Gesetz gegen „Einmischung aus dem Ausland“


Das Parlament in Uganda hat ein umstrittenes Gesetz zum „Schutz“ des ostafrikanischen Landes vor „ausländischer Einmischung“ verabschiedet. Die Abgeordneten hätten dem „Gesetz zum Schutz der Souveränität“ mit überwältigender Mehrheit zugestimmt, hieß es. Ziel der Regierung unter Langzeitstaatschef Yoveri Museveni ist es nach eigenen Angaben, den Einfluss auf die Politik Ugandas von außen zu kontrollieren und nationale Interessen zu schützen.

Es drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis

Das Gesetz untersagt es – wie es heißt – „Agenten von Ausländern“, sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen, die ausländische Interessen fördern, einschließlich der Finanzierung oder Unterstützung solcher Aktionen. Es bezeichnet außerdem Empfänger ausländischer Gelder als „Agenten von Ausländern“. Bei einem Verstoß drohen Haftstrafen von bis zu 20 Jahren.

Uganda 2026 | Präsident Museveni steht an einem Rednerpult
Yoweri Museveni: Unter seiner Langzeitpräsidentschaft beging der ugandische Staat zahlreiche Menschenrechtsverletzungen Bild: Presidential Press Unit, PPU

Zivilgesellschaftliche Organisationen befürchten, dass das Gesetz ein weiteres Werkzeug der Regierung zur Unterdrückung von Kritik ist. Zudem ist unklar, welche Auswirkungen die Vorlage beispielsweise auch auf Entwicklungshilfe haben wird.

Vage Formulierungen

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wies kürzlich darauf hin, das Gesetz ahme Regelungen nach, die in Russland und verbündeten Staaten verabschiedet wurden. Der Gesetzestext benutze bewusst vage Begriffe, die auf jeden Aktivisten angewendet werden können, der als „lästig“ empfunden wird. Es könne zur „Stilllegung der Zivilgesellschaft“ in Uganda genutzt werden.

Anfang des Jahres war in Uganda der 81-jährige Museveni im Präsidentenamt bestätigt worden. Er regiert das Land seit 1986. Rund um die Wahlen ging die Regierung nicht nur brutal gegen Proteste vor, sondern warf auch „ausländischen Akteuren neokoloniale Einmischung“ und Unterstützung von Regierungsgegnern vor. 

se/pgr (afp, epd)



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