den Hammer vorsichtshalber an sich genommen, damit er sich nicht verletze. Anschließend ruft sie dazu auf, gemeinsam „Nägel mit liberalen Köpfen“ zu machen.

Schon zuvor hatte Strack-Zimmermann der dpa gesagt, sie reiche Wolfgang Kubicki ausdrücklich die Hand für eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit, machte aber auch klar, bei Bedarf unbequem zu bleiben: „Mein Anspruch ist es, konstruktiv an der Erneuerung der FDP mitzuwirken, notwendige inhaltliche Korrekturen anzumahnen und dort Impulse zu setzen, wo sie aus meiner Sicht erforderlich sind.“ 

Strack-Zimmermann und Kubicki gelten schon seit Längerem nicht als gute Freunde. Kurz vor dem Parteitag wurde Kubicki in einem Podcast gefragt, wen er lieber möge, Robert Habeck oder Strack-Zimmermann. Er wählte den Grünen-Politiker, weil man mit dem besser Wein trinken könne. 

SPD-Politikerinnen: Union blockiert bei Entgelttransparenz

Politikerinnen der SPD werfen ihrem Koalitionspartner Union vor, die Umsetzung einer EU-Richtlinie für mehr Transparenz bei Gehältern von Frauen und Männern zu blockieren. „Entgelttransparenz ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Instrument für Gerechtigkeit, faire Aufstiegschancen und gleiche Bezahlung in unserem Land“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge dem Spiegel. Die Blockade der Union sei „ein Affront gegenüber Millionen Frauen“, monierte die Vorsitzende der SPD Frauen, der Frauenorganisation der Sozialdemokraten.

Um die Transparenz bei Gehältern von Frauen und Männern zu erhöhen, sollen in Deutschland im kommenden Jahr neue Regeln in Kraft treten. Die Bundesregierung will die entsprechende EU-Richtlinie bis Anfang 2027 in deutsches Recht umsetzen – das ist allerdings später als vorgesehen. Es seien noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht eingehalten werden könne, hatte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums dazu jüngst mitgeteilt.

SPD hält an Bafög-Reform fest – Ärger über Äußerung von Bär

Die SPD-Fraktion hält an der vereinbarten Reform der Unterstützung für Studierende fest und übt heftige Kritik an einer anderslautenden Äußerung der CSU-Forschungsministerin. „Da die SPD-Fraktion geschlossen für die Umsetzung der vereinbarten BAföG-Reform zum Wohle der Fachkräfte von Morgen steht, sind die Äußerungen von Dorothee Bär schlicht falsch und nicht zutreffend“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar.

„Die Koalitionsfraktionen haben sich gemeinsam auf eine Bafög-Reform verständigt, die mehr Flexibilität, den Abbau von Bürokratie sowie eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale und Regelsätze vorsieht.“ Diese Verständigung sei auf Basis des Koalitionsvertrags erfolgt und gelte fort. „Gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wurde bereits eine Finanzierung sichergestellt.“ Forschungsministerin Bär hatte zuvor der FunkeMediengruppe gesagt, sie rechne nicht mehr mit einer schnellen Reform der Ausbildungsförderung.

Esdar sagte: „Ich rate der Union dringend, hier kein Chaos zu verursachen und sich an das zu halten, was nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen gemeinsam vereinbart wurde.“ Eine einseitige Aufkündigung des Vereinbarten würde dem Standort Deutschland, der auf gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen sei, schaden und auch der Koalition und der demokratischen Kultur insgesamt. 

Bär rechnet nicht mehr mit schneller BAföG-Reform 

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hat sich auf ein mögliches Aus für die geplante BAföG-Reform eingestellt. Ihr Ministerium habe zwar „alle Weichen gestellt“ und liege im Zeitplan, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie habe aber gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt werde. 

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine große BAföG-Novelle angekündigt. Geplant war unter anderem, die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, zum kommenden Wintersemester von 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen. Später sollte der Grundbedarf dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst werden. 

Bär zeigte Verständnis für einen möglichen Stopp. Wenn Pflegebedürftige sparen sollten und beim Elterngeld gekürzt werde, sei es nachvollziehbar, nicht zugleich große zusätzliche Leistungen zu versprechen. Studierende in Deutschland seien in einer „sehr privilegierten“ Situation, sagte sie. Es werde „kein Vollkaskostudium“ geben. Zugleich kündigte Bär eine rasche Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an. 

Wirtschaftsweise: Höhere Pflegebeiträge für Kinderlose schlüssig 

Der Wirtschaftsweise Martin Werding hält eine zusätzliche Anhebung der Beiträge für Kinderlose zur Pflegeversicherung für schlüssig. „Wer Kinder erzieht und in ihre Ausbildung investiert, trägt zur zukünftigen Finanzierung aller umlagefinanzierten Sozialversicherungen bei“, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur. Bei der Pflege erbrächten Familien zudem einen nennenswerten Teil der Leistungen selbst, etwa durch informelle Arrangements der häuslichen Pflege.

„Beitragserhöhungen lösen zwar die strukturellen Probleme dieser Versicherung nicht. Es ist aber schlüssig, nun auch den Beitragszuschlag für Kinderlose anzuheben, was die Politik in der Vergangenheit aus eigenem Antrieb nie getan hat“, führte Werding weiter aus, der an der Universität Bochum den Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen innehat. 

Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) laut übereinstimmenden Medienberichten in Koalitionskreisen für eine Anhebung des Beitragssatzes für Kinderlose plädiert. Derzeit bereitet Warkens Ministerium einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflege vor.

Wüst sagt Merz volle Unterstützung zu

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat Spekulationen über einen möglichen Kanzlertausch widersprochen und Friedrich Merz seine volle Unterstützung zugesagt. „Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die Spekulationen der vergangenen Tage sind einfach Quatsch!“, sagte Wüst auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann vor solchen Gerüchten und Personalspekulationen auch nur warnen.“ Zuerst hatte die Westfalenpost berichtet.

„Die Herausforderungen in Deutschland sind groß – nur darum geht es jetzt“, sagte Wüst weiter. Merz gehe seine großen Aufgaben für Deutschland in Europa und der Welt mit großer Entschlossenheit an. „Dabei hat er meine volle Unterstützung“, unterstrich Wüst. „Friedrich Merz kann sich auf die gesamte NRW-CDU bei seiner Arbeit verlassen.“

Medien hatten zuletzt von Gedankenspielen innerhalb der Union berichtet, ob Merz angesichts der schwierigen Lage der schwarz-roten Koalition durch einen anderen Politiker ersetzt werden könnte. Dabei war der Name des NRW-Regierungschefs und CDU-Landesvorsitzenden Wüst gefallen. Auch aus dem Umfeld des Kanzlers waren die Gerüchte scharf zurückgewiesen worden. Die Idee zeuge von einer „gefährlichen Lust an der Zündelei“, hieß es.

Unionsfraktionsvize will Eigenheim bei Finanzierung der Pflege einbeziehen

In der Pflegeversicherung gibt es große Finanzlücken, die Diskussion um die Reform läuft schon lange. Jetzt hat sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, mit einem Sparvorschlag gemeldet. Er fordert mehr Eigenverantwortung bei der Vorsorge und mehr Eigenbeteiligung von Pflegepatienten. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“, sagte der CDU-Politiker der Bild. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben.“

Stegemann betonte die Notwendigkeit der privaten Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“ Der CDU-Politiker sprach sich für eine „grundlegende Pflegereform“ aus. Diese sei notwendig, „damit steigende Sozialbeiträge nicht Wachstum und Beschäftigung belasten und der Sozialstaat langfristig finanzierbar bleibt“.

Aus der SPD-Bundestagsfraktion kamen zustimmende Signale dazu, dass auf eigenes Vermögen zurückgegriffen werden sollte. Fraktionsvizechefin Dagmar Schmidt sagte der Rheinischen Post: „Unsere Sozialversicherungssysteme, auch die Pflege, beruhen auf dem Solidarprinzip. Das heißt, jede und jeder leistet den Beitrag, der persönlich möglich ist, um eine Versorgung aller zu gewährleisten.“ Der Vorschlag, dass Vermögende im Pflegefall zuerst auf ihr eigenes Vermögen zurückgreifen sollten, sei vor diesem Hintergrund „durchaus diskutabel“.

Derweil kritisierte der Sozialverband Deutschland Stegemanns Vorschlag. „Er würde vor allem Menschen mit geringem bis mittlerem Vermögen treffen, die kleine, selbst genutzte Wohnungen oder Häuser besitzen, aber keine liquiden Mittel haben“, sagte die Vorstandsvorsitzende den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das könnte dazu führen, dass trotz jahrzehntelanger solidarischer Einzahlungen in die Pflegeversicherung neben dem Zuhause auch das gewohnte soziale Umfeld verloren geht, das gerade bei Pflege zu Hause von großer Bedeutung ist.“

Die Bundesgeschäftsführerin des Verbands Wohneigentum, Verena Örenbas, äußerte sich ähnlich und erklärte, der Vorschlag sende „ein fatales Signal an Millionen Menschen, die ihr Leben lang privat vorgesorgt haben“. Sie fügte hinzu, schon heute werde das Eigenheim im Pflegefall längst herangezogen. Es sei nur in speziellen Fällen geschützt. „Zum Beispiel, wenn es noch selbst bewohnt wird oder Ehepartnerin oder -partner noch darin wohnt.“

Bei der Pflege stärker das Vermögen heranzuziehen – dafür hatten bereits die Wirtschaftsweisen in ihrem Frühjahrsgutachten plädiert. Zudem schlagen sie vor, die Schwellen für die Einstufung in die fünf Pflegegrade zu erhöhen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) befürchtet bei der Pflegeversicherung in den Jahren 2027 und 2028 ein Defizit von insgesamt 22,5 Milliarden Euro. Derzeit wird ein Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung erwartet. Die Ministerin wollte ihn eigentlich bis Mitte Mai vorlegen. Jetzt wird mit Anfang Juli gerechnet. 

Dienstpflicht für Reservisten auch im Frieden geplant 

Das Verteidigungsministerium will künftig auch in Friedenszeiten die Möglichkeit haben, Reservisten zum Dienst zu verpflichten. „Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz“, heißt es zur Begründung in einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve, den das Ministerium auf seiner Webseite veröffentlichte. Zuerst berichtete Table.Briefings darüber.

„Nach der bisherigen Rechtslage konnte außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtend herangezogen werden“, heißt es in dem Dokument weiter. Dies soll nun ausgeweitet werden: Möglich sein sollen demnach grundsätzlich „Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die der Erfüllung des Verfassungsauftrages der Streitkräfte dienen“.
In bestimmten Ausnahmen wäre aber ein Einsatz nur bei Freiwilligkeit möglich – etwa bei Amtshilfe im Inland im Fall einer Naturkatastrophe. Auch Auslandseinsätze von Reservisten sollen nur freiwillig möglich sein, außer unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU- und Nato-Staaten.

Der Entwurf sieht verschiedene Abstufungen der Dienstpflicht vor. Alle, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten demnach bis zum Monat ihres 45. Geburtstag herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufssoldat oder Soldat auf Zeit war, könnte bis zum Monat des 65. Geburtstags herangezogen werden.

Auch bei der Dauer, für die Reservisten eingezogen werden können, ist eine Staffelung angedacht. Wer weniger als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, könnte demnach maximal drei Wochen pro Jahr zum Dienst verpflichtet werden – und insgesamt höchsten für sechs Monate. Für Männer und Frauen, die mindestens 13 Jahre bei der Bundeswehr waren, beträgt die Höchstdauer zwölf Wochen pro Jahr und insgesamt maximal zwölf Monate.
Wie schon bisher soll es dabei bleiben, dass Reservistinnen und Reservisten zu einem unbefristeten Wehrdienst herangezogen werden können, wenn der Bundestag den Spannungsfall feststellt oder Deutschland angegriffen wird.

Merz signalisiert: Ich bleibe Kanzler und will Veränderungen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine Reformambitionen als Regierungschef unterstrichen. „Deutschland hat die Kraft für einen neuen Aufbruch. Und ich bin persönlich mit aller Kraft entschlossen, diesen Aufbruch mit meiner Regierung auch zu ermöglichen“, sagte Merz bei einer CDU-Veranstaltung in seiner Heimat Arnsberg.

Auf die aktuellen Spekulationen über einen möglichen Kanzlerwechsel ging der CDU-Chef nicht ein. Medien hatten zuletzt berichtet, unter Mitgliedern von Führungsgremien der CDU werde darüber nachgedacht, Merz durch einen anderen Unionsmann als Kanzler zu ersetzen.

„Ich spüre die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“, sagte Merz. „Wenn man heute so die Debatten in Deutschland verfolgt, dann kann man den Eindruck bekommen, unser Land sei vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert.“

Dagegen werde er sich mit aller Kraft stemmen – und zwar in einer Koalition mit der SPD, auch wenn er sich gewünscht hätte, dass Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr mehr geschafft hätte. „Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen“, betonte Merz.

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Spritpreise sinken – laut ADAC aber zu langsam

Die Spritpreise sinken langsam weiter. Binnen Wochenfrist hat sich Superbenzin der Sorte E10 um 2,7 Cent verbilligt, Diesel sogar um 4,5 Cent, wie der ADAC mitteilt. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Dienstags kostete ein Liter E10 demnach 1,981 Euro, ein Liter Diesel 1,952 Euro. Beide Kraftstoffe sind damit aber trotz Tankrabattes noch gut 20 Cent teurer als vor Ausbruch des Iran-Krieges.

Der ADAC hält den aktuellen Preisrückgang an den Tankstellen für „viel zu gering“. Hintergrund ist, dass der Ölpreis zuletzt deutlich nachgab. „Ein weiteres Mal bestätigt sich damit, dass günstigere Einkaufsbedingungen von den Mineralölkonzernen nur verlangsamt an die Kunden weitergegeben werden, während ein höherer Ölpreis meist unverzüglich auch an den Zapfsäulen ankommt“, sagte ein Sprecher.

Wer beim Kraftstoff sparen will, sollte am späten Vormittag, kurz vor 12 Uhr tanken, rät der ADAC. Dann sei der Sprit im Tagesverlauf am niedrigsten. Kurz nach 12 Uhr sind die Preise dagegen am höchsten. Bei Reisen ins Ausland kann es sich dagegen lohnen, jenseits der Grenze zu tanken. Zuletzt war Sprit unter anderem in Polen, Tschechien, Österreich und Luxemburg teils deutlich günstiger als in Deutschland, in Frankreich, Dänemark und den Niederlanden teils deutlich teurer. Je nach Uhrzeit, Region und Tankstelle können die Preise aber stark abweichen.

Tausende Tankstellen verstoßen allerdings gegen die Zwölf-Uhr-Regel, schreibt Oliver Klasen:

Bundesregierung plant härtere Maßnahmen gegen Menschenhandel 

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. 

Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen. „Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.

Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können. 





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