Bald fünf Jahre Haft für Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen
„Ich kämpfe nicht für mich, sondern für alle Menschen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, oder es in der Zukunft noch werden“ – sagt Nina Fuchs, Gründerin und Vorstandsvorsitzende von „KO – Kein Opfer“. 2013 wird Fuchs unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen vergewaltigt, das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter trotz DNA-Spuren später eingestellt. 2020 gründet sie mit sechs anderen Frauen die Hilfsorganisation und setzt sich seitdem unermüdlich für Betroffene ein.
Doch als sie von der Gesetzesverschärfung erfährt, Vergewaltigung unter Einsatz von K.o.-Tropfen künftig mit dem Einsatz einer Waffe gleichzusetzen und dies mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis zu ahnden, ist ihre Gefühlslage nach dem jahrelangen Kampf nicht gerade wie nach einem kleinen Sieg. „Eine Mischung aus Enttäuschung und Frust. Wenn man schon etwas macht, sollte dies Betroffenen auch helfen und zugutekommen. Deswegen komme ich wie andere Expert*innen zu dem Schluss, dass es nur um Symbolpolitik geht,“ sagt sie der DW.
Höhere Strafen und ein schärferes Strafmaß würden nicht helfen, wenn es kaum Verurteilungen gebe. „In Deutschland zieht nur etwa eine von hundert Vergewaltigungen eine Verurteilung nach sich. Wenn es jetzt noch um K.o.-Tropfen geht, dann ist die Quote noch geringer, weil es auch viel schwieriger ist, das wegen der kurzen Nachweisbarkeit aufzuklären.“
Schnelle Wirkung von K.o.-Tropfen, aber auch schnell nicht mehr nachweisbar
Die farb- und geruchlosen Substanzen, welche die Täter den Opfern heimlich ins Getränk mischen oder per „Needle speeking“ mit einer Nadel durch die Kleidung in die Haut spritzen, wirken zwar schon nach zehn bis 20 Minuten, sind aber bereits nach zwölf Stunden oft nicht mehr in Blut oder Urin nachweisbar. Die Betroffenen haben keine Chance, werden willenlos gemacht und verlieren häufig das Bewusstsein, die Täter haben dann leichtes Spiel.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich. Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen. Das Strafrecht muss darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordert konsequente Strafen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Und verspricht: „Wir müssen und wir werden insbesondere Frauen besser vor Übergriffen schützen – und dabei setzen wir auf eine Vielzahl an Maßnahmen im Strafrecht und darüber hinaus.“
Betroffenen wird auch heute noch bei der Polizei oft nicht geglaubt
Doch dass, was Nina Fuchs im April 2013 passierte, könnte, obwohl das Bewusstsein für den Einsatz von K.o-Tropfen in Deutschland gestiegen ist, wahrscheinlich auch 13 Jahre später noch genauso geschehen. Als sie damals in München, einer Großstadt sogar mit einem Kommissariat für Sexualdelikte, zur Polizei geht, wird ihr nicht geglaubt, für Fuchs ein „Schlag ins Gesicht“.
Aber auch heute noch rufen Betroffene bei Fuchs an wie die Frau, die man mit einem sechsstündigen Glaubwürdigkeitsgutachten löchert, ob sie bei der Dating-Plattform Tinder aktiv oder schon einmal zu einem Date nach Hause gegangen sei. Und auch im Jahr 2026 nehmen Polizeistellen nicht zeitnah Urinproben, weil sie die Nachweisbarkeit von K.o.-Tropfen massiv überschätzen.
„Eine sinnvolle Maßnahme zum Beispiel wäre, Polizei und Justiz zu schulen zu den Themen sexualisierte Gewalt, K.o.-Tropfen und Trauma. Damit sich irgendwann herumspricht, dass man bei der Polizei keine Angst haben muss, noch Schlimmeres zu erleben als die Tat selbst.“ Die Politik sollte auch die Aufklärung zu K.o.-Tropfen in den Lehrplänen der Schulen verankern. „An Schulen denkt man immer an Opferprävention, aber man darf nicht vergessen, dass dort auch zukünftige potenzielle Täter und Täterinnen sitzen.“
„Pass‘ auf Dein Glas auf“ kein hundertprozentiger Schutz
Nina Fuchs räumt auch mit dem Glauben auf, man müsse in einem Club einfach nur mehr auf sein Getränk aufpassen, dann würde einem auch nichts passieren. Der Satz „Pass‘ auf Dein Glas auf“, den viele Eltern ihren Kindern vor dem Besuch in einem Club predigen, sei zwar gut gemeint, aber oft nutzlos. Die Substanz könne sich auch schon vorher im Glas befinden oder auch eine feine Spritze im Oberarm oder Oberschenkel landen. Zudem sei dies die perfekte Grundlage für „Victim Blaming“, also dem Opfer später die Schuld zu geben, es hätte ja nur besser aufpassen müssen. Einzige Möglichkeit: in der Gruppe bleiben, um eine mögliche Anschlusstat zu verhindern.
Nina Fuchs fordert deshalb: „Das Sexualstrafrecht zu ‚Ja heißt Ja‘ ändern. Das würde wirklich helfen.“ Heißt: Eine sexuelle Handlung ist strafbar, wenn die andere Person ihr nicht zugestimmt hat. Bisher gilt in Deutschland noch das „Nein heißt nein“-Modell, womit Opfer oft nachweisen müssen, deutlich widersprochen zu haben. Ihr Fazit: „Diese Opferfeindlichkeit des Justizsystems muss sich ändern. Gerne darf auch die Täterfreundlichkeit des Justizsystems geändert werden.“
Studie: Viele Verdachtsfälle, wenig Strafverfolgung
Charlotte Förster würde dies wahrscheinlich genauso unterschreiben. Die Juniorprofessorin für Europäisches Management an der Technischen Universität Chemnitz ist diejenige, die den besten Überblick darüber hat, wie groß das Problem der K.o.-Tropfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz überhaupt ist. Förster ist federführend bei der Studie „Don’t knock me out“, in der junge Menschen ab 14 Jahren in einer anonymen Online-Umfrage über ihre eigenen Erfahrungen mit K.o.-Tropfen berichten. 3000 Personen haben schon teilgenommen. Das erste Zwischenergebnis macht auch der Wissenschaftlerin große Sorgen.
„Wir haben für Deutschland einen ersten Datensatz ausgewertet mit 1802 Personen. 725 Personen hatten schon einmal einen Verdacht auf eine unfreiwillige Verabreichung von als K.o.-Tropfen missbrauchten Substanzen. Und laut unseren Befragten kam es nur in 23 Fällen zu einer Strafverfolgung. Zynisch gesehen ist es demnach leider derzeit ein fast perfektes Verbrechen.“
Ohne standardisierte Verfahren hilft Gesetzesverschärfung wenig
Das, was die Befragten in der Studie erzählen, deckt sich ziemlich genau mit den Erfahrungsberichten von Nina Fuchs: Betroffene werden bei den Behörden nicht ernstgenommen, erleben „Victim Blaming“ und eine Täter-Opfer-Umkehr, vielen Taten wird aus einem allgemeinen Mangel an Beweisen nicht weiter nachgegangen. „Selbst wenn man jetzt diese Strafen erhöht, was natürlich erst einmal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt es im Prinzip frei von Konsequenzen, wenn es überhaupt nicht zu einer Strafverfolgung kommt. Wenn viele Fälle straffrei bleiben, hat das auf potenzielle Täter und Täterinnen nicht unbedingt eine abschreckende Wirkung“, so Förster zur DW.
Was man noch aus ihrer aktuellen und der sogenannten Dunkelfeld-Studie des Bundeskriminalamtes mit dem Familien- und Innenministerium herauslesen kann, fasst Förster so zusammen: Etwa jeder 20. Deutsche vermutet, schon einmal K.o.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, nur eine von zehn Taten werde am Ende angezeigt und in nur acht Prozent der Fälle werde eine Blut-, Harn- oder Urinprobe genommen. Das Risiko im öffentlichen Raum werde möglicherweise überschätzt, im privaten Bereich dagegen eher unterschätzt. Immerhin: trotz vieler schlimmer Fälle gebe es noch keine „Spiking“-Epidemie. Ihr größter Kritikpunkt:
„Es braucht strukturierte Vorgehensweisen. Wenn jemand mit einem solchen Verdacht zur Polizei, ins Krankenhaus oder auch zum Hausarzt oder in die Gynäkologie, zum Beispiel im häuslichen Kontext, geht, muss es ein standardisiertes Verfahren gehen, wie dort vorgegangen wird.“ Es dürfe nicht mehr wichtige Zeit verloren gehen, weil das Personal nicht geschult sei oder die Betroffenen nicht ernst nehme. „Ohne diese Änderungen bleibt diese Gesetzesänderung vermutlich erst einmal ohne größere Konsequenzen.“
In ein paar Monaten wird Charlotte Förster das Endergebnis ihrer K.o.-Tropfen-Studie vorlegen. Auf staatliche Fördergelder für das Forschungsprojekt wartet die Wissenschaftlerin übrigens bis heute vergeblich.
