ADAC-Analyse: Tankrabatt noch nicht vollständig weitergegeben
Die Autofahrer profitieren nach Einschätzung des ADAC bislang nicht in voller Höhe vom Tankrabatt. Demnach sind die Spritpreise nach wie vor zu hoch. Das Kartellamt hat bei der Überprüfung derweil einen Rückschlag erlitten.
Der Tankrabatt hat die heftigsten Preisspitzen für die Autofahrerinnen und Autofahrer zwar vorerst beseitigt – an den Zapfsäulen kommt es Marktbeobachtern zufolge aber vielerorts schon wieder zu neuen Anhebungen. Die inzwischen geltende Steuersenkung von 16,7 Cent pro Liter werde „noch nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben“, teilte der Autofahrerclub ADAC nach einer Analyse am Sonntag mit. Die Bundesregierung und das Bundeskartellamt forderten die Mineralölkonzerne nachdrücklich dazu auf.
„Entwicklung geht erneut in eine falsche Richtung“
Die Bewegungen bei Benzin und Diesel stehen unter verschärfter Beobachtung, nachdem die befristete Steuersenkung der schwarz-roten Koalition am 1. Mai um Mitternacht in Kraft getreten ist. Nach Angaben des Kartellamts gaben die Preise vom 30. April auf den 1. Mai im bundesweiten Schnitt um knapp 13 Cent nach. Am 2. Mai ging es demnach aber wieder nach oben.
So kostete Diesel am Samstag (14.00 Uhr) im Schnitt 2,15 Euro pro Liter – etwa 4,5 Cent mehr als zur selben Zeit am Vortag. Super E10 kostete 2,05 Euro und damit 4 Cent mehr. Auch am Sonntagmorgen um 8.00 Uhr lagen die Durchschnittspreise höher als zur selben Uhrzeit am Vortag, beobachtete der ADAC und monierte: „Damit geht die Entwicklung erneut in eine falsche Richtung.“
Die Tendenz bestätigen auch Daten der ARD. Demnach kostete ein Liter Super-Benzin (Sorte E5) heute um 7 Uhr im Mittel 2,07 Euro und ein Liter E10 2,01 Euro pro Liter. Am Samstag waren es jeweils noch drei Cent weniger. Der Diesel-Preis verteuerte sich seitdem um zwei Cent auf 2,09 Euro. Das ergibt die SWR-Datenanalyse aller Kraftstoff-Preise der rund 15.000 deutschen Tankstellen.
Da gleichzeitig die Ölpreise sanken und die Steuersenkung knapp 17 Cent beträgt, seien die Preise „nach wie vor zu hoch“, hieß es vom ADAC. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: „Die Steuersenkung soll Verbraucherinnen, Verbraucher und die Wirtschaft in einer schwierigen Phase entlasten.“ Die Konzerne seien „allenfalls Treuhänder“ der Entlastung. „Sie ist nicht für sie bestimmt. Sie muss bei den Kunden ankommen.“
Preisvergleiche besonders wichtig
Der Vergleich über Spritpreis-Apps sei momentan wichtiger denn je, betonte der oberste Wettbewerbshüter. Die Preiskurven variierten gerade stärker als sonst. „Manche Tankstellen haben die Preise sehr stark erhöht, andere nicht oder fast gar nicht.“ Das Niveau war am Samstagvormittag in Süddeutschlands um etwa 5 bis 7 Cent geringer als in Mittel- und Norddeutschland, erläuterte das Amt. Grund seien regionale Unterschiede bei Raffinerie- und Großhandelspreisen.
Der Branchenverband Fuels und Energie hatte zum Start des Tankrabatts zugesichert, dass die volle Steuersenkung bei den Kundinnen und Kunden ankommen soll. Die Branche wies aber auch darauf hin, dass sich anfangs bei vielen Tankstellen noch Kraftstoff befinde, der nach den alten Steuersätzen abgerechnet wurde. Entscheidend für den Steuernachlass ist nicht der Verkauf an der Tankstelle, sondern der Moment, in dem Kraftstoffe Tanklager oder Raffinerie verlassen.
Der kritische Punkt der Regelung ist, dass der Rabatt bei den steuerzahlenden Mineralölkonzernen ankommt. Und zu bestimmten Reduzierungen verpflichtet sind die Tankstellen nicht. Allerdings hat die Politik mehrfach deutlich gemacht, dass die volle Summe bei den Autofahrerinnen und Autofahren landen müsse.
Gericht stoppt Sprit-Überprüfung des Kartellamts vorerst
Im Ringen um einen besseren Überblick über die Preisfindung am Spritmarkt muss das Kartellamt derweil einen Dämpfer hinnehmen. Das Verfahren zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoff-Großhandel sei vorläufig gestoppt worden. Dies habe das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschieden, hieß es.
Das Kartellamt wollte Auskünfte von zwei Preisinformationsdiensten haben, dagegen zogen die beiden Firmen vor Gericht und bekamen in Eilverfahren in einem zentralen Punkt recht. Die Entscheidung hat aufschiebende Wirkung, die geforderten Auskünfte müssen also vorerst nicht erteilt werden. Die Hauptsacheverfahren sollen im Juli verhandelt werden. Das Gericht zog in Zweifel, ob die Wettbewerbshüter überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten dürfen.
Das Kartellamt sieht solche Ersuchen aber als zentrales Instrument für Ermittlungen. Man sei sehr überrascht von der Entscheidung und habe Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte Mundt. „Der Kraftstoff-Großhandel ist eine ganz entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette vom Bohrloch bis zur Zapfsäule.“ Diesen ersten Anwendungsfall eines neuen Wettbewerbsinstruments habe man sehr sorgfältig mit einer umfassenden Sektoruntersuchung vorbereitet. „Die Rolle der Preisinformationsdienste müssen wir aufklären“, so der Kartellamtspräsident.
