Bundesregierung will Frist von „Heizungsgesetz“ verschieben



Bundesregierung will Frist von Habecks „Heizungsgesetz“ verschieben

Die Bundesregierung will angesichts von Verzögerungen bei der geplanten Reform des „Heizungsgesetzes“ noch bestehende Fristen verlängern. Damit soll verhindert werden, dass aktuelle Regeln des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes Anfang Juli in Kraft treten – konkret die Vorgabe, dass in größeren Städten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das erfüllen zum Beispiel Wärmepumpen.

Ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, es solle im Sommer keine Rechtsunsicherheit geben, sollte das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch nicht zum 1. Juli in Kraft sein. Ziel beim neuen Gesetz sei ein zeitnaher Abschluss, Genauigkeit gehe aber vor Schnelligkeit.

Die Frist 30. Juni soll nun durch eine neue Frist 31. Oktober ersetzt werden – mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird, weil bis dahin das neue Gesetz in Kraft ist. 

Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Das von der Ampel und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, soll grundlegend reformiert werden. Zentrale Vorgaben sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung. Eckpunkte für eine Reform sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden.



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