„Zeit“ und Anwalt Schertz streiten über Ulmen-Gespräch



Als die „Zeit“ diese Woche mit einer Geschichte über Christian Ulmen und den mutmaßlichen digitalen Missbrauch, den er seiner Ex-Frau Collien Fernandes antat (es gilt die Unschuldsvermutung), erschien, konnte man sich nur wundern: In der Story von Anne Kunze und Laura Hertreiter stand nichts, was man nicht schon wusste, außer dass sie mit Ulmen und dessen Anwalt Christian Schertz gesprochen hatten und davon nicht viel mitteilen konnten. „Fünf Stunden“ hätten sie mit Ulmen geredet, „zweieinhalb mit seinem Anwalt. Nichts davon wurde freigegeben.“

Ein seltsames Dokument einer gescheiterten Recherche, die sich interessant machen wollte, war das. Im Nachhinein aber bekam sie doch Bedeutung, weil – der Anwalt Schertz erklärte, bei dem „Interview“ mit Ulmen haben es sich laut Vereinbarung um ein „Hintergrundgespräch“ gehandelt, Informationen und Zitate aus dem Gespräch durften nur mit Autorisierung erfolgen. Zu dieser habe man Ulmen auch geraten, er habe aber aus „höchstpersönlichen Gründen“ entschieden, dies nicht zu tun.

Zur vereinbarten Vertraulichkeit zähle, dass der Umstand, dass ein solches Gespräch stattfand, nicht einfach so publik gemacht wird. Daran habe sich die „Zeit“, deren Chefredaktion den Termin unbedingt gewollt habe, nicht gehalten und eine „Grundregel journalistischer Gepflogenheiten verletzt“. Unwahr sei auch die von der „Zeit“ genannte Begründung, warum das mit ihm geführte Interview nicht autorisiert wurde.

Stimmt nicht, sagt die „Zeit“. Das Gespräch mit Ulmen sei „nicht für den Hintergrund bestimmt“ gewesen. Ulmen und Schertz hätten Mails mit autorisierten Zitaten geschickt, die der Anwalt dann zurückgezogen habe. Das Interview mit ihm habe nicht die Chefredaktion der „Zeit“ angefragt, das sei die Entscheidung der Autorinnen und der Feuilletonredaktion gewesen. Schertz’ Hinweis, die Autorin Anne Kunze habe seine Kanzlei fälschlich mit der wegen Anstiftung zur Kindesentführung vor Gericht stehenden Christina Block in Verbindung gebracht, stimme nicht, gemeint gewesen sei ein mutmaßlicher Drahtzieher. In der Causa Fernandes gegen Ulmen hilft all das nicht weiter.



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