Vier Promille im Blut: Mann zum Tottrinken motiviert? Vier Jugendliche vor Gericht



Nachdem sie einen 27-Jährigen dazu gebracht haben sollen, eine mutmaßlich tödliche Menge Alkohol zu trinken, hat ein Verfahren gegen vier Jugendliche vor dem Landgericht Heidelberg begonnen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Der Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 drei Tage nach dem Treffen mutmaßlich an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Der Vorwurf lautet demnach Körperverletzung mit Todesfolge. 

Die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen haben. Dort sollen sie an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst haben, erhebliche Mengen harten Alkohols zu trinken, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Angaben zu Art und Menge machte sie nicht. Harter Alkohol sind hochprozentige alkoholische Getränke wie etwa Wodka oder Whisky.

Lebensgefahr besteht laut ADAC ab drei Promille

Erst nachdem der Mann nach dem Alkoholkonsum mehrere Stunden ohne Bewusstsein gewesen war, soll einer der Jugendlichen den Notruf gewählt haben. Nach dem Eintreffen des Rettungswagens wurde der 27-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb. Seine Blutalkoholkonzentration lag laut Gericht bei 4,03 Promille. Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille. 

Das Verfahren findet laut Gericht wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den heute 16- und 17-Jährigen droht demnach im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Für das Verfahren sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer hat 14 Zeugen und zwei Sachverständige – einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Rechtsmediziner – geladen. Ein Urteil könnte am 8. Juni fallen.

© dpa-infocom, dpa:260505-930-34316/2



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