Gießen: Tennisclub unterliegt im Streit um Alkohol im Vereinsheim

Der Streit zwischen dem Tennisclub Rot-Weiß Gießen und den Pächtern seines Vereinsheims um den Ausschank von Alkohol verhärtet sich. Beide Seiten haben sich am Donnerstag zu einem kurzfristig anberaumten Termin im Landgericht getroffen. Der Verein wollte dort eine einstweilige Verfügung erreichen und die Pächter zum Ausschank von Bier, Wein und anderen Alkoholika verpflichtet sehen. Dazu ist es aber nicht gekommen. Die Einzelrichterin hat den Antrag des Vereins abgelehnt.
Es fehle schlicht an der erforderlichen besonderen Dringlichkeit, sagte die Richterin zur Begründung des Urteils. Dies hatte sie zuvor schon angedeutet. Eine besondere Dringlichkeit könne sie in der Weigerung, Alkohol zu servieren, nicht erkennen, zumal das Lokal ansonsten normal laufe. Die gebotene existenzielle Frage ergebe sich somit nicht. Die Streitparteien hatten zuvor ihre bekannten Standpunkte ausgetauscht. Der Verein besteht zumindest auf Bier, Wein und Sekt im Lokal, das Pächter-Ehepaar lehnt das mit dem Hinweis ab, dies passte nicht zu seinem Konzept mit ostanatolischer Küche.
Die Richterin hob hervor, ihr Urteil im Eilverfahren sei kein Präjudiz in der Hauptsache, in der es um die fristlose Kündigung des Pachtvertrages für das Vereinsheim und die angrenzende Wohnung geht. Sie sagte auch, aus ihrer Sicht gehe es aber vorrangig um den Streit um Alkohol. Sie hielt den Parteien vor, die Meinungsverschiedenheit nicht vor Abschluss des Pachtvertrages geklärt zu haben. Deshalb träfen sie sich nun vor Gericht. „Die Streitparteien haben sich wechselseitig in eine Situation gebracht, über die wohl nicht nur Juristen die Köpfe schütteln“, sagte sie.
Juristisch ohne Beispiel
Der Fall sei juristisch in Deutschland ohne Beispiel. Sie habe lange in den einschlägigen Datenbanken gesucht und nichts Entsprechendes gefunden.
Im Verlauf der Sitzung versuchte die Richterin, die Vertreter des Tennisclubs und das durch Isabell Dalkilic und ihren Anwalt repräsentierte Pächter-Ehepaar zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Sie gab zu bedenken, die Räumungsklage könnte sich durch die juristischen Instanzen ziehen und Jahre dauern. So etwas binde Nervenkraft und wirtschaftliche Ressourcen. Der Anwalt des Vereins bot den Verzicht auf Schnaps im Lokal an. Sollten die Pächter anders als bisher Wein, Bier und Sekt ausschenken, wäre die fristlose Kündigung hinfällig, sagte er. Aber darauf ließ sich die Gegenseite nicht ein.
„Dann muss ich die Waffen strecken“, sagte die Richterin und folgerte: „Eine gütliche Einigung ist nicht herbeizuführen.“ Der Pächterin gab sie mit auf den Weg, wenn sie ihre Haltung religiös begründete, wäre sie umgehend nachvollziehbar. Der bislang öffentlich vorgetragene Verweis auf das Konzept eines familienfreundlichen Lokals erschien der Richterin demnach weniger schlüssig. Auf den Zuschauerstühlen fragten sich Besucher derweil, weshalb die gesundheitsschädigende Wirkung von Alkohol und der Zusammenhang von Alkoholkonsum und Gewalt nicht zur Sprache komme.
