Prozess gegen Uludağ: Türkische Presse unter Druck
DW-Korrespondent Alican Uludağ sitzt seit drei Monaten in der Türkei in Haft. An diesem Donnerstag (21.05.2026) wird der Journalist erstmals vor Gericht stehen. Vorgeworfen wird ihm, in insgesamt 22 Social-Media-Beiträgen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan öffentlich beleidigt, irreführende Informationen verbreitet und staatliche Institutionen herabgewürdigt zu haben.
Uludağ war in seiner Wohnung in Ankara festgenommen worden. Nach seiner Überführung nach Istanbul wurde er am 19. Februar 2026 in Untersuchungshaft genommen. Obwohl er in Istanbul inhaftiert ist, findet sein Prozess in Ankara statt. Trotz seines ausdrücklichen Wunsches, seine Verteidigung persönlich vorzutragen, darf er lediglich per Videokonferenz an der Verhandlung teilnehmen.
DW: Ein gezielter Einschüchterungsversuch
Der Fall gilt als besonders bemerkenswert, weil Uludağ zu den wenigen verbliebenen Journalisten in der Türkei gehört, die schwerpunktmäßig über Justiz und Gerichtsverfahren berichten.
DW-Intendantin Barbara Massing wies die Vorwürfe gegen ihn nach seiner Festnahme als haltlos zurück. Die Verhaftung sei ein „gezielter Einschüchterungsversuch“ und zeige, „wie massiv die Regierung die Pressefreiheit unterdrückt“, erklärte sie. Massing betonte zudem, Uludağ sei hervorragend vernetzt und verfüge über Zugang zu wichtigen Quellen. Aus Sicht der Regierung könne ihn genau das zu einer unbequemen und potenziell gefährlichen Stimme machen. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) bezeichnete die Festnahme als „Teil gerichtlicher Schikanen gegen seriöse Journalisten“ im Land. Uludağ habe die Regierenden womöglich mit seinen Recherchen verärgert, erklärte der türkische RSF-Vertreter Erol Önderoğlu.
Uludağ selbst sieht in seiner Verhaftung einen gezielten Versuch, ihn von seiner Arbeit fernzuhalten. Zuvor hatte er über Widersprüche in Anklageschriften sowie Ungereimtheiten in Kronzeugenaussagen berichtet – Themen, über die er nach eigenen Angaben unparteiisch geschrieben habe. „Ich bin von meiner journalistischen Arbeit nicht abgerückt. Ich glaube, dass die Mehrheit der Justizangehörigen selbst besorgt über die zunehmend politisierten Verfahren ist. Ich werde weiter der Wahrheit nachgehen. Keinen einzigen der Vorwürfe erkenne ich an“, erklärte Uludağ.
Seine Zeit in Haft beschreibt der Journalist zugleich als paradoxe Erfahrung. Die Möglichkeit, den Gefängnisalltag sowie die psychische Situation von Inhaftierten aus nächster Nähe zu beobachten, sei zwar persönlich schwierig – gleichzeitig aber für seine Arbeit als Justizreporter journalistisch von Bedeutung.
Pressefreiheit unter Druck
Uludağ ist nicht der einzige Journalist in der Türkei, der inhaftiert wurde oder unter politischem Druck steht. Seit seiner Verhaftung gab es einige Verfahren gegen Medienschaffende, bei denen insgesamt mehr Verurteilungen ausgesprochen wurden als sonst innerhalb eines ganzen Jahres. Um die Pressefreiheit steht es im Land schlecht: Im Weltpressefreiheitsindex 2026 der RSF ist die Türkei um vier Plätze zurückgefallen und belegt nun Rang 163 von 180 Ländern.
Zensur, juristische Sanktionen und die Angst vor strafrechtlichem Druck gehören in der Türkei zunehmend zum journalistischen Alltag. Nach Angaben von RSF schwinden die grundlegenden Garantien der Pressefreiheit weltweit – in der Türkei sei dieser Erosionsprozess jedoch besonders deutlich sichtbar. Die türkische Journalistengewerkschaft (TGS) spricht von einem breiten Spektrum an Druck und Repressionen gegen Medienschaffende. Dazu zählten Ermittlungsverfahren, straf- und zivilrechtliche Prozesse sowie physische und verbale Angriffe auf Journalisten und Medienhäuser. Auch staatliche Eingriffe gegen Presseorgane nähmen zu. Dabei handele es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem, so die Gewerkschaft. Rechtsstaatliche Prinzipien würden zunehmend ausgehöhlt, verfassungsrechtliche Garantien verlören an Bedeutung. Besonders journalistische Arbeit gerate immer wieder ins Visier straf- und verwaltungsrechtlicher Maßnahmen.
Der Untersuchung zufolge gehört die Türkei zu jenen Ländern, in denen Anklagen wie „Desinformation“, „Beleidigung des Staatspräsidenten“ und „Verunglimpfung staatlicher Institutionen“ regelmäßig eingesetzt werden, um kritische Berichterstattung unter Druck zu setzen. Die Daten zeigten, dass es sich dabei keineswegs um Einzelfälle handelt.
Journalismus als „Verbrechen“
Eine zentrale Rolle spielt dabei Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches, der 2022 in Kraft trat und in der Öffentlichkeit häufig als „Zensurgesetz“ bezeichnet wird. Er stellt die „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen“ unter Strafe und wird von Kritikern als Instrument mit abschreckender Wirkung auf journalistische Arbeit betrachtet.
Zu den prominentesten Fällen der vergangenen Monate zählen neben Uludağ auch Ermittlungen gegen Ismail Ari, einen Reporter der oppositionellen Zeitung BirGün. Gegen beide wurden Verfahren auf Grundlage ähnlicher Vorwürfe eingeleitet.
Selbst wenn Journalisten am Ende häufig freigesprochen werden, hinterlassen Festnahmen, drohende Haft, Prozesskosten und monatelange Verfahren eine dauerhaft abschreckende Wirkung. Zahlreiche Medienschaffende wurden oder werden auf Grundlage dieses Paragraphen strafrechtlich verfolgt. Für Kritiker zeigt dies, dass bereits das Gerichtsverfahren selbst zu einem Instrument der Bestrafung geworden ist.
Nach Angaben der TGS befanden sich mit Stand vom 28. April mindestens 14 Journalisten und Medienmitarbeitende in Haft. Darunter befindet sich auch die ETHA-Reporterin Pınar Gayıp, die wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ und „Organisationspropaganda“ festgenommen wurde. Konkret soll es um angebliche Verbindungen zur in der Türkei verbotenen linken Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei gehen. Ihre Recherchen, Interviews sowie von ihr begleitete Beerdigungen wurden zur Grundlage der Anklage gemacht.
Während Uludağ auf seine erste Anhörung wartet, bleibt für ihn vor allem die Sorge, derzeit nicht über mögliche Rechtsverletzungen im Strafvollzug berichten zu können – über Menschen also, deren Fälle er unter anderen Umständen möglicherweise selbst journalistisch begleitet hätte.
