Deutschland will mehr Aktionäre – aber schützt sie zu wenig
Gastbeitrag
Deutschland will mehr Aktionäre – aber schützt sie zu wenig
Die Bundesregierung will Anleger an die Börse bringen – beschneidet aber die Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre. Das könnte die Aktienkultur weiter ausbremsen, meint Marc Liebscher
Deutschland diskutiert wieder über Aktienkultur. Die Politik will mehr private Kapitalmarktteilnahme, mehr aktienbasierte Altersvorsorge und einen stärkeren Finanzplatz. Kaum eine wirtschaftspolitische Debatte kommt derzeit ohne den Hinweis aus, dass Deutschland bei Vermögensbildung und Kapitalmarktentwicklung international zurückliegt. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung, namentlich das Bundesjustizministerium, an einer grundlegenden Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts – also jener Regeln, mit denen Aktionäre rechtswidrige Hauptversammlungsbeschlüsse angreifen können.
Genau hier liegt ein bemerkenswerter Widerspruch: Während politisch mehr Vertrauen in den Kapitalmarkt geschaffen werden soll, droht regulatorisch ausgerechnet jenes Kontrollsystem geschwächt zu werden, das dieses Vertrauen erst ermöglicht.
Die Reformdebatte wird bislang stark von Effizienzargumenten dominiert. Hauptversammlungen seien zu formalistisch, Beschlussmängelklagen zu risikoreich, Transaktionen zu störanfällig. Tatsächlich besteht Reformbedarf. Das deutsche Beschlussmängelrecht stammt in wesentlichen Teilen aus einer anderen Kapitalmarktära. Nicht jeder Verfahrensfehler rechtfertigt heute noch die vollständige Rückabwicklung eines Beschlusses. Gerade bei Strukturmaßnahmen oder komplexen Kapitalmarkttransaktionen entstehen erhebliche Unsicherheiten, wenn selbst geringfügige Fehler weitreichende Folgen auslösen können.
Problematisch wird die Diskussion allerdings dort, wo Aktionärsschutz zunehmend als Hindernis wahrgenommen wird. Denn funktionierende Kapitalmärkte leben nicht allein von Effizienz, sondern vor allem von Vertrauen. Privatanleger investieren nur dort langfristig, wo sie darauf vertrauen können, dass Regeln tatsächlich durchgesetzt werden und Managemententscheidungen kontrollierbar bleiben.
Falsche Antwort auf Wirecard
Deutschland hat hier kein theoretisches, sondern ein praktisches Problem. Wirecard war nicht nur ein Bilanzskandal, sondern ein Vertrauensschock für den gesamten Kapitalmarkt. Viele Anleger haben daraus vor allem eine Erkenntnis mitgenommen: Kontrolle funktionierte zu spät oder gar nicht. Der Fall hat offengelegt, wie fragil Vertrauen in Governance, Abschlussprüfung und Aufsicht sein kann. Gerade deshalb wirkt es widersprüchlich, wenn die politische Antwort nun teilweise darin besteht, Kontrollrechte der Aktionäre weiter zurückzunehmen.
Umso erstaunlicher ist die aktuelle Stoßrichtung der Reformdiskussion. Teile der Debatte zielen darauf ab, Informationsrechte und Klagemöglichkeiten der Aktionäre weiter einzuschränken. Begründet wird dies häufig mit dem Argument, Hauptversammlungen würden durch Anfechtungsrisiken überformalisiert und echte Debatten verhindert. Vorstände und Berater agierten zunehmend defensiv; spontane Diskussionen seien kaum noch möglich.
Das überzeugt nur begrenzt. Die mangelnde Lebendigkeit vieler Hauptversammlungen ist weniger ein juristisches als ein strukturelles Problem. Vor allem virtuelle Hauptversammlungen haben gezeigt, dass digitale Formate spontane Debatten, unmittelbare Reaktionen und echte Interaktion erheblich erschweren. Wer Fragen nur vorab einreichen kann oder auf Antworten nicht unmittelbar reagieren darf, erlebt keine echte Hauptversammlungskultur, sondern häufig eher ein moderiertes Streaming-Format.
Eine Beschränkung von Aktionärsrechten macht diese Veranstaltungen nicht lebendiger – sie macht sie lediglich risikoärmer für die Verwaltung.
Hinzu kommt ein weiterer Denkfehler: Aktionärsschutz wird in Deutschland häufig als Gegensatz zu wirtschaftlicher Attraktivität verstanden. International gilt jedoch eher das Gegenteil. Kapitalmärkte funktionieren dort besonders gut, wo Minderheitsrechte glaubwürdig geschützt sind, Informationspflichten ernst genommen werden und Investoren auf funktionierende Kontrollmechanismen vertrauen können. Gerade internationale institutionelle Investoren achten längst nicht mehr nur auf Renditekennzahlen, sondern auch auf Governance-Qualität und Rechtsschutzstandards.
Aktionärsrechte sind kein Störfaktor
Deutschland müsste daraus eigentlich Konsequenzen ziehen. Die Aktienquote bleibt im internationalen Vergleich niedrig. Viele Bürger betrachten den Kapitalmarkt weiterhin mit Skepsis. Gleichzeitig klagen Politik und Wirtschaft über mangelnde private Altersvorsorge und zu geringe Beteiligung am Produktivkapital. Wer daran etwas ändern will, sollte Aktionärsrechte nicht als Störfaktor behandeln.
Natürlich braucht das Beschlussmängelrecht Modernisierung. Differenziertere Rechtsfolgen können sinnvoll sein. Nicht jeder formale Fehler muss automatisch zur vollständigen Kassation eines Beschlusses führen. Schnellere Verfahren, mehr Rechtssicherheit und weniger missbrauchsanfällige Strukturen sind legitime Ziele.
Die Grenze verläuft jedoch dort, wo Kontrolle faktisch entwertet wird. Wenn rechtswidrige Beschlüsse trotz laufender Klagen vollzogen werden können und Aktionären am Ende nur theoretische Schadensersatzansprüche verbleiben, verliert der Rechtsschutz seine praktische Wirkung. Das mag kurzfristig effizient erscheinen. Langfristig schwächt es jedoch genau jenes Vertrauen, das Deutschland für eine stärkere Aktienkultur dringend benötigt. Denn die eigentliche Schwäche des deutschen Kapitalmarkts liegt nicht in zu starken Aktionärsrechten. Sie liegt in einem strukturellen Vertrauensdefizit. Viele Bürger haben bis heute nicht das Gefühl, als Aktionäre tatsächlich ernst genommen zu werden – weder kulturell noch regulatorisch.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie man Hauptversammlungen möglichst störungsfrei organisiert. Entscheidend ist, ob Anleger das Gefühl haben, als Eigentümer tatsächlich wirksam beteiligt und geschützt zu sein. Aktienkultur entsteht nicht durch politische Appelle. Sie entsteht dort, wo Eigentumsrechte glaubwürdig geschützt werden.
Marc Liebscher ist Rechtsanwalt und Partner bei Liebscher Rechtsanwälte in Berlin und Mitglied im Vorstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Der Experte für Aktien- und Kapitalmarktrecht gehört zu einer Gruppe von Sachverständigen, die das Bundesjustizministerium im Gesetzgebungsprozess zur Reform das aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts im Herbst 2025 beraten hat.
