Bettelverbot in Darmstadt: Die Regelung ist unverständlich

Das brauchen die Grünen wohl für ihr Selbstgefühl. Angestoßen von ihrer Fraktion hat die Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt eine Regeländerung rückgängig gemacht, die erst vor einem Jahr beschlossen worden war. Es geht darum, welches Vorgehen beim Betteln im Stadtgebiet erlaubt ist und welches nicht. Schon länger war ein penetrantes Betteln untersagt. Vor einem Jahr wurde das Verbot verschärft, damit wurde es Bettlern verboten, Passanten anzusprechen; sonst blieb das Betteln erlaubt. Völlig verboten werden kann es ohnehin nicht. Juristen sehen es von der allgemeinen Handlungsfreiheit des Grundgesetzes geschützt.
Im November hat schon einmal die Linke erfolglos versucht, die Verschärfung zurückzunehmen. Mehr Erfolg haben nun die Grünen mit ihrem Antrag. Dafür haben sie eine linke Mehrheit zusammenbekommen und durchgesetzt, Bettlern wieder zu erlauben, Passanten anzusprechen. In die städtische Verordnung, in der diese Regel festgeschrieben ist, wurde eingefügt, dass nur noch „nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen“ verboten ist.
Der Nachteil dieser neuen Regelung besteht darin, dass sie unbestimmt ist. Wo endet das einfache Ansprechen, womit beginnt ein „hartnäckiges“ Angehen von Menschen auf dem Bürgersteig? Wie sollen Stadtpolizisten oder Polizeibeamte, die die Regel durchsetzen und Verstöße ahnden müssen, die Grenze ziehen? Damit werden die Ordnungshüter in eine Lage gebracht, in der sie mit ihrer Entscheidung angreifbar werden.
Dass die vor einem Jahr beschlossene strengere Regelung bei den Geschäftsleuten der Innenstadt und nicht nur ihnen gut angekommen ist, ist kein Wunder. Vielen Menschen ist es nicht angenehm, um Geld angegangen zu werden. Besonders unangenehm wird es für Passanten in einer Situation, in der sie nicht ausweichen können, zum Beispiel während sie an einem Fahrkartenautomaten beschäftigt sind.
Bei der Debatte um das Bettelverbot darf nicht vergessen werden, dass Personen, die kein Einkommen haben, Unterstützung erhalten und dass die Stadt für Obdachlose und Drogensüchtige Hilfseinrichtungen unterhält. Das ist richtig, der Sozialstaat hat seine Berechtigung. Wer selbst freigiebig sein will, kann – unabhängig davon, wie stark die Stadt das Betteln reglementiert – einem Bettler ein paar Münzen oder mehr in den Hut legen. Oder an eine Hilfsorganisation spenden, die sinnvolle Unterstützung leistet.
