Vermeintlicher Handlungsdruck: Glasfaseranschluss in Gefahr? Bei Anschreiben Ruhe bewahren
Vermeintlicher HandlungsdruckGlasfaseranschluss in Gefahr? Bei Anschreiben Ruhe bewahren
10.06.2026, 15:18 Uhr
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Post von Westconnect sorgt für Verunsicherung: Womöglich droht ohne Internetvertrag ein Rückbau des Glasfaseranschlusses. Aber hat das Substanz? Ein Verbraucherschützer klärt auf.
Der Glasfaseranschluss wird zurückgebaut oder abgeschaltet, weil man keinen Internetvertrag hat? Betroffen von solchen aktuell versandten Schreiben sind Kunden und Kundinnen, die einen Glasfaseranschluss von der Westconnect GmbH, einem Joint Venture der Eon-Tochter Westenergie und Igneo Infrastructure Partners, und ihren ursprünglich dazugehörigen Internetvertrag (Eon-Highspeed) ordentlich gekündigt haben.
Verunsicherung durch aggressive „Werbung“
„Das ist ein Werbeschreiben, aber es ist relativ aggressiv gehalten und hat die Leute verunsichert“, sagt Michael Gundall, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In allen Fällen, die ihm bekannt sind, hatten Westconnect-Kunden ihren zu Beginn abgeschlossenen Eon-Internetvertrag nach der Mindestvertragslaufzeit gekündigt.
Ein Ende des Telekommunikationsvertrags bedeute aber nicht ohne Weiteres, dass auch ein bereits errichteter Glasfaser-Hausanschluss wegfalle, so der Experte. Genau der Eindruck werde allerdings bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erweckt, etwa mit der Warnung „Achtung! Ihr Glasfaseranschluss ist in Gefahr!“
Lediglich die im Schreiben erwähnten „ONT-Geräte“, eine Art Glasfasermodem, sind Leihgeräte des Anbieters. Diese kann Westconnect daher zurückverlangen. Im Handel gibt es aber ONT-Geräte, die man stattdessen nutzen kann – Stichwort Endgerätefreiheit.
Endgerät und Internetvertrag sind wählbar
Was den Internetvertrag angeht, muss dieser nicht zwingend bei Eon abgeschlossen werden, wenn das Glasfasernetz von Westconnect stammt. Sondern es gibt inzwischen einige Kooperationspartner, die entsprechende Tarife anbieten.
Michael Gundall rät Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, sich durch solch ein Schreiben nicht unter Druck gesetzt zu fühlen, einen Vertrag (wieder) abzuschließen. Außerdem können sie gegenüber Westconnect einer Datenverarbeitung zu Werbezwecken, teiladressierter Werbung und unerwünschter Werbeansprache widersprechen.
Diese Tipps helfen beim Wechsel
Die Stiftung Warentest rät allen potenziellen Wechslerinnen und Wechslern:
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Sich nicht an der Haustür von Vertretern unter Druck setzen lassen, die behaupten, dass man in Kürze ohne Internet dasteht, wenn man nicht sofort einen Glasfaser-Vertrag abschließt: Vor 2035 sei kein endgültiges Aus des DSL-Kupfernetzes zu erwarten. Ohnehin werden bestehende Netze erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar und ein Wettbewerb in den neuen Netzen gewährleistet ist.
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Gratis-Anschluss zum Vertrag kann sinnvoll sein – auch jetzt schon: Eigentümer können davon profitieren, sich in einem Ausbaugebiet Glasfaser ins Haus oder in die Wohnung legen zu lassen. Denn wer beim ausbauenden Anbieter einen Zweijahres-Vertrag dazu bucht, bekomme den Anschluss in der Regel kostenlos. Ansonsten könnten dafür 500 bis 1000 Euro fällig werden.
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Vor allem und immer gilt: Bevor man irgendetwas unterschreibt, erst einmal in aller Ruhe verfügbare Tarife genau miteinander vergleichen – etwa im Internet bei Anbietern und über Vergleichsportale (Vertreter leben von der Provision, haben also wenig Interesse, den günstigsten Vertrag anzubieten.)
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So schnell darf’s sein: Wer mit den Übertragungsraten seines bisherigen DSL-Anschlusses zufrieden ist, dürfte es auch mit einem Glasfaseranschluss mit maximal 300 Mbit/s sein. Das reicht fürs Streaming oder Homeoffice vollkommen aus. Aufstocken geht im Zweifel immer noch.
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So teuer könnte es werden: 300 MBit/s sind bei den meisten Anbietern für rund 40 Euro im Monat zu haben, 150 MBit/s kosten etwa 30 Euro. 1.000 Mbit/s (1 GBit/s) schlagen meist mit mehr als 70 Euro im Monat zu Buche.
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Wenn alle Stricke reißen: Im Zweifel das zweiwöchige Widerrufsrecht nutzen, das für alle Verträge gilt, die an der Haustür, im Internet und am Telefon geschlossen wurden.
