Schlechtes Internet mit dem Smartphone: Geld zurück mit Prüf-App
Langsames Internet per Mobilfunk:Schlechter Handyempfang: So bekommen Sie Geld zurück
Das Handy zeigt Empfang, doch das Internet ist langsam. Die App der Bundesnetzagentur misst die Netzqualität und hilft, im Zweifel eine Minderung durchzusetzen. So gehen Sie vor.
Wer deutlich weniger Mobilfunk-Leistung bekommt als vertraglich vereinbart, kann Preisnachlass fordern oder kündigen. Voraussetzung sind Messungen per App der Bundesnetzagentur.
23.04.2026 | 0:46 min
Auf dem Handy wird Empfang angezeigt, trotzdem ist das mobile Internet träge und es lädt nichts. Das ist ärgerlich, schließlich zahlt man für eine Leistung, die nicht zuverlässig funktioniert. Mit der App „Mobilfunk-Check“ der Bundesnetzagentur können Sie die Netzqualität messen und gegebenenfalls eine Minderung der Kosten beim Mobilfunkanbieter durchsetzen.
Als Ergänzung dazu stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) einen kostenlosen Minderungsrechner zur Verfügung. „Mit diesem können Betroffene die konkrete Höhe der Minderung in ihrem Fall berechnen“, sagt Erol Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.
So funktioniert die Messung mit der „Mobilfunk-Check“-App
Die „Mobilfunk-Check“-App führt Schritt für Schritt durch die Messungen. „Die App unterstützt Nutzer bei der Durchführung der notwendigen Messungen und leitet sie durch das Messverfahren“, sagt Matthias Podolski, Pressesprecher für Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur. Wichtig ist: Nutzer sollten zu Beginn einer Messreihe den richtigen Tarif auswählen. Die entsprechende Tarifinformation finden sie in der Vertragszusammenfassung oder im Produktinformationsblatt.
Die App ist so gestaltet, dass Anwendungsfehler weitestgehend ausgeschlossen sind oder man darauf hingewiesen wird.
Matthias Podolski, Pressesprecher für Telekommunikation, Bundesnetzagentur
Insgesamt sind 30 Messungen nötig: An höchstens fünf unterschiedlichen Tagen innerhalb von zwei Wochen muss jeweils sechsmal gemessen werden. Zwischen der dritten und vierten Messung müssen mindestens drei Stunden liegen, zwischen den anderen Messungen reicht ein Abstand von mindestens fünf Minuten.
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Podolski rät, die Messungen an einem festen Standort vorzunehmen und nicht in Bewegung. Die einzelnen Messungen innerhalb einer Messreihe könnten jedoch an unterschiedlichen Orten durchgefüht werden.
- Die Messung muss im Freien erfolgen.
- Die Handyhülle muss entfernt werden.
- Es darf keinen parallelen Datenverkehr geben.
- Es muss ausreichend Datenvolumen zur Verfügung stehen.
- Der Hotspot muss gegebenenfalls deaktiviert sein (nur iOS).
- Gegebenenfalls muss das VPN deaktiviert werden (nur iOS).
- Die Messung darf nicht im internationalen Roaming durchgeführt werden (nur iOS).
Eine ausführliche Anleitung für die Messung gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur: Anleitung für den Mobilfunk-Check.
Wie man eine Abweichung von der versprochenen Leistung erkennt
Von 30 Messungen müssen laut des Verbraucherschützers Tergek in mindestens 16 Fällen erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Leistung vorliegen. Was als erheblich gilt, wurde von der Bundesnetzagentur definiert. Maßgeblich sind Haushaltsdichte und Mobilfunkabdeckung am jeweiligen Standort.
In dicht besiedelten Gebieten mit hoher Netzabdeckung müssen Mobilfunkanbieter demnach mindestens 25 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent und in dünn besiedelten Gegenden zehn Prozent.
Trotz regionaler Lücken ist die Abdeckung im deutschen Mobilnetz hoch – das ist das Ergebnis der ersten Mobilfunkmesswoche. Rund 98 Prozent der Messpunkte lagen im 4G- und 5G-Netz.
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Im 5G-Netz beträgt die typische Bandbreite bei den Netzbetreibern 300 Mbit/s. Aus den Prozentwerten von 25, 15 und zehn Prozent ergeben sich damit folgende Mindestgeschwindigkeiten: In dicht besiedelten Gebieten müssen mindestens 75 Mbit/s verfügbar sein, in Gebieten mit mittlerer Dichte 45 Mbit/s und in dünn besiedelten 30 Mbit/s.
Die Mess-App der Bundesnetzagentur erstelle im Falle einer erheblichen Abweichung ein Messprotokoll mit den einzelnen Messergebnissen, sagt Tergek. Mit diesem ist eine Minderung beim Anbieter möglich.
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von Sven Scheffler
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So setzen Verbraucher eine Minderung durch
Wie hoch die Kostenminderung ausfällt, lässt sich mit dem Minderungsrechner der Verbraucherzentrale NRW ermitteln. Dafür müssen Nutzer bestimmte Messdaten eingeben, etwa die vertraglich zugesicherte maximale Geschwindigkeit, den niedrigsten mit der App gemessenen Wert sowie die vereinbarte monatliche Gebühr.
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Tergek empfiehlt, den Minderungsanspruch schriftlich und nachweisbar geltend zu machen. Ein Einschreiben ist die sicherste Variante, per E-Mail ist dies jedoch ebenfalls möglich. „Unser Minderungsrechner erstellt bei Bedarf auch einen Musterbrief, in dem mögliche Fristen berücksichtigt werden“, sagt Tergek. Mit diesem können Betroffene den Anbieter kontaktieren und ihre Rechte geltend machen.
Sollte es zu Problemen kommen, verweist Tergek auf die Hilfe der Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
- Die Versorgung ist laut Bundesnetzagentur in den Metropolen oft besser als in ländlichen Gebieten. Hier nutzen Netzbetreiber überwiegend weniger leistungsfähige Flächenfrequenzen.
- In Bereichen mit hohem Nutzeraufkommen, etwa bei Großveranstaltungen, kann das Netz seine Kapazitätsgrenzen erreichen, auch wenn prinzipiell Netzabdeckung besteht.
- Bauliche Gegebenheiten wie Wände oder moderne Wärmeschutzverglasung können das Signal dämpfen.
- Bewegung im Fahrzeug kann den Empfang beeinträchtigen, unter anderem, weil das Metall von Autos oder Zügen das Handysignal abschwächt.
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Quelle: dpa-Custom Content
Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung „Volle Kanne“ am 23.04.2026 ab 09:05 Uhr.
