Muss der Arbeitgeber wissen, dass ich geheiratet habe?

„Soweit es für die Entgeltabrechnung relevant ist, muss der Arbeitgeber über die Ehe informiert werden“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer heiratet, der wird automatisch der Steuerklasse IV zugeordnet. Denn bei Steuerklassen wird zwischen etwa ledigen, alleinerziehenden oder eben verheirateten Personen unterschieden.
