Stimmte, was der Kanzler sagte? Ein Faktencheck


Was nun, Herr Merz

Warum tut sich die Bundesregierung so schwer mit Reformen und wie will Friedrich Merz dafür sorgen, dass sich das ändert? Fragen an den Bundeskanzler von Bettina Schausten und Anne Gellinek.

06.05.2026 | 22:44 min


Seit einem Jahr ist Friedrich Merz (CDU) Bundeskanzler. Im Interview in der ZDF-Sendung „Was nun…?“ verteidigte Merz seine Bilanz gegen breite Kritik. Zuletzt hatte Merz etwa damit irritiert, dass er eine krebskranke Fragestellerin bei einem Bürgerdialog zurechtwies. Diese Kritik am Ton könne er rückblickend verstehen, sagte Merz nun – aber warf der Frau im Interview erneut Falschaussagen vor.

Stimmt das? Die Aussagen des Kanzlers im Faktencheck.

Würden höhere Einkommensteuern Unternehmen belasten?

Merz betonte die Notwendigkeit von Reformen bei der Einkommensteuer. Hohe Einkommen dabei stärker zu belasten, wie es die SPD fordert, lehnte der Kanzler ab. Als Begründung nannte er:

Weil in diesem Bereich auch sehr viele Unternehmen besteuert werden. Und wir können es uns nicht leisten, die Unternehmen in Deutschland, die als Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen, noch höher zu belasten.

Friedrich Merz

Insbesondere kleinere Unternehmen werden in Deutschland häufig als Personengesellschaften geführt. Dazu gehören etwa die Rechtsformen GbR, oHG oder KG. Anders als bei Kapitalgesellschaften zahlen die individuellen Gesellschafter hier auf die Gewinne einen persönlichen Einkommensteuersatz. Bei großen Summen kann das durch die progressive Verteilung zu einer hohen Steuerbelastung dieser Unternehmensformen führen.

Bundeskanzler Friedrich Merz bei "Was nun?" im Interview

Friedrich Merz ist seit 365 Tagen Kanzler. Die Arbeit der Regierung ist geprägt von innen- und außenpolitischen Konflikten. Welches Fazit zieht der Kanzler? ZDFheute live ordnet ein.

06.05.2026 | 56:51 min


Was Merz aber außer Acht lässt, ist dass es für viele der betroffenen Unternehmen seit einer Reform 2021 einen möglichen Ausweg gibt: Inzwischen dürfen bestimmte Personengesellschaften selbst entscheiden, nach welchem der zwei Modelle sie steuerlich behandelt werden möchten – ob über Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Die kombinierte Summe von Körperschaft- und Gewerbesteuer ist teils niedriger als die persönlichen Einkommensteuersätze. Welches steuerliche Modell am Ende günstiger ist, hängt von vielen Faktoren ab.

Ausgenommen von dieser Entscheidungsfreiheit sind derzeit Einzelunternehmer und nicht eingetragene GbRs. Ein Teil der Unternehmen könnte bei steigenden Einkommensteuersätzen aber schon jetzt wechseln. Wie viele Unternehmen davon Gebrauch machen, ist nicht öffentlich bekannt.

Berlin: Friedrich Merz in der ARD-Sendung bei Caren Miosga.

Die Steuerpläne der SPD sehen eine stärkere Besteuerung höherer Einkommen vor. Kanzler Merz hat diesen Plänen eine Absage erteilt. Im Mittelstand sei die Steuerbelastung ohnehin bereits zu hoch.

04.05.2026 | 0:32 min


In einer Erhebung des Ifo-Instituts vom Dezember 2025 gaben 83 Prozent der befragten Unternehmen an, die Steuer- und Abgabenlast sei der größte Belastungsfaktor in Deutschland. Im OECD-Vergleich hat Deutschland eine überdurchschnittlich hohe Besteuerung von Unternehmen.

Merz weist also auf einen relevanten Faktor hin. Dass steigende Einkommensteuern jedoch unweigerlich bestimmte Unternehmensformen belasten, ist in Folge von jüngeren Reformen nicht mehr flächendeckend der Fall.

Die folgende Aussage von Merz, wonach 50 Prozent des Steueraufkommens aus der Einkommensteuer lediglich von 10 Prozent der am besten Verdienenden geleistet werde, ist korrekt. 2025 waren es sogar 56,3 Prozent. Auf die unteren 50 Prozent entfielen lediglich 6,5 Prozent des Steuervolumens.

Korte im Interview

Falsches Erwartungsmanagement und schlechte Regierungskommunikation – darin sieht Politikexperte Karl-Rudolf Korte die Probleme der Merz-Regierung.

06.05.2026 | 4:29 min


War die Behauptung der Bürgerin in Salzwedel „einfach falsch“?

In der traditionellen Satzvervollständigungs-Runde bei „Was nun…?“ wurde Merz darauf angesprochen, dass er viel Kritik geerntet hatte für seinen Umgang mit einer an Hautkrebs erkrankten Frau beim Bürgerdialog in Salzwedel Ende April.

Die Frau hatte kritisiert, dass die Bundesregierung massive Einschnitte bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung beschlossen habe, aber gleichzeitig plane, sich die Gehälter zu erhöhen:

Die Frage ist, warum diese Sparmaßnahmen bei uns Bürgern so gewaltig angesetzt werden, während Sie sich nochmal 64.000 Euro im Jahr aufs Konto geben wollten? Warum wird bei uns gespart aber nicht bei der Politik?

Frage einer Bürgerin beim Bürgerdialog in Salzwedel

Bundeskanzler Merz im Bürgerdialog

Sehen Sie hier die „Town-Hall“ mit Bundeskanzler Friedrich Merz in Salzwedel. Die entsprechende Passage startet bei 20 Minuten.

30.04.2026 | 54:43 min


Merz hatte in Salzwedel hart widersprochen: „Zu keinem Zeitpunkt ist von irgendjemandem erwogen worden, die Bezüge der Mitglieder der Bundesregierung anzuheben. Zu keinem Zeitpunkt“. Bei „Was nun, …?“ legte er nun nochmal nach:

Also zunächst einmal bin ich sie nicht scharf angegangen, sondern ich habe ihr widersprochen in einer Behauptung, die sie aufgestellt hat, die einfach falsch war. Aber ich kann die Kritik verstehen, ich habe mir das nochmal angeschaut, verstehe die Kritik.

Friedrich Merz, Bundeskanzler

Es ist unklar, wie Merz zu dieser Haltung kommt. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt enthielt auf Seite 79 eine massive Gehaltserhöhung für Spitzenbeamte. Durch das Bundesministergesetz (BMinG) sind auch die Bezüge von Ministern und des Bundeskanzlers an diese Gehälter gekoppelt. Der Plan war laut Bundesinnenministerium bereits mit anderen Ministerien abgestimmt. Für den Kanzler hätte das einem jährlichen Plus von mehr als 60.000 Euro entsprochen.

Nachdem die Pläne öffentliche Empörung ausgelöst hatten, legte das Innenministerium eine korrigierte Tabelle vor, mit deutlich kleineren Erhöhungen. Die Bundesregierung bezeichnete die ursprüngliche Tabelle nachträglich als „Versehen“. Merz‘ Aussage, die Bürgerin habe eine falsche Behauptung aufgestellt, steht damit im Widerspruch zum Inhalt eines Regierungsentwurfs, der zum Zeitpunkt des Bürgerdialogs bereits öffentlich bekannt war.

Auch wenn Merz nicht persönlich an der Erstellung dieses Gesetzentwurfs beteiligt gewesen sein sollte und sich nicht selbst „64.000 Euro aufs Konto geben wollte“, wie von der Bürgerin behauptet – dass es sich um eine völlig „falsche Behauptung“ handelt, entspricht nicht der Sachlage.

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