Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten für Hersteller

Berlin. Der Bundestag berät am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.
