EU schwächt Regeln für Lebensmittel ab
Das Europäische Parlament hat die Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel deutlich gelockert. Bei kleinen Eingriffen ins Erbgut sollen Pflanzen ohne Kennzeichnung verkauft werden können.
17.06.2026 | 0:23 min
Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Worum es geht – ein Überblick.
Was hat es mit den Gentechnik-Regeln auf sich?
Bei dem Vorhaben geht es um „neue genomische Techniken“ (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden.
Bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig ohne extra Hinweis in den Regalen landen. Befürworter erwarten Vorteile für Klima und Ertrag.
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Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das Gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.
Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen.
Was ändert sich im Supermarkt?
Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.
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Welche Auswirkungen auf die Umwelt gibt es?
Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurückverfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.
Was gilt für das Patentrecht?
Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
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Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen. Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.
Wie steht die Bundesregierung dazu?
Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerien für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Quelle: dpa, AFP
