Arbeitsrechtler haben jetzt Hochkonjunktur – beste Anwälte
Arbeitnehmer gegen Unternehmen: Ein Blick hinter die Kulissen des Arbeitsrechts zeigt, wie hart Anwälte beider Seiten um Stellen, Abfindungen und Einfluss ringen
Streng blickt Che Guevara von der Wand. Direkt unter dem Kunstdruck mit dem Konterfei des Revolutionärs sitzt Arbeitsrechtler Thomas Müller. Sein Büro liegt im vierten Stock eines unscheinbaren Gebäudes in der Nürnberger Weststadt. Der Rechtsanwalt berät für die Kanzlei Manske & Partner Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Che-Porträt hängt hier nicht zufällig. Müller hat Verbindungen nach Kuba, auch zu Anwälten und Gewerkschaftern. Außerdem, so sagt er, stehe die Figur gegen kapitalistische Ausbeutung und soziale Ungerechtigkeit: „Wir vertreten die Arbeitnehmerseite aus politischer Überzeugung.“
400 Kilometer entfernt in Köln empfängt Stefan Seitz Besucher in einer gediegenen Stadtvilla. Auch er ist Rechtsanwalt. Seitz berät Firmen, oft geht es um den Abbau von Arbeitsplätzen. „Man ist auf der Seite des Unternehmens am Entscheidungstisch“, sagt er. Es gehe nicht nur darum, juristisch saubere Modelle zu bauen, sondern diese auch durchzubringen.
Thomas Müller und Stefan Seitz arbeiten im selben Fachgebiet, sprechen über dieselben Themen – nähern sich diesen jedoch von unterschiedlichen Seiten. Manchmal treffen ihre Kanzleien auch aufeinander, etwa bei DB Cargo. Die Gütersparte der Deutschen Bahn schreibt seit Jahren Verluste. Lange glich der Mutterkonzern das Defizit mit staatlichen Mitteln aus. Doch damit ist Schluss. Die Europäische Union verlangt, dass DB Cargo künftig ohne diese Unterstützung auskommt. Für das Unternehmen heißt das: sparen, umbauen – und Stellen streichen.
Die Kanzlei Seitz berät die Bahn-Tochter dabei, wie viele Jobs wegfallen sollen und wie sich der Stellenabbau umsetzen lässt. Die Kanzlei Manske & Partner unterstützt den Gesamtbetriebsrat bei seiner Argumentation und stellt die Zahlen der Gegenseite infrage. Sie prüft, ob der Eingriff wirklich nötig ist und wo sich der Abbau abmildern lässt.
Arbeitsrechtliche Konflikte zählen hierzulande zu den häufigsten juristischen Auseinandersetzungen. Entsprechend viele Kanzleien beschäftigen sich mit diesem Gebiet. Anfang der 90er-Jahre gab es in Deutschland weniger als 1000 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Zu Jahresbeginn zählte die Bundesrechtsanwaltskammer 11.253, mehr als in jeder anderen Fachanwaltschaft. Der Arbeitsmarkt hat sich in dieser Zeit massiv verändert: Unternehmen kaufen zu, spalten Bereiche ab, digitalisieren Prozesse, verlagern Standorte. Schwächelt die Konjunktur wie derzeit, geraten Jobs umso mehr unter Druck. Und das erhöht den Bedarf an Rechtsberatung.
Nicht umsonst zählt Arbeitsrecht im Capital-Ranking der besten Anwälte zu den umfangreichsten Rubriken – sowohl bei den Kanzleien für Privatmandanten als auch bei denen für Unternehmen. In 34 Rechtsgebieten wurden in diesem Jahr 675 Anwaltskanzleien ausgezeichnet. Da manche Kanzleien in mehreren Feldern vertreten sind, gibt es insgesamt 1076 Einträge.
Job statt Abfindung
Wer die Kanzlei von Manske & Partner betritt, wird zunächst gebeten, in einem Warteraum mit vielen Stühlen und einer Spielecke für Kinder Platz zu nehmen. Ein langer Flur führt vorbei an den Büros der zwölf Anwälte. Aus den Fenstern am Ende fällt der Blick direkt aufs Nürnberger Arbeitsgericht. „Wenn unsere Fälle vor Gericht gehen, haben wir kurze Wege“, sagt Anwalt Müller.
Ein paar Türen weiter sitzt Sabine Feichtinger. Sie arbeitet seit 23 Jahren in der Kanzlei und vertritt oft einzelne Beschäftigte im Kampf um deren Arbeitsplatz. Im Individualrecht gelten kurze Fristen. Wer gekündigt wird, hat drei Wochen Zeit, Klage zu erheben. So ergeben sich schnelle Verfahren – anders als bei den oft langwierigen Verhandlungen mit Betriebsräten.
Rechtsanwältin Sabine Feichtinger ist auf Individualrecht spezialisiert © Amelie Niederbuchner für Capital
Früher sei es häufiger um Boni oder Konflikte im Betrieb gegangen, berichtet Feichtinger. Heute stehe im Vordergrund, den Job zu behalten. „Unsicherheit am Arbeitsplatz ist das dominierende Thema.“ Rund drei Millionen Menschen sind in Deutschland arbeitslos, die Quote liegt bei etwa 6,5 Prozent. Gleichzeitig sind lediglich 640.000 Stellen offen. „Viele erhalten auf ihre Bewerbungen nur Absagen“, sagt die Juristin. „Umso stärker halten sie an ihrem Job fest.“ Das verändert die Verhandlungen. Eine Abfindung ist für viele kein Ausweg mehr. „Sich gütlich zu einigen wird schwieriger“, sagt Sabine Feichtinger. Arbeitnehmer seien vorsichtiger, Unternehmen zugleich zurückhaltender bei Abfindungen.
Außerdem gehe es immer öfter darum, dass Arbeitgeber Krankschreibungen anzweifeln. Lohn wird nicht gezahlt, und der Streit landet vor Gericht. Thomas Müller ärgert sich über das Verhalten mancher Arbeitgeber: „Es ist leichter zu sagen, die Leute arbeiten zu wenig oder machen blau, als sich die Ursachen für Arbeitsunfähigkeiten anzuschauen“, sagt er. Die wachsende Zahl psychischer Erkrankungen erklärt sich der Anwalt nicht zuletzt mit wachsendem Druck am Arbeitsplatz.
Müller, 51, hat sich schon von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an auf Arbeitsrecht spezialisiert. 2005 ist er zu Manske & Partner gekommen und kümmert sich seither vor allem um die Beratung von Arbeitnehmervertretern. Das Kollektivrecht erfüllt ihn: die komplexen Themen, die Verhandlungen am großen Tisch mit Betriebsräten und Gewerkschaftern. In seinem Büro steht so ein Tisch, rund, drumherum vier orange bezogene Stühle.
Die Tücke von Sozialplänen
Die Kanzlei Seitz hat ihren Sitz im vornehmen Kölner Stadtteil Lindenthal, Besucher betreten sie über ein Foyer mit poliertem Steinfußboden – die Konferenzetage. Wenn die Sonne in die beiden Besprechungsräume hineinfällt, wirkt der Ort fast wie ein Atelier – dabei geht es hier um ganz handfeste Themen wie Umstrukturierung oder Stellenabbau.
Stefan Seitz ist Spezialist für Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht © Jann Höfer für Capital
Stefan Seitz sitzt im Erdgeschoss in einem dieser Zimmer. Der 59-Jährige spricht ruhig, fast beiläufig – als wolle er einen Kontrapunkt setzen zur Lautstärke, in der zumeist über die Themen debattiert wird, die sein Alltagsgeschäft prägen. Seitz hat in Köln Jura studiert und dort auch promoviert, am Lehrstuhl von Peter Hanau. Von dort stammt ein Satz, der den Rechtsanwalt bis heute begleitet: „Arbeitsrecht ist Menschenrecht.“ Seitz selbst drückt es so aus: „Das Arbeitsrecht menschelt.“ Man müsse sich immer wieder bewusst machen, wie weit Entscheidungen auf diesem Gebiet reichen. Es werde in Lebensläufe eingegriffen: Wer bleibt? Wer geht und muss plötzlich ganz neu anfangen?
Wenn Stellen abgebaut werden, läuft viel über Freiwilligenprogramme und Sozialpläne, also über Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die festlegen, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer gehen und welche Abfindungen sie erhalten. Für Beschäftigte sind sie ein Schutzinstrument, für Unternehmen bergen sie jedoch ein Risiko: Wer gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, greift oft zuerst zu. „Viele Firmen konzentrieren sich zu sehr darauf, wer gehen muss“, sagt Seitz. „Aber entscheidend ist, wer bleiben muss.“
1997 hat Seitz die Wirtschaftskanzlei gegründet. Heute arbeiten an sechs Standorten rund 160 Anwältinnen und Anwälte. Zu den Mandanten zählen Unternehmen wie Ford, Lufthansa, die Mediengruppe Dumont oder die Deutsche Bahn.
Die Wirtschaftskanzlei hat ihren Sitz im Kölner Stadtteil © Jann Höfer für Capital
Nicht immer liegt eine akute Krise vor, wenn Seitz und seine Kollegen zum Einsatz kommen. Vor Kurzem hat er ein Mandat von Biontech übernommen. Das Mainzer Unternehmen gilt als Shootingstar der deutschen Biotechbranche. Biontechs Coronaimpfstoff brachte Milliardenumsätze, schnelles Wachstum, Tausende neue Stellen.
Nun scheidet das Gründerpaar Özlem Türeci und Uğur Şahin aus, das Unternehmen richtet sich neu aus, weg vom Impfstoffgeschäft, hin zur Krebsforschung. Für Stefan Seitz geht es darum zu überlegen, welche Bereiche bleiben, welche verschwinden, wie die neue Struktur funktionieren soll – und wie viele Beschäftigte an welchen Stellen noch nötig sind.
Start-up ohne Betriebsrat
Das Beispiel Biontech zeigt, dass Konflikte um Stellenabbau und Arbeitsbedingungen längst nicht nur in Betrieben mit klassischen Geschäftsmodellen stattfinden. Auch in Start-ups, Ausgründungen oder Dependancen ausländischer Techfirmen knirscht es zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung. Oft spielen Themen wie Mitbestimmung, Überwachung am Arbeitsplatz oder Vergütung eine Rolle.
Benedikt Rüdesheim berät in solchen Fälle die Arbeitnehmerseite. Der 38-Jährige arbeitet bei DKA Rechtsanwälte in Berlin, die in Prenzlauer Berg insgesamt 31 Anwälte beschäftigen. Rüdesheim vertritt vor allem Betriebsräte, die dabei sind, sich zu gründen. „Junge Firmen ticken anders als Traditionsunternehmen, die schon seit 30 Jahren einen Betriebsrat haben“, sagt er. Rüdesheim hat in Heidelberg Jura studiert und in Bristol einen Master im Menschenrechtsschutz gemacht. Seit 2020 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und versucht durchzusetzen, dass Beschäftigte in Unternehmen mitreden können.
Viele der Firmen, mit denen er zu tun hat, sind schnell gewachsen. Passende Strukturen entstehen oft erst mit Verzögerung. Konflikte, für deren Bewältigung ältere Betriebe längst Regeln gefunden haben, tauchen hier zum ersten Mal auf. In Berlin ist das so deutlich zu sehen wie in kaum einer anderen Stadt. Mit mehr als 1 600 risikokapitalfinanzierten Firmen, die insgesamt rund 170 Mrd. Euro wert sind, gilt die hiesige Start-up-Szene als größte in Deutschland. Sobald Organisationen größer werden, will auch die Belegschaft stärker mitbestimmen.
Werden Versuche, Betriebsräte zu gründen, erschwert, sprechen Arbeitsrechtler von Union Busting. Ein Beispiel dafür ist Tesla in Grünheide. Im deutschen Werk des US-amerikanischen Elektroautobauers verteidigten Beschäftigte ihr Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. In diesem Konflikt vertritt DKA Rechtsanwälte die IG Metall.
Knapp fünf Kilometer entfernt, unweit des Potsdamer Platzes, betrachtet Thomas Wahlig solche Konflikte von der Arbeitgeberseite. Der 56-Jährige ist Namenspartner bei Pusch Wahlig Workplace Law. 77 Anwälte arbeiten an sechs Standorten für die Kanzlei, 29 davon sind Partner. Wahlig hat in Berlin und Kanada Jura studiert. Früh wurde er Partner in großen Wirtschaftskanzleien, 2008 wechselte er zu der Berliner Boutique, die heute seinen Namen trägt.
Die Sicht der Basis
Wie Benedikt Rüdesheim hält er Betriebsräte für legitime Gremien. „Unternehmen müssen sie zulassen, das ist gar keine Frage“, sagt Wahlig. Seine Kanzlei vertrat Unternehmen wie den Lieferdienst Flink oder das Hasso-Plattner-Institut in Auseinandersetzungen, bei denen Arbeitnehmer eine Interessenvertretung durchsetzen wollten. „Es gibt jedoch viele Mitarbeitende, die gar keinen Betriebsrat wollen“, sagt er, den Anstoß für eine Gründung gäben vielmehr oft Gewerkschaften.
Gegner der Mitbestimmung ist Wahlig trotzdem nicht. „Der Betriebsrat bringt häufig eine Perspektive ein, die unternehmerische Entscheidungen besser machen kann.“ Gerade bei Restrukturierungen, die Wahlig oft begleitet, fehle zuweilen die Sicht der Basis im Betrieb.
Wahlig wird oft für Unternehmen tätig, in denen es nicht rundläuft. Er sieht sich dabei allerdings nicht als Handlanger des Managements. „Wenn man sich darauf reduziert, ist man kein guter Anwalt, und dann hat man auch keine Moral und kein Gewissen“, sagt er. Es gehe vielmehr darum, Unternehmen bei der Durchsetzung legitimer Interessen zu unterstützen und ihnen den rechtlich wie praktisch sichersten Weg aufzuzeigen.
Die Zahl der arbeitsrechtlichen Konflikte wird in naher Zukunft kaum abnehmen – dafür sorgen die schlappe Konjunktur und der gebremste Reformeifer der Regierenden. Wie groß der Druck inzwischen ist, zeigen die Zahlen von Creditreform: Die Wirtschaftsauskunftei zählte im Jahr 2025 rund 24 000 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, so viele wie seit Jahren nicht mehr. „Es betrifft fast alle Branchen“, beobachtet Wahlig. Besonders betroffen seien die Automobilindustrie und energieintensive Unternehmen, aber eben nicht nur. Wahligs Diagnose: „Das Geschäftsmodell der Bundesrepublik Deutschland steckt in der Krise.“ Selbst gut geführte Unternehmen strichen hierzulande Stellen, weil sich die Produktion nicht mehr trage.
Es geht ums Geld
Neben dem Jobabbau, berichtet Wahlig, sei in jüngster Zeit ein zweites Thema in den Vordergrund gerückt: die Bezahlung. Infolge des Entgelttransparenzgesetzes gibt es in Deutschland zwar bereits seit 2017 erste Auskunftsrechte. Eine EU-Richtlinie zwingt die Mitgliedstaaten nun jedoch, diese Regeln bis Juni deutlich auszuweiten.
Künftig müssen Unternehmen offenlegen, wie Vergütungen zustande kommen, Gehaltsspannen früh kommunizieren und Unterschiede begründen. Das läuft den Strukturen in vielen Unternehmen zuwider. Gehälter seien oft historisch gewachsen, individuell verhandelt und kaum vergleichbar, sagt Wahlig: „Das bedeutet, dass wir Vergütungssysteme komplett neu aufsetzen müssen.“ Gerade in großen Organisationen sei das eine „Herkulesaufgabe“.
Zumindest eine Gruppe profitiert in jedem dieser Streitfälle und Konfliktsituationen: die Arbeitsrechtler, die für ihre Mandanten das Optimum herausholen wollen. Ihnen wird die Arbeit nicht ausgehen.
Erschienen in Capital 6/2026
