Ethikrat empfiehlt kein Alterslimit bei Social Media
Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen eine Altersbeschränkung in sozialen Netzwerken ausgesprochen. Ein gesetzliches Mindestalter sei „nicht geeignet“, um den Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister, in Berlin. „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte er wörtlich. Das Gremium stellte dort die von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erbetene Stellungnahme zu dem Thema vor.
In dem 42-seitigen Papier argumentiert der Ethikrat, dass Kinder und Jugendliche bei einer Social-Media-Altersgrenze auf KI-Chatbots ausweichen könnten. Die hätten „nicht minder gewichtige Risiken“ und seien „noch unzureichender reguliert“, sagte die Philosophin Judith Simon, die für den Ethikrat federführend die Stellungnahme erarbeitet hat. Darin heißt es zudem, ein Mindestalter würde auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen, die Schutz- und Teilhabebedürfnisse ihres Kindes selbst auszubalancieren.
Etikrat rät zu dreistufigem Modell zum Schutz
Wegen kinder- und jugendgefährdender Inhalte im Netz sowie dem Suchtpotenzial sozialer Netzwerke wird seit dem vergangenen Jahr über ein Social-Media-Verbot für unter 14- oder 16-Jährige in Deutschland diskutiert.
Für den technischen Kinder- und Jugendschutz schlägt der Ethikrat ein dreistufiges Modell vor: In der ersten Stufe solle der Zugang zu digitalen Angeboten durch die Eltern geregelt werden. „Technisch würde diese Kontrolle durch die Eingabe des Alters der Kinder bei der Konfiguration der Endgeräte sowie durch die Regulierung von Nutzungszeiten oder des Zugangs auf Apps auf den Endgeräten erfolgen.“
Um auch die Kinder zu schützen, deren Eltern diese Schutzfunktionen kaum nutzen, empfiehlt der Ethikrat eine zweite Schutzstufe. Eine Variante seien Verfahren, bei denen die Endgeräte das Alter der Kinder mittels offizieller Dokumente verifizieren.
In einer dritten Stufe sollen besonders sensible Inhalte nur nach einer verlässlichen Altersprüfung zugänglich sein. Anbieter müssen prüfen, ob der Nachweis wirklich von der nutzenden Person stammt.
Europäische Lösung empfohlen
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte im September eine Fachkommission eingesetzt, die in zwei Wochen Empfehlungen für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet vorlegen will. Sollte ein Altersverbot dennoch politisch befürwortet werden, rät der Ethikrat zu einer einheitlichen Lösung auf europäischer Ebene, auf der ohnehin der sogenannte Digital Services Act (DSA) Regeln für Plattformen vorgibt. „Nationale Verbote mit möglicherweise unterschiedlichen Altersgrenzen könnten einen regulatorischen europäischen Flickenteppich verursachen, der einer effektiven Rechtsumsetzung und Durchsetzung im Wege stehen würde“, heißt es in der Stellungnahme.
Das EU-Gesetz über digitale Dienste, der DSA, ist eines der zentralen Elemente der europäischen Digitalgesetzgebung. Die Verordnung nimmt Online-Plattformen wie Soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Online-Marktplätze stärker in die Pflicht – mit dem Ziel, die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer auch im digitalen Raum zu schützen. Vollständig in Kraft ist es seit Februar 2024.
Das Gesetz betrifft alle digitalen Vermittlungsdienste, die Nutzer in der Europäischen Union erreichen – unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
as/se (dpa, epd, KNA, afp)
