EU einigt sich im Streit um Fluggastrechte
Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Streit um Rechte von Flugpassagieren geeinigt. Demnach sollen Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden weiter eine Entschädigung bekommen können. Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als einige Staaten lange gefordert hatten.
Besserer Preisvergleich beim Handgepäck
Deutschlands Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigte sich zufrieden. Aus ihrer Sicht ist der Beschluss ein wichtiger Verhandlungserfolg.
Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können. Somit sollen die Passagiere selbst entscheiden können, ob sie kostenpflichtiges Handgepäck mitbuchen wollen. Der Preis dafür soll künftig transparenter dargestellt werden.
Fluggesellschaften müssen zudem künftig Informationen zu Entschädigungen bereitstellen. Die EU will so dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen. Fluggesellschaften wird außerdem verboten, Eltern Gebühren dafür zu berechnen, dass sie Sitzplätze neben ihren Kindern bekommen. Namensfehler auf Tickets können künftig kostenlos korrigiert werden.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte, der Kompromiss schaffe „nach Jahren der Verhandlungen endlich die notwendige Rechtsklarheit“. Ziel der Bundesregierung sei gewesen, „eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“. Die nun gefundene Einigung greife darauf zurück, „was seit Jahren gelebte Praxis sowie Fluggästen und Luftverkehrsunternehmen vertraut ist“.
Passagiere sollten zunächst schlechter dastehen
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Vertreter der Mitgliedsstaaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei den bekannten Verspätungsentschädigungen: 250 Euro bei 1500 Kilometer Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometer langen Flügen, 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat.
Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die von EU-Airports starten. Airlines müssen nach Angaben eines EU-Diplomaten bei Verspätungen künftig innerhalb von 96 Stunden darüber informieren, welche Rechte den Betroffenen zustehen.
Endgültige Entscheidung fällt am Montag
Die Reform muss am Montag noch von Europaparlament sowie von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Dies gilt aber als Formalität. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, diese umzusetzen. Sollte es bis Montag um Mitternacht kein grünes Licht von Parlament und Mitgliedsstaaten geben, würde die ursprünglich 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
as/AR (dpa, rtr, afp)
