Apothekenreform beschlossen – was ändert sich für Patienten?
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Mehr Impfungen, mehr Vorsorge und in bestimmten Fällen Medikamente ohne Rezept: Der Bundestag hat die Apothekenreform der schwarz-roten Koalition beschlossen. Was sich jetzt ändert und was umstritten ist.
Warum gibt es die Reform?
Mit dem Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) können Apotheken Patientinnen und Patienten künftig mehr Leistungen anbieten – von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Dabei gehe es aber nicht um komplexe Diagnosen oder einen Ersatz ärztlicher Begutachtungen.
Weitere Ziele der Reform sind „mehr Eigenverantwortung und Flexibilität“, wie es im Entwurf heißt. Denn vor allem kleineren und ländlichen Apotheken machten Personalmangel und sinkende Wirtschaftlichkeit Probleme.
Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren und ging bis Ende März weiter auf 16.541 zurück – den niedrigsten Stand seit 1977. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes kommen nach wie vor aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept.
Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Arztbesuch?
Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Patienten müssen sie dann selbst bezahlen.
Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Erlaubt werden soll dies zum anderen bei „unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen“.
Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für „systemische wirkende Antibiotika“ und Mittel mit „hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, wie opioidhaltige Arzneimittel, Hypnotika, Sedativa, Stimulanzien oder Anxiolytika“.
Was ändert sich noch bei Medikamenten?
Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patienten sollen so eine schnellere Versorgung bekommen, die Apotheken Entlastung beim Bestellen. Vorgesehen ist dies zunächst befristet.
Die Koalitionsfraktionen fügten außerdem eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mit Krankenkassen geben dürfen – zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie am Standort Deutschland.
Die Kassen kritisierten dies als „weiteres Geschenk“ an die Pharmaindustrie.
Gibt es bald mehr Impfmöglichkeiten?
Ja, neben den Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen in Apotheken angeboten werden können, also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Welche neuen Testmöglichkeiten gibt es?
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können, zum Beispiel auf Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.
Was ändert sich bei Blutentnahme und Vorsorge?
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
Was ändert sich noch für Apotheken?
Künftig dürfen Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) vorübergehend ihre Apothekenleitung vertreten. Das zielt vor allem auf die Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen ab und soll für maximal 20 Tage, davon höchstens zehn Tage am Stück gelten. Dies soll mit behördlicher Genehmigung im Rahmen einer praktischen Erprobung gelten.
Außerdem werden die Öffnungszeiten in die Eigenverantwortung der Apotheken gestellt. So könnten sie vor allem in ländlichen Regionen Geschäftszeiten besser an den Bedarf anpassen, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll das in einer noch geplanten Verordnung. Bisher sind Apotheken zur „ständigen Dienstbereitschaft“ mit Befreiungen verpflichtet, aus denen sich feste Öffnungszeiten ergeben, zum Beispiel werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Was sagen die Apotheker zur Reform?
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte die Aussicht, mehr Leistungen anbieten zu können – mahnt aber, dass nur wirtschaftlich gesunde Betriebe sie erbringen könnten. In der Branche wächst die Ungeduld, dass eine erst zurückgestellte und nun in Aussicht gestellte Honorarerhöhung bald kommt.
Wie reagieren die Ärzte?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte: „Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.“ Medikamente seien „keine Bonbons“.
