RAF-Terroristin: Urteil im Prozess gegen Daniela Klette erwartet



Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette könnte an diesem Mittwoch das Urteil fallen. Da die Verteidigung in ihrem Schlussvortrag Anträge
gestellt hat, ist aber auch möglich, dass die Verhandlung weitergeht. Der
Fortgang des Verfahrens hängt davon ab, ob das Gericht die Anträge zulässt oder
ablehnt.

Die Deutsche steht seit März 2025 in Niedersachsen vor
Gericht. Laut Anklage soll Klette mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard
Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer
bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein überfallen haben. Während des Prozesses wurde
entschieden, dass fünf Taten nicht weiter verfolgt werden. Damit geht es
letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen
insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.

Klette war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung
festgenommen worden. Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine
Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro
Bargeld. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen wird gesucht.

Unterschiedliche Bewertungen der Beweislage

Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern eine lange
Haftstrafe für die 67-Jährige. Klette sei eine »Schwerverbrecherin«, sagte die
Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und forderte 15 Jahre Haft – wegen versuchten
Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze.

Dass Klette wegen versuchten Mordes verurteilt wird, ist
allerdings unwahrscheinlich, denn der Vorsitzende Richter stellte diesen
Anklagepunkt im Laufe des Prozesses infrage. Er teilte mit, dass die Kammer den
Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen wohl
nicht als versuchten Mord werten werde. Damals versuchten drei Maskierte an die
Ladung zu gelangen – im Fahrzeug war rund eine Million Euro. Mehrere Schüsse
fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Den Vermummten gelang es aber
nicht, die Türen des Transporters zu öffnen. Sie flohen ohne Beute. Die
Staatsanwaltschaft wertet diese Tat als versuchten Mord, die Nebenklage teilt
diese Einschätzung nicht. Sie fordert für diesen Fall eine Verurteilung wegen
versuchten schweren Raubes.

Verteidigung fordert Freilassung

Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage von der Schuld der
Angeklagten überzeugt sind
, fordert die Verteidigung die Freilassung der
Angeklagten. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen
Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war, sagten ihre Anwälte vor
Gericht. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, erklärte
Anwalt Lukas Theune im Plädoyer. Für diese Straftat käme allerdings nur eine
Bewährungsstrafe infrage. Der Haftbefehl gegen Daniela Klette müsse deshalb
aufgehoben werden.

Wer für die Taten verantwortlich ist, sei völlig unklar,
sagte Klettes Anwältin Undine Weyers. Demnach gibt es auch keine Beweise dafür,
dass die früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub die Geldtransporter und
Supermärkte überfielen. Für den Fall, dass das Gericht die Angeklagte
verurteilen will, hat die Verteidigung ein Gutachten für einen Bildvergleich zu
mutmaßlichen Fotos von Ernst-Volker Staub beantragt. Klettes Anwälte wollen
damit beweisen, dass die Fotos nicht dieselbe Person zeigen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft
belegen Fotos und andere Spuren, dass Staub in Klettes Wohnung war und Autos
kaufte, die bei den Taten verwendet wurden. Die Verteidigung weist dies zurück.
Da Ernst-Volker Staub seit vielen Jahren im Untergrund lebt, ist unklar, wie er
genau aussieht.

Außerdem möchten Klettes Anwälte einen Zeugen laden, um zu
beweisen, dass das bei der Angeklagten gefundene Bargeld nicht aus den
angeklagten Raubtaten stammen kann. Die Kammer kann die Hilfsbeweisanträge im
Urteil ablehnen.



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