Steuerchaos um BYD-Aktiensplit – was Anleger jetzt tun können

Steuerberaterin Ashauer-Moll rät daher: „Die Anleger sollten eine Korrektur über ihre Steuererklärung anstreben.“ Dafür berechnen sie den Ertrag, Gewinn oder Verlust so, wie er ihrer Meinung nach korrekt ist, und tragen das in die Anlage KAP unter „berichtigte Erträge“ ein. Es empfiehlt sich, eine Erklärung per E-Mail, Elster-Mitteilung oder Post beizufügen, so Ashauer-Moll.
