Hier hat Deutschland bei GEAS noch Nachholbedarf



„Alles im Griff“ lautet die offizielle Linie der Bundesregierung in diesen Tagen. Deutschland, so betont Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) seit Monaten immer wieder, gehe bei der Neugestaltung der europäischen Migrationspolitik „über die EU-Vorgaben hinaus“. Mehr Regulierung, mehr Härte – und mehr Kontrolle. Die „Migrationswende“ gehe weiter.

In ziemlich genau einer Woche steht dabei eine für Dobrindt entscheidende Wegmarke an. Am kommenden Freitag tritt nach jahrelanger Vorbereitung das neue gemeinsame EU-Asylsystem (GEAS) europaweit in Kraft.

Das Problem: Schaut man genau hin, ist die Bundesrepublik kurz vor Start der Reform in vielen Bereichen noch schlecht vorbereitet. Erst vor vier Wochen kritisierte die EU-Kommission in einer Stellungnahme massive Lücken, die „dringend“ geschlossen werden müssten.

Wie gut ist Deutschland also gerüstet? Und wo liegen die Bruchlinien? Die wichtigsten Punkte.

1 Der IT-Stau

In der jüngsten Rüge der EU-Kommission steckte bei genauem Hinsehen auch eine gute Nachricht. Deutschland habe, heißt es dort, im Gegensatz zu den allermeisten anderen Mitgliedsstaaten die notwendigen Reformen in der nationalen Gesetzgebung bereits abgeschlossen.

Doch das führt zu neuen Problemen. Denn wenn der gesetzliche Rahmen steht, heißt das noch lange nicht, dass auch die Verwaltung funktioniert. Die neuen Regeln erfordern, dass in allen beteiligten Stellen Prozesse und IT-Systeme umgestellt werden müssen.

150

Millionen Euro könnten allein nötige Updates von GEAS-relevanten IT-Systemen kosten – mindestens.

Schon im November vergangenen Jahres bemängelte der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, dass „nahezu alle Dienstanweisungen“ neu geschrieben und „IT-Systeme neu entwickelt“ werden müssten. Auch die Bundesregierung gab zuletzt zu, dass die „umfassenden Abstimmungen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung“ darstellen.

Das heißt übersetzt: Die Sache dauert – und wird teuer. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, rechnet die Bundesregierung mit Kosten von mindestens 150 Millionen Euro. Bei den meisten Behörden gilt eine Umstellung der Prozesse noch in diesem Jahr als illusorisch; das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet gar erst „Ende 2028“ damit. Die Schulung der Mitarbeitenden sowie eine Testung der neuen Systeme sind dabei noch nicht eingerechnet. Es ist ein Stau, der bei der Einführung zum Flaschenhals werden könnte.

2 Die Grenzverfahren

Hier wurde die EU-Kommission zuletzt ungewöhnlich deutlich. In ihrem im Mai veröffentlichten Statement forderte sie die Bundesregierung auf, „dringend“ Kapazitäten für Asyl-Grenzverfahren aufzubauen, etwa an Flughäfen.

Laut GEAS sind alle Länder mit einer EU-Außengrenze – darunter wegen seiner Flug- und Seehäfen auch Deutschland – verpflichtet, manche Asylverfahren direkt dort zu bearbeiten. So soll ein Teil der Asylsuchenden fiktiv gar nicht erst auf europäischen Boden gelassen werden. Das Ziel: eine schnellere Ausweisung.

Doch genau in diesem Punkt gab es monatelang einen handfesten Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung. Diese ist inzwischen weitgehend geklärt: Der Bund trägt die Kosten für Infrastruktur, Transit und BAMF-Personal, die Länder hingegen weiterhin die Kosten für Unterbringung und mögliche Abschiebehaft. Das gefällt auf Landesebene nicht jedem.

Der Konflikt kostete aber viel Zeit. Durch die verspätete Verabschiedung der Gesetze steht für die bauliche Fertigstellung ein extrem kurzes Zeitfenster zur Verfügung. Viele Bundesländer arbeiten daher mit provisorischen Containern und temporären Erweiterungsbauten. Dass zum Stichtag ein funktionierendes, EU-konformes System bereitsteht, gilt als unwahrscheinlich.

3 Die Zentren

Gleichzeitig liegen Bund und Länder bei einer weiteren zentralen Maßnahme über Kreuz: den Sekundärmigrationszentren. Sie sollen helfen, die illegale Weiterreise zu unterbinden – ein Problem, das Deutschland in der Vergangenheit besonders unter Druck setzte. Denn der Großteil der Migranten erreicht die Bundesrepublik über Nachbarstaaten, in denen sie zuvor registriert wurden und die nach EU-Recht für ihre Verfahren zuständig sind.

Diese Menschen sollen nach dem Willen des Bundes künftig in eigenen Zentren untergebracht werden, um sie möglichst zuverlässig zurückführen zu können. Unter bestimmten Bedingungen soll dabei auch die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, damit sie sich den Verfahren nicht entziehen.

Das ist nicht nur umstritten und verfassungsrechtlich riskant, sondern auch höchst aufwendig. Verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Zentren sind die Länder. Und die lehnen ab. Im Februar zeigten sich nur 3 von 16 Ländern offen für den Bau solcher Zentren. Daran hat sich wenig geändert, eine Einigung wie bei den Grenzverfahren gibt es nicht. Die Koalition betont zwar, es handele sich um eine „Kann-Regelung“. Doch Dobrindt sieht die Zentren als zentral – als „zwingend notwendig“ bezeichnet er sie schon seit dem vergangenen Jahr.

Die Folgen könnten verheerend sein: Sollten die meisten Länder die Mitarbeit verweigern, könnte GEAS zur nächsten Asylreform werden, die wirkungslos verpufft.

4 Die anderen

Doch auch wenn das neue Asylsystem innerhalb Deutschlands reibungslos funktionieren würde, wäre sein Erfolg noch lange nicht garantiert. Das liegt daran, dass es sich um ein gesamteuropäisches Projekt handelt – und damit vom politischen Willen aller anderen Mitgliedsstaaten abhängt.

Genau daran scheiterte letztlich die seit 2013 geltende Dublin-Verordnung. Formal war klar, wer für welche Geflüchteten zuständig sein sollte – in der Praxis fühlten sich einige Staaten kaum daran gebunden. Italien etwa verweigert seit 2022 kategorisch die Rücknahme von Personen, die dort ihren Erstantrag gestellt hatten.

Ob das mit GEAS anders wird, ist unklar. Dublin wird abgeschafft und durch die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO) ersetzt, die unter anderem stärkere Mitwirkungspflichten für die Mitgliedstaaten enthält. Der grundlegende Mechanismus aber bleibt derselbe.

Italien hat angekündigt, im Zuge der GEAS-Einführung wieder Asylbewerber zurücknehmen zu wollen. Wie verlässlich diese Beteuerungen sind, muss sich erst noch zeigen. Polen und Ungarn hingegen lehnen das neue System bereits heute strikt ab. Beide wurden bei der Beschlussfassung im Ministerrat überstimmt und weigern sich seither, den verpflichtenden Solidaritätsmechanismus umzusetzen – sei es die Aufnahme von Geflüchteten oder Ausgleichszahlungen.



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