Schweden-Reform: Kinder in den Knast?
In Schwedensind Jugendliche längst nicht mehr nur Opfer der seit Jahren grassierenden Gangkriminalität. Immer häufiger werden sie selbst zu Tätern gemacht: Dreizehn- oder Vierzehnjährige, angeworben von kriminellen Netzwerken, die sie für Anschläge, Schüsse auf offener Straße oder sogar Auftragsmorde einsetzen.
Die organisierte Kriminalität nutzt dabei gezielt eine Schwäche des Systems in Schweden aus. Unter 15-Jährige sind nach schwedischem Recht bislang nicht strafmündig. Sie können also nicht wie Straftäter verurteilt werden, sondern fallen in die Zuständigkeit von Sozialdiensten und Jugendhilfe.
Die schwedische Politik versucht nun, diese Logik und das Kalkül der Banden zu durchbrechen. Für 15- bis 17-Jährige hat das Parlament gerade beschlossen, dass sie bei schweren Straftaten künftig zu regulären Freiheitsstrafen in speziell angepassten Jugendabteilungen verurteilt werden können. Zusätzlich plant die Regierung, die Strafmündigkeit bei besonders schweren Delikten testweise sogar auf 13 Jahre zu senken. Betroffen wären etwa Mord, Totschlag, schwere Sprengstoffanschläge oder andere Straftaten mit sehr hohen Mindeststrafen. Mitte Juni entscheidet das Parlament über diese Reform, die nach fünf Jahren noch einmal überprüft werden soll.
Gescheitertes Vorbild Dänemark?
Die Diskussion über das Alter der Strafmündigkeit wird nicht nur in Schweden geführt. Dänemark senkte 2010 unter einer konservativen Regierung die Strafmündigkeit von 15 auf 14 Jahre. Zwei Jahre später wurde die Reform allerdings wieder zurückgenommen. Wissenschaftliche Auswertungen kamen rückblickend zu dem Ergebnis, dass die Senkung keine abschreckende Wirkung hatte. Im Gegenteil: Betroffene Jugendliche wurden häufiger rückfällig und schnitten schulisch schlechter ab.
Dänemark gilt deshalb heute vielen Fachleuten als Warnsignal. Wer Kinder früher kriminalisiert, löst damit nicht automatisch das Problem der Jugendgewalt. Im schlimmsten Fall kann der Kontakt mit dem Strafsystem sogar dazu beitragen, Jugendliche noch stärker an ein kriminelles Umfeld zu binden.
Niederlande: Strafmündig ja, Erwachsenenknast nein
Im EU-Vergleich gehören die Niederlande und Irland zu den Ländern mit besonders niedrigen Altersgrenzen. In den Niederlanden können Kinder bereits ab zwölf Jahren strafrechtlich verfolgt werden. In Irland gilt grundsätzlich ebenfalls eine Grenze von zwölf Jahren; bei schwersten Delikten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder schweren Sexualstraftaten können sogar Zehn- und Elfjährige belangt werden.
Die niedrige Schwelle bedeutet aber nicht automatisch harte Haftstrafen wie im Erwachsenenstrafrecht. In den Niederlanden liegt das Höchstmaß der Jugendhaft für 12- bis 15-Jährige bei einem Jahr. Für 16- und 17-Jährige sind bei schweren Straftaten – bis auf spezielle Ausnahmen – maximal zwei Jahre Jugendhaft möglich. Zudem stehen Schule, Betreuung und pädagogische Maßnahmen auch in der Jugendhaft im Vordergrund.
Viele Staaten setzen auf Schutz und Erziehung
Wer in Deutschland oder Spanien mit zwölf Jahren eine schwere Straftat begeht, ist strafrechtlich nicht verantwortlich. Das heißt nicht, dass der Staat nichts tun kann. Jugendhilfe, Familiengerichte oder Schutzmaßnahmen können eingreifen. Eine geschlossene Unterbringung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber nicht als Strafe im strafrechtlichen Sinn.
Das Kind wird dadurch nicht als Straftäter behandelt, sondern als Minderjähriger in einer Gefährdungslage. Besonders deutlich ist dieser Fokus im spanischen Recht. Unter 14-Jährige fallen nicht unter das Jugendstrafrecht, sondern in den Bereich des Kinderschutzes.
Immer mehr jugendliche Häftlinge in Italien
Ein anderer Ansatz richtet sich stärker auf das Umfeld der Kinder. Italien hat mit dem sogenannten „Decreto Caivano“ den Druck auf Eltern erhöht, wenn Aufsichts- und Schulpflichten verletzt werden. Bei schwerer Vernachlässigung der Schulpflicht drohen Eltern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Allerdings ist Italien kein reines Gegenmodell zur schwedischen Linie. Das Dekret hat die Jugendjustiz insgesamt verschärft. Kritiker weisen darauf hin, dass seit seinem Inkrafttreten die Zahl junger Menschen in Jugendhaft deutlich gestiegen ist.
Österreich macht Druck auf das Umfeld
Für viele EU-Staaten bleibt die Grenze von 14 Jahren der zentrale Referenzwert. Auch Österreich hält daran fest. Kinder unter 14 Jahren sind dort nicht strafmündig. Trotzdem können Straftaten Folgen haben. Möglich sind etwa Gespräche mit Polizei und Eltern, Belehrungen, Einschaltung der Jugendhilfe oder erzieherische Maßnahmen.
Eine niedrige Altersgrenze im Strafrecht bedeutet in Europa also nicht automatisch Erwachsenenstrafrecht. Meist stehen Jugendgerichte, spezialisierte Einrichtungen, Erziehungsmaßnahmen und Schutzkonzepte im Vordergrund.
Was sagt die Wissenschaft?
Die in Europa verbreitete Zurückhaltung gegenüber der Bestrafung sehr junger Kinder passt weitgehend zu Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie. Kinder und frühe Jugendliche reagieren stärker auf unmittelbare Belohnung, Gruppendruck und emotionale Anerkennung. Fähigkeiten wie Impulskontrolle, langfristige Folgenabschätzung und planvolles Handeln entwickeln sich erst schrittweise.
Deshalb funktioniert klassische Abschreckung bei 13-Jährigen nur begrenzt. Die Aussicht auf eine spätere Haftstrafe konkurriert mit einer unmittelbaren Belohnung: Geld, Anerkennung, Zugehörigkeit, das Gefühl, endlich eine Rolle zu spielen. Oder umgekehrt: mit Angst vor der Gang. Gerade deshalb warnen Fachleute davor, Jugendkriminalität allein mit niedrigeren Altersgrenzen und härteren Strafen bekämpfen zu wollen.
Ausweichstrategien der Banden
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Kriminelle Organisationen lernen schnell. Wenn Schweden die Strafmündigkeit bei schweren Delikten auf 13 Jahre senkt, könnten Banden versuchen, noch jüngere Kinder zu rekrutieren. Dann würde sich das Problem nicht lösen, sondern noch jüngere Kinder ins Visier der Kriminellen geraten.
Fachleute sind skeptisch, ob die Pläne der Regierung in Schweden zum gewünschten Erfolg führen. Der schwedische Rechtsausschuss, die Anwaltskammer und mehrere Hilfsorganisationen haben scharfe Kritik an dem Projekt geübt. Sollte es vom Parlament trotzdem verabschiedet werden, könnten 13-Jährige ab dem Spätsommer zu Haftstrafen verurteilt werden.
