Deutschland verpasst EU-Termin – Strafe droht



Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht: Noch immer bekommen einige Menschen weniger Geld als andere – oft wegen ihres Geschlechtes. Das ist bereits verboten, aber nur schwer nachzuweisen. Das EU-Entgelttransparenzgesetz zur Gleichbezahlung von Arbeitnehmern soll diesen Missstand endlich beenden.

Das Gesetz mit dem sperrigen Namen sorgt dafür, dass Arbeitgeber mehr Druck spüren, die Gleichbezahlung ihrer Belegschaft umzusetzen. Aber: In der größten und stärksten und bevölkerungsreichsten Volkswirtschaft der Union, in Deutschland, wurde es nicht fristgerecht zum 7. Juni umgesetzt.

Wozu dient das alles?

Der Gender Pay Gap – also das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern – ist in Deutschland trotz gesetzlicher Vorgaben nach wie vor messbar. Laut Statistischem Bundesamt lag der bereinigte Gender Pay Gap 2025 bei rund sechs Prozent. Das bedeutet: Auch bei gleicher Qualifikation, Position und Arbeitszeit verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer.

Der Gender Pay Gap existiert noch immer

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Da soll die Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ansetzen und drei Ziele verfolgen: Vergütungsstrukturen sollen nachvollziehbar und überprüfbar sein, Beschäftigte sollen erkennen können, ob sie benachteiligt werden und Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ungerechtfertigte Lohnunterschiede zu beseitigen.

Das Gesetz setzt dabei auf drei Instrumente: den individuellen Auskunftsanspruch, betriebliche Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit und die Berichtspflicht für größere Unternehmen.

Fruchtloses Bemühen

Am 6. Mai hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesfrauenministerin Karin Prien und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig einen Gesetzentwurf zur Änderung des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vorgaben der Europäischen Union zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umzusetzen.

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Frauenministerin Prien pries die Initiative in blumigen Worten: „Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen.“ Ihre Äußerung, darauf zu achten, „Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten“, brachte ihr aber den Vorwurf ein, vor der Unternehmerlobby eingeknickt zu sein.

Justizministerin Hubig wurde bei ihrer Vorstellung des Gesetzesvorhabens etwas konkreter. Sie sagte: „Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte.“ Doch auch dies scheint die Kommission nicht zu überzeugen.

Wo die EU weitergeht

Die besteht in ihrer Entgelttransparenzrichtlinie unter anderem auf Transparenz bereits im Bewerbungsverfahren, Maßnahmepflicht bei deutlichem Lohngefälle und auf einer Beweislastumkehr. Das heißt, nicht mehr der Arbeitnehmer muss beweisen, diskriminiert zu werden, sondern der Arbeitgeber muss nachweisen, gesetzestreu zu handeln.

„EntgTranspG“ steht für Entgelttransparenzgesetz, „MA“ für die Zahl der Mitarbeiter. In der rechten Spalte stehen die Vorgaben, die Berlin nicht fristgerecht umgesetzt hat.

Berlin und die Blauen Briefe

„Sobald feststeht, dass ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht umgesetzt hat, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Sie kann dies tun, muss es aber nicht tun“, schreibt Matthias Ruffert, Jurist und Professor an der Humboldt Universität, auf Anfrage der DW. „Das Verfahren beginnt mit einem Mahnschreiben zur Anhörung des Mitgliedstaats, worauf ggf. eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgt.“

An dieser Stelle, darauf verweist Elie Cavigneaux von der Stiftung Wissenschaft und Politik gegenüber der DW, könnte es auf Unionsebene zu einer weiteren Eskalation kommen: „Sollte die EU-Kommission aber auch dann keine Klage einreichen, dann könnte das Europäische Parlament die Kommission wegen Untätigkeit verklagen.“

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Soweit ist es im vorliegenden Fall nicht. Berlin wartet zunächst auf ein Mahnschreiben aus Brüssel, in dem es sinngemäß heißen wird: „Ihr seid im Verzug. Kommt in die Gänge!“ Ein solches Schreiben wird in Deutschland, analog zur Post von der Schule, wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist, „Blauer Brief“ genannt. Fußballfreunde ziehen die Analogie zur „Gelben Karte“ vielleicht vor.

Deutschland im Verzug

Mit diesen Verwarnungen ist Deutschland bereits erfahren. Weil sie EU-Richtlinien nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft in nationales Recht umgesetzt hatte, schaltete sich die EU-Kommission ein, die sich als „Hüterin der Verträge“ begreift“.

Gender Pay Gap schneller schließen – Equal Pay Day

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Im bislang heftigsten Fall gab es eine Strafe beim Thema ‚Whistleblower‘. Dabei ging es um den Schutz von Hinweisgebern, die Missstände oder Rechtsverstöße melden. Die EU-Richtlinie stammt von 2019 und sollte bis Ende 2021 umgesetzt werden; in Deutschland trat das Hinweisgeberschutzgesetz aber erst am 2. Juli 2023 in Kraft.

Whistleblower sollen vertrauliche Kanäle nutzen können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die EU-Vorgaben verlangten dafür unter anderem interne Meldestellen und Schutz vor Benachteiligung. Deutschland setzte die EU-Regeln aber zu spät um und wurde deshalb vom EuGH zu einer Geldstrafe von 34 Millionen Euro verurteilt.

Und nun?

„Seit dem Vertrag von Lissabon kann die Kommission die Festsetzung des Zwangsgeldes bei der Nichtumsetzung von Richtlinien bereits zusammen mit der Vertragsverletzungsklage beantragen“, erklärt Elie Cavigneaux: „Der EuGH legt den Beginn der Zahlungsverpflichtung im Urteil fest und bestimmt so die Höhe der pauschalen Strafe.“

Cavigneaux sieht der Entwicklung gelassen entgegen: „Regelmäßig versucht die Kommission aber vor Einreichung einer Klage mit dem jeweiligen Mitgliedstaat eine Verständigung über die schnellstmögliche Umsetzung der Richtlinienvorgabe zu finden.“ Und überhaupt werde nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde: „Im Kern bedeutet die nicht fristgemäße Umsetzung also nicht automatisch und nicht sofort eine Verurteilung der Bundesregierung.“



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