Münchner Eisbachwelle: Surfer halten sich nicht an die Regeln – München
Die Freude ist groß, endgültig ausgestanden aber dürfte der Streit um die Münchner Eisbachwelle noch nicht sein – das zeigte sich gleich an dem Tag, an dem das Surfen an dem weltweit bekannten Spot am Haus der Kunst wieder erlaubt wurde. Am Freitagnachmittag hatte Münchens neuer Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) mitgeteilt: „Das Surfen am Eisbach ist Teil des Münchner Lebensgefühls, die Eisbachwelle ist ein Wahrzeichen der Stadt München. Ich freue mich, dass das Surfen am Eisbach jetzt endlich wieder möglich ist.“
Verbunden war die frohe Botschaft allerdings mit einem eindeutigen Hinweis: „Es gelten weiterhin Benutzungsregeln wie die verpflichtende Verwendung einer selbstlösenden Leash und ein Surfverbot ab 22 Uhr.“ Dieses Verbot wurde gleich am ersten Abend gebrochen. Bis 22.30 Uhr befanden sich Sportler auf der Welle – im Licht eines mitgebrachten und an der Brüstung der über den Eisbach führenden Brücke befestigten und mit Akkus betriebenen Scheinwerfers.
Eine halbe Stunde mehr Spaß als erlaubt: Das mag nicht gravierend erscheinen. Angesichts der Vorgeschichte ist es aber alles andere als unbedeutend. Nachdem im April 2025 beim nächtlichen Surfen eine 33-Jährige an der Stelle tödlich verunglückt war, weil sich ihre Sicherungsleine an einem Gegenstand im Fluss verhakt hatte, erließ die Stadt München verbindliche Vorgaben – auch mit Blick auf Rettungskräfte, die im Notfall anrücken müssen.
Bei dem Versuch, die Frau aus dem reißenden Wasser zu ziehen, hatten sich Strömungsretter der Feuerwehr im vergangenen Jahr selbst in Gefahr begeben. Um im Wiederholungsfall besser gerüstet zu sein und um es den Sportlern zu ermöglichen, bis in die Abendstunden hinein zu surfen, wurde von der Stadt München im Herbst 2025 ein Flutlichtmast errichtet. Dessen Strahler gehen per Zeitschaltuhr um 22 Uhr aus, können aber von Rettungskräften im Bedarfsfall eingeschaltet werden.
Die Stadt hat also einigen Aufwand betrieben, um den Ort besser zu sichern. Zudem wurden Regeln erlassen: Wer aufs Wasser geht, muss mindestens 16 Jahre alt sein (oder falls erst 14, unter der Aufsicht eines erfahrenen Surfers). Es dürfen nur Sicherungsleinen benutzt werden, die sich unter Zug lösen. Es dürfen keine Gegenstände ins Wasser eingebaut werden, um die Welle zu lenken. Die Ausübung des Sports ist ausschließlich zwischen 5.30 Uhr und 22 Uhr erlaubt. Und nie allein. Die Regeln sind auch im Hinblick auf Haftungsfragen bedeutend. Die zentralen Vorschriften sind auf Hinweisschilder am Ufer ausgehängt.
Dass es ihr Ernst mit den Vorgaben ist, hatte die Stadt in der Mitteilung zur Wellenöffnung am Freitag noch einmal betont: „Es wird darauf hingewiesen, dass unbedingt die an der Eisbachwelle ausgehängten Schilder, Sicherheitshinweise und Regeln zu beachten sind.“ Für den Fall, dass – wie zuletzt häufiger – Vorrichtungen montiert oder Schilder abgerissen würden, könne es abermals eine Sperrung der Welle geben. Und das „umgehend“.
Ob denjenigen, die sich gleich am ersten Tag nicht an die Regeln hielten, dies bewusst war? Brachen sie die Regeln aus Überschwang oder als gezielte Provokation?
In jedem Fall zeigt es den Konflikt zwischen Freiheitsstreben und Ordnungspflege, den es an diesem Ort gibt. Dieser Konflikt dürfte weitergehen, auch wenn die Welle jetzt wieder freigegeben ist, weil sie sich auf natürlichem Wege stabil aufbaut. Nach einer Flussreinigung im Oktober 2025 war sie zeitweise verschwunden und das Surfen kategorisch verboten.
