Bundeskabinett bringt mehrere Gesetze auf den Weg

An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett vier Gesetzesentwürfe beschlossen. Konkret geht es um den Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall, eine Reform des Führerscheins, die Aufspaltung des Strommarktes in Preiszonen und den digitalen Personalausweis fürs Handy. Mehr Informationen zu jedem Gesetzesentwurf finden Sie im folgenden Überblick.
Verbesserter Schutz für Zivilisten im Verteidigungsfall
Das Kabinett hat heute Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes im Verteidigungsfall beschlossen.
Dabei geht es unter anderem um die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie um die Bevorratung mit Materialien für den Notfall und die Instandsetzung maroder Gebäude des Technischen Hilfswerks (THW). Bis 2029 sollen insgesamt zehn Milliarden Euro ausgegeben werden, um die Zivilbevölkerung vor etwaigen kriegsbedingten Gefahren zu schützen.
Ein wesentlicher Grund für die Offensive im Bevölkerungsschutz ist die hybride Bedrohung durch Russland. Unter hybrider Kriegsführung versteht man, dass Angreifer auf eine Kombination aus klassischen Militäreinsätzen, wirtschaftlichem Druck, Computerangriffen, und Sabotage bis hin zu Propaganda in den Medien und sozialen Netzwerken setzen.
Um die Bevölkerung vor akuten Gefahren zu warnen, wird inzwischen auch Cell Broadcast eingesetzt. Über Cell Broadcast können Warnnachrichten direkt und anonym als sogenannte Push-Nachricht an Smartphones oder Handys geschickt werden, die sich in einem bestimmten Gebiet befinden. Außerdem legte der Bund ein Sirenen-Förderprogramm auf.
Führerschein soll günstiger werden
„Mobilität darf kein Privileg sein“, sagte Verkehrsminister Patrick Schnieder mit Blick auf Kosten für Fahrerlaubnisse von oft einigen Tausend Euro. Mit der Führerschein-Reform, die das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht hat, soll der Weg zur Fahrerlaubnis einfacher und bezahlbarer gemacht werden. Dabei würden auch die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau gehalten.
Konkret sollen Fahrschulen unter anderem mehr digitalen Unterricht anbieten und frei über Lehrmethoden entscheiden können. Der Katalog mit inzwischen mehr als 1.100 Fragen für die theoretische Prüfung soll um ein Drittel reduziert werden. Für die Zahl der Sonderfahrten bei Dunkelheit oder auf Autobahnen sollen keine festen Vorgaben mehr gelten. Praktische Fahrprüfungen sollen künftig einige Minuten kürzer sein als bisher üblich.
Angestrebt wird, dass die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten. Dazu gehören soll auch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu den Leistungen von Fahrschulen. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online veröffentlicht werden.
Keine Aufspaltung des Strommarktes in Preiszonen
Die Bundesregierung lehnt eine von der Monopolkommission vorgeschlagene Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere Preiszonen ab. Dies geht aus der am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Stellungnahme zum Sektorgutachten Energie der Kommission vom November 2025 hervor. Eine Neukonfiguration der Stromgebotszone würde die Investitionsunsicherheit für die Energiewirtschaft deutlich erhöhen und zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Wirtschaftlichkeit von Kraftwerken in einigen Regionen würde infrage gestellt.
Hintergrund der wiederkehrenden Debatte ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Insbesondere im Norden wird häufig mehr Windstrom erzeugt, als die Netze zu den großen Verbrauchszentren im Süden und Westen transportieren können. Um eine Überlastung des Stromsystems zu verhindern, sind dann kostspielige Eingriffe notwendig. Befürworter von Preiszonen argumentieren, unterschiedliche Preise würden den Verbrauch in Zeiten von viel Grünstrom im Norden ankurbeln und so die teuren Eingriffe zur Regulierung der Stromnetze reduzieren.
Offen zeigte sich die Regierung laut Ministerium für andere Vorschläge der Wettbewerbshüter zur Steuerung des Verbrauchs. So könnten Anpassungen bei der Netzentgeltsystematik Anreize zur Netzentlastung schaffen. Die Monopolkommission hatte in ihrem Gutachten unter anderem eine Art „Happy Hour“ für Stromkunden angeregt. In Zeiten, in denen viel Grünstrom im Netz ist, könnten die Netzentgelte sinken, um den Verbrauch anzukurbeln. In Spitzenlastzeiten könnten sie hingegen steigen.
Digitaler Personalausweis auf dem Handy
Per EU-Verordnung ist bereits geregelt, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur geplanten Einführung der digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) beschlossen. Dieser soll die rechtliche Basis für die Einführung in Deutschland schaffen, die zum 2. Januar 2027 geplant ist.
Vereinfacht gesagt sollen Bürger sich damit einen Personalausweis-Zwilling auf das Handy laden können und Schritt für Schritt auch andere Identitätsnachweise wie den Führerschein. Um sich gegenüber Behörden vor Ort oder im Netz auszuweisen, soll perspektivisch das Smartphone ausreichen. Die Wallet ist freiwillig.
Hunderte Unternehmen bauen nach Angaben des Bundesdigitalministeriums bereits Anwendungen auf Basis der Wallet für das tägliche Leben. Sie werde höchste technische Sicherheitsstandards erfüllen, heißt es. (Reuters, dpa)
