Grenzkontrollen zu Luxemburg werden gelockert

Deutschland will seine Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg weiter lockern. Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Dienstag nach Beratungen in Luxemburg ankündigte, werden die stationären Kontrollen an der A 64 in Richtung Trier durch flexible und mobile Kontrollen ersetzt. Auf dem Rastplatz Markusberg, sechs Kilometer hinter der Grenze, solle eine „angepasste Kontrollsituation“ eingerichtet werden, so der CSU-Politiker. Die notwendigen Arbeiten würden Anfang Mai beginnen.
Der luxemburgische Innenminister Léon Gloden, der die Kontrollen seit ihrer Einführung im September 2024 immer wieder kritisiert hatte, begrüßte den Schritt und sprach von einer guten Nachricht für Pendler. Vorbild seien die flexiblen Kontrollen auf der Autobahn 8 von Schengen Richtung Merzig, wo kaum noch Stauungen auftreten. Dort werden seit neun Monaten nur noch ausgewählte Fahrzeuge auf einem Parkplatz hinter der Grenze kontrolliert, während der Verkehr auf der Autobahn wieder frei fließen kann.
Dobrindt äußerte sich im luxemburgischen Burglinster auch zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Vortag. Das Gericht hatte die Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg für rechtswidrig erklärt, weil sie nicht hinreichend begründet worden seien. „Das ist ein erstinstanzliches Urteil in einer Einzelfallentscheidung, das wir zur Kenntnis nehmen“, sagte der Minister. Es habe „keinen Einfluss“ auf die Binnengrenzkontrollen. Die Regierung werde dagegen Berufung einlegen. Luxemburg hat sich wiederholt über die deutschen Kontrollen bei der EU-Kommission beklagt – mit denselben Argumenten, die auch das Verwaltungsgericht anführe, sagte Gloden.
Sind die Umstände noch außergewöhnlich?
Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz gaben in der am Montag veröffentlichten Entscheidung einem Mann recht, der gegen seine Kontrolle in einem Linienbus an der deutsch-luxemburgischen Grenze hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen geklagt hatte. Das Gericht befand, dass die Feststellung der Identität des Mannes rechtswidrig war, weil den Grenzkontrollen überhaupt keine rechtmäßige Begründung zugrunde liege. Konkret bezog sich das Gericht auf die Verlängerung der Kontrollen, die die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) von März bis September 2025 veranlasst hatte. Dobrindt hat die von Faeser eingeführten Kontrollen nach der Amtsübernahme fortgeführt.
Laut Gericht dürfen Grenzkontrollen nur dann begonnen oder verlängert werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in dem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht sind. Wenn also etwa eine hohe Zahl an Migranten unerlaubt die deutsche Grenze übertritt und die deutschen Behörden dadurch stark unter Druck geraten, wäre das eine hinreichende Begründung.
Allerdings habe das Bundesinnenministerium seine Bewertung, ob die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bedroht gewesen seien, „nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage vorgenommen“, urteilte das Gericht in seinem Urteil, gegen das Berufung eingelegt werden kann. Das Innenministerium habe nicht dargelegt, dass die vorgebrachte Bedrohungslage durch eine plötzliche Entwicklung entstanden sei.
Das behauptet das Innenministerium, wenn es nicht gerade eine Begründung zur Verlängerung von Grenzkontrollen für Brüssel formuliert, auch nicht mehr. Vielmehr betont Dobrindt nun in öffentlichen Äußerungen, dass man eine Wende in der Migrationspolitik eingeleitet habe. Am Montag sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu: „Die Zahlen sind so klar und so deutlich zurückgegangen, dass man davon sprechen kann, dass wir große Teile des Problems jetzt gelöst haben.“
