EX-RAF-Terroristin Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt – Politik
Das Landgericht Verden hat die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Taten nicht weiter verfolgt werden. Damit ging es vor Gericht letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.
Das Gericht verurteilte die 67-Jährige wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung. Als der Vorsitzende Richter die Strafe verkündete, protestierten Unterstützer der Angeklagten mit lauten Buh-Rufen gegen das Urteil. Sie riefen „Freiheit für Daniela“. Justizbeamte im Saal begleiteten einzelne Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Saal.
Klette stand seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Klette sei eine „Schwerverbrecherin“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und forderte 15 Jahre Haft – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Auch die Nebenklage sah Klettes Schuld als erwiesen an und forderte eine lange Haftstrafe.
Dass Klette wegen versuchten Mordes verurteilt wird, galt allerdings als unwahrscheinlich, denn der Vorsitzende Richter stellte diesen Anklagepunkt im Laufe des Prozesses infrage. Er hatte bereits im Laufe des Verfahrens mitgeteilt, dass die Kammer den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen wohl nicht als versuchten Mord werten wird. Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung zu gelangen – im Fahrzeug war etwa eine Million Euro. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Den Vermummten gelang es aber nicht, die Türen des Transporters zu öffnen. Sie flohen ohne Beute. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Tat als versuchten Mord, die Nebenklage teilte diese Einschätzung nicht. Sie forderte für diesen Fall eine Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes.
Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage von der Schuld der Angeklagten überzeugt waren, forderte die Verteidigung die Freilassung der Angeklagten. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war, sagten ihre Anwälte vor Gericht. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, erklärte Anwalt Lukas Theune im Plädoyer. Für diese Straftat käme allerdings nur eine Bewährungsstrafe infrage. Der Haftbefehl gegen Daniela Klette müsse deshalb aufgehoben werden.
Verteidigung hatte bis zuletzt Anträge gestellt
Wer für die Taten verantwortlich ist, sei völlig unklar, sagte Klettes Anwältin Undine Weyers. Noch im Rahmen ihrer Plädoyers hatte die Verteidigung Anträge gestellt. Nach Auffassung der Anwälte von Klette gab es keine Beweise dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub die Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Die Verteidigung hatte ein Gutachten für einen Bildvergleich zu mutmaßlichen Fotos von Ernst-Volker Staub beantragt. Klettes Anwälte wollten damit beweisen, dass die Fotos nicht dieselbe Person zeigen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft belegen Fotos und andere Spuren, dass Staub in Klettes Wohnung war und Autos kaufte, die bei den Taten verwendet wurden. Die Verteidigung wies dies zurück. Da Ernst-Volker Staub seit vielen Jahren im Untergrund lebt, ist unklar, wie er genau aussieht. Außerdem wollten Klettes Anwälte einen Zeugen laden, um zu beweisen, dass das bei der Angeklagten gefundene Bargeld nicht aus den angeklagten Raubtaten stammen kann.
Klette wurde im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen. Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240 000 Euro Bargeld. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen wird gesucht.
Für drei Attentate aus den frühen 1990er-Jahren muss sich Klette – sofern die Anklage eröffnet wird – vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Die Generalbundesanwaltschaft hat Anklage gegen die 67-Jährige erhoben. Der Generalbundesanwalt wirft Klette unter anderem versuchten Mord in 23 Fällen, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie erpresserischen Menschenraub vor. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann Daniela Klette nicht mehr belangt werden. Diese ist seit 2018 verjährt, 20 Jahre nachdem sich die RAF 1998 für aufgelöst erklärt hatte.

