Lars Klingbeil plant Entlastung bei der Einkommensteuer



Es ist eine Pressekonferenz zu einem anderen Thema. Doch schon in der zweiten Frage geht es weder um das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität noch um den dazu eingerichteten Beirat und dessen ersten Bericht, sie zielt vielmehr auf das Treffen der Bundesregierung mit den Sozialpartnern an diesem Mittwochabend.

Lars Klingbeil zeigt sich wenig überrascht. Der Finanzminister lässt sich bereitwillig auf den Themenwechsel ein und beschreibt die Stoßrichtung für das Reformpaket mit den Worten, es gehe darum, das Land wieder auf einen Wachstumspfad zu führen. Kurz darauf wird er unverblümt gefragt, wann er seine Pläne für die Reform der Einkommensteuer vorlegen werde. Der SPD-Politiker antwortet denkbar kurz. Er sagt nur: „Bald.“

Künftig ein Spitzensteuersatz von 44,5 Prozent?

Was er vorhat, verrät der Finanzminister nicht. Doch seine Mitarbeiter haben längst einiges vorbereitet. Nach F.A.Z.-Informationen gehört dazu ein Konzept, das die Masse der Steuerzahler in etwa so entlasten würde, wie es Arbeitsministerin Bärbel Bas jüngst angedeutet hat. Im Finanzministerium ist von 450 Euro die Rede, die die allermeisten Steuerzahler im Jahr weniger zahlen müssten. Bis zu einem Einkommen von 70.000 Euro ziehe sich dies relativ konstant durch. Um die Steuerausfälle in Grenzen zu halten, könnte der Spitzensteuersatz von heute 42 Prozent auf 44,5 Prozent erhöht werden – der allerdings später als heute (knapp 70.000 Euro) greifen würde.

Auch der Reichensteuersatz würde erhöht (aktuell 45 Prozent von knapp 278.000 Euro an). Wenn unten im Tarif großflächig entlastet wird, reichen solche Verschärfungen jedoch nicht aus für eine aufkommensneutrale Reform, dafür gibt es zu wenig Spitzenverdiener. Daher dürfte ein solches Paket, das das Finanzministerium auf Nachfrage nicht bestätigen wollte, ohne weitere Maßnahmen den Fiskus um grob 17 Milliarden Euro belasten.

Ob es so kommen wird, ist aus mehreren Gründen noch unklar. Angesichts der aktuellen Haushaltsnöte von Bund und Ländern sind solche Ausfälle kaum verkraftbar. Die Entlastungsprämie der Koalition ist wegen weniger im Bundesrat gescheitert. Klingbeil will eine seriös finanzierte Reform vorlegen. Er versucht, ein großes Bündnis zu schmieden – mit der Union und den Ländern.

Auf den ersten Blick ähnelt Klingbeils Konzept dem Szenario der Union

Auf den ersten Blick ähneln die durchgesickerten Zahlen einem Vorschlag der Finanzpolitiker Yannick Bury (CDU) und Florian Dorn (CSU). In ihrem Konzept steigt der Grundfreibetrag um gut 1000 Euro, derzeit reicht er bis 12.348 Euro. Die danach einsetzende Besteuerung der darüber hinausgehenden Einkommensteile wollen sie zunächst leicht senken. Oben im Tarif sind sie bereit, die Progression etwas zu verschärfen.

Der Satz von 42 Prozent würde bei einem zu versteuernden Einkommen von 85.000 Euro greifen. Mit etwas mehr als 100.000 Euro käme man auf den neuen Spitzensteuersatz von 44 Prozent. Mit doppelt so viel käme man bei ihnen in den für „Reiche“ vorbehaltenen Bereich mit einer Grenzbelastung von 48 Prozent. Doch gibt es einen entscheidenden Unterschied zu Klingbeil und der SPD: Die Unionspolitiker haben den Solidaritätszuschlag in den Tarif integriert. Die SPD will am „Soli“ festhalten.

Für Kapitalgesellschaften wird die Steuerlast vom übernächsten Jahr an schrittweise gesenkt, am Ende auf rund 25 Prozent für einbehaltene Gewinne (einschließlich Gewerbesteuer). Für Personengesellschaften ist die Einkommensteuer entscheidend. Deswegen fürchten Wirtschaftsvertreter hier Verschärfungen oben im Tarif. Das Finanzministerium sieht sich indessen durch eine Erhebung in seinen Plänen bestärkt. Danach verdienen 90 Prozent der Personengesellschaften weniger als 100.000 bis 120.000 Euro im Jahr.

Auch wenn sie damit schon im Bereich des erhöhten Spitzensteuersatzes lägen, würde man sie alles in allem doch entlasten. Hinzu kommen die Möglichkeiten, einbehaltene Gewinne niedriger besteuern zu lassen oder sich gleich ganz wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Im ersten Fall sind ausgeschüttete Gewinne nachzuversteuern. Die zweite Option scheitert oft an praktischen Problemen (Sonderbetriebsvermögen). Beides wird bisher wenig genutzt.

Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte, erreichten im Jahr 2022 rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit ihrem Einkommen den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Auf sie entfielen knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und 49 Prozent des gesamten Aufkommens der Einkommensteuer. Ihre durchschnittlichen Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro. Der Anteil der Steuerpflichtigen im Spitzensteuerbereich steigt stetig: von knapp 4,2 Prozent aller Steuerpflichtigen im Jahr 2010 über 6,6 Prozent im Jahr 2016 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022. Rund 141.000 Steuerpflichtige betraf die sogenannte Reichensteuer. Auf sie entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme. Seit dem Jahr 2016 wird der Steuertarif regelmäßig angepasst, um die Inflation zu berücksichtigen – die Einkommensgrenze für die Reichensteuer allerdings letztmals Anfang 2022.



Source link

Ähnliche Beiträge