Reform könnte auch kleinere Unternehmen treffen
„Eines der Projekte, wo es wirklich um Entlastung geht, ist die Steuerreform.“ Diese solle mittlere und kleine Einkommen entlasten, sagt Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU.
12.05.2026 | 8:27 min
Ein Punkt, der in der aktuellen Steuerdebatte oft untergeht: Viele Handwerksbetriebe versteuern Gewinne über die Einkommensteuer. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes träfe also nicht nur gut bezahlte Angestellte, sondern auch zahlreiche Betriebe.
„Ich bin sicher nicht reich“, sagt Metallbauer Reiner Schumacher, Inhaber eines kleinen Unternehmens in Langenfeld.
Aber wenn ich über die 70.000 Euro im Jahr an Gewinn komme, zahle ich den Spitzensteuersatz, genau wie ein privater Spitzenverdiener.
Reiner Schumacher, Metallbauer
Strukturelles Problem für Betriebe
Angestellte können jedoch anders über ihr Einkommen verfügen. Bei Unternehmern arbeitet es im und für den Betrieb. Beispiel Auto: Für Privatleute muss die Reparatur vielleicht nicht sofort stattfinden, für den Handwerker ist das eine Existenzfrage – ohne Transporter keine Einnahmen.
„Ich muss jederzeit investieren oder Geschäftsflauten abfangen“, so Schumacher. Eine höhere Steuerlast würde diesen Spielraum weiter einschränken.
„Geld, das eigentlich im Betrieb bleiben soll, wird steuerlich wie privates Einkommen behandelt“, sagt Alexander Konrad von der Handwerkskammer Düsseldorf. So könne ein Betrieb formal „reich“ wirken – obwohl Investitionen, Ersatzanschaffungen und Rücklagen notwendig sind.
Bundesfinanzminister Klingbeil fordert, dass Spitzenverdiener steuerlich stärker belastet werden. Eine Gesellschaft, in der Ungleichheiten zunähmen, sei nicht produktiv.
12.05.2026 | 0:17 min
GbR als Rechtsform wird oft beibehalten
Wie verbreitet dieses Problem ist, zeigen Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): Rund 76 Prozent der Betriebe sind als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften organisiert, so wie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) – und damit einkommensteuerpflichtig.
Bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gilt hingegen das Trennungsprinzip: Sie werden als eigene juristische Person besteuert, unabhängig von ihren Eigentümern. Das Geld gehört der GmbH, nicht dem Unternehmer privat. Sie zahlen Körperschaftsteuer.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf äußert sich im ZDF zu den Knackpunkten der geplanten Einkommensteuerreform der schwarz-roten Koalition.
10.05.2026 | 5:30 min
Diese Struktur der Personengesellschaften ist historisch gewachsen. Viele Betriebe beginnen klein und bleiben auch beim Wachstum ihrer Rechtsform treu. „Die Gründung ist einfacher, schneller und flexibler als bei einer Kapitalgesellschaft“, sagt Alexander Konrad.
Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen?
Schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, entsteht eine Personengesellschaft.
Beispiel: GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts):
- Typisch für Zusammenschlüsse
- Kein Mindestkapital
- Formloser Vertrag reicht theoretisch aus.
- Alle Partner haften voll privat.
Hier steht die Rechtsform als eigene juristische Person im Vordergrund. Das Privatvermögen der Gründer ist im Regelfall geschützt.
Beispiel GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
- Stammkapital: Mindestens 25.000 Euro (bei Gründung müssen mindestens 12.500 Euro bar eingezahlt sein).
- Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen bleibt geschützt.
Bedeutung für den Mittelstand
Auch in anderen Branchen außer dem Handwerk besteht das Problem. Viele kleine und mittlere Unternehmen sind so organisiert, dass ihre Gewinne steuerlich als persönliches Einkommen gelten.
„Klar ist, dass wir eine Einkommensteuerreform wollen, die gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten soll“, sagt Dirk Wiese, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD.
11.05.2026 | 5:07 min
„Ein erheblicher Teil der Einkommen im oberen Tarifbereich stammt aus dem Unternehmenssektor“, sagt der Ökonom Dr. Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Rund 40 Prozent aller Besteuerten beim Spitzensteuersatz und etwa 70 Prozent bei der „Reichensteuer“ sind kleine und mittlere Unternehmen.
Infos zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Bis zum Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro im Jahr bleibt Einkommen steuerfrei. Danach beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent und steigt schrittweise an. Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro für Alleinstehende greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent für jeden Euro, der die Schwelle überschreitet.
Für sehr hohe Einkommen gilt die „Reichensteuer“ von 45 Prozent, die derzeit ab rund 278.000 Euro im Jahr erhoben wird. Wichtig ist dabei: Der jeweilige Steuersatz gilt immer nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Grenze liegt. Entscheidend ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen.
Die Bundesregierung plant eine Entlastung für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs: Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise sinken – von derzeit 15 Prozent in fünf jährlichen Schritten auf zehn Prozent bis 2032.
Durch diese Reform verringert sich die steuerliche Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften (inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) im bundesweiten Durchschnitt von derzeit knapp 30 Prozent auf etwa 25 Prozent ab dem Jahr 2032.
Politische Debatte um Einkommensteuer
Vor diesem Hintergrund ist die politische Debatte für viele Unternehmen schwierig. Die SPD setzt auf eine stärkere Belastung hoher Einkommen, die Union warnt vor Folgen für den Mittelstand.
„Mehrbelastungen sind grundsätzlich zu vermeiden und müssten durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden“, sagt Dr. Hans-Jürgen Völz vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). Andernfalls drohten negative Effekte auf Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung.
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10.05.2026 | 3:47 min
Höhere Steuern könnten Investitionen bremsen
„Wir haben schon jetzt nur eine Investitionsquote von 0,2 Prozent und leben von der Substanz“, sagt Völz. Eine kurzfristige Entlastung wäre aus Sicht des Verbands etwa die Streichung des Solidaritätszuschlags.
Auch Hentze warnt vor wirtschaftlichen Folgen: „Unternehmen leisten mit 85 Prozent den Großteil der Investitionen, der Staat nur 15 Prozent.“ Höhere Steuern könnten daher Investitionen weiter bremsen.
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30.12.2025 | 1:19 min
Wechsel zu Körperschaftsteuer wenig genutzt
Aus ökonomischer Sicht besteht ein Zielkonflikt, weil Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen unterschiedlich besteuert werden. Ab 2028 sollen Kapitalgesellschaften durch die stufenweise Absenkung der Körperschaftsteuer zusätzlich entlastet werden. „Dann verschlechtert sich die Situation für Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften“, so Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft.
Der Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung ist möglich, wird bislang aber kaum genutzt – oft ist er zu komplex, bürokratisch und teuer. Zudem ist eine Rückkehr schwierig. Damit bleibt die Einkommensteuer für große Teile des Mittelstands zentral.
Für Metallbaumeister Schumacher bedeutet das eine dauerhafte Unsicherheit: „Ein gutes Jahr – und plötzlich bin ich im Spitzensteuersatz.“ Was eigentlich ein Erfolg sein sollte, wird so zur Sorge: Die Freude über ein gutes Geschäft weicht der Angst vor steigenden Belastungen.
Manuela Christ ist Redakteurin der ZDF-Sendung „Volle Kanne – Service täglich“, Claudia Krafczyk ist Redakteurin der ZDF-Sendung WISO.
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13.05.2026 | 29:01 min
Über dieses Thema berichtete das gemeinsame Morgenmagazin von ZDF und ARD am 12.05.2026 ab 05:30 Uhr.
