Arbeit soll keine Strafe mehr sein
Die Frauen in hellrosa Kitteln und grünen Hauben beugen sich über ihre Stoffstücke und nähen Banner und Flaggen. Die Nähmaschinen rattern. Reden ist verboten. Keine schaut zu den Wärtern auf, die im kalten Neonlicht Wache stehen. Auch die Journalistengruppe auf ihrem Rundgang ignorieren sie.
456 Insassinnen sitzen im Frauengefängnis von Tochigi ein, einer in die Jahre gekommenen Anstalt zwischen Reisfeldern und Lagerhallen, 90 Zugminuten nördlich von der Hauptstadt Tokio. Sie wird in zwei Jahren wegen Baufälligkeit und Unterauslastung geschlossen, Personal und Inhaftierte werden in eines von neun anderen Gefängnissen verlegt. In Tochigi arbeiten die Insassinnen fünf Tage die Woche von 7.40 Uhr bis 16.30 Uhr, mit einer halben Stunde Mittagspause und kurzen Pausen am Vormittag und Nachmittag. Der Lohn ist extrem niedrig: Nach offiziellen Angaben waren es zuletzt umgerechnet 25 Euro im Monat.
Die Näherinnen arbeiten für einen privaten Auftraggeber. Andere falten Origami-Papier zu Würfeln und Bällen, schuften in Garküche und Wäscherei, reparieren die Rollstühle von anderen Insassinnen. Arbeit war der Kern des japanischen Strafvollzugs. Sie sollte Pünktlichkeit, Gehorsam, Ausdauer und Teamfähigkeit schulen. Preußen lieferte dafür schon Ende des 19. Jahrhunderts das Vorbild.
Schwenk zur Resozialisierung
Die meisten Freiheitsstrafen in Japan enthielten bisher eine ausdrückliche Arbeitspflicht. Wer ohne Arbeitspflicht einsaß, konnte Arbeit beantragen. Diese Zweiteilung ist seit Juni 2025 Geschichte. An ihre Stelle trat eine einheitliche Freiheitsstrafe, die individuelle Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung betont. Es ist die erste Reform der Strafarten in Japan seit 119 Jahren.
Je nach Person wird Arbeit nun mit Berufsausbildung, Suchthilfe, psychologischer Betreuung und der Vorbereitung auf das Leben nach der Entlassung kombiniert. Makoto Tadaki, Strafrechtsprofessor an der Tokioter Universität Chuo, sagt: Der Wegfall der alten Trennung erlaube es, Arbeit und Anleitung flexibler zu mischen und mehr Zeit für andere Behandlungsformen zu schaffen. Offizieller Grund für die Reform war der hohe Anteil von fast 50 Prozent an Wiederholungstätern.
Strafe für Arbeitsverweigerung
Gefängnisleiter Kiyochika Miyoshi betont nach dem Rundgang, durch die Reform habe sich die zentrale Rolle der Arbeit im Gefängnisalltag nicht geändert. Doch was geschieht, wenn Krankheit, Alter oder psychische Belastung sie verhindern? Eine 63-Jährige, wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilt, wirft der Anstalt von Tochigi in einer Klage vom August 2025 vor, ihre Krankheitssymptome ignoriert und sie wiederholt wegen Arbeitsverweigerung bestraft zu haben. Man habe Reizgas gegen sie verwendet und sie in ihrer Zelle „eingeschlossen“.
Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch 2023 sagt: Frauen in japanischen Gefängnissen werden „nicht wie Menschen“ behandelt. Die Menschenrechtler kritisierten die stark eingeschränkte Kommunikation und die geringen Kontakte der Insassinnen nach draußen, verbale Beleidigungen, Anschreien und andere Erniedrigungen durch das Personal sowie die mangelhafte Gesundheitsversorgung. Gebärenden werde ihr gesetzliches Recht verwehrt, ihr Kind bis zu 18 Monate bei sich zu behalten.
Gespräche auf Augenhöhe
Anstaltschef Miyoshi weist das Bild bloßer Härte zurück. „Wir tun nichts, was menschenrechtlich problematisch wäre“, versichert er und verweist auf die „Reflecting Rooms“, so der offizielle Ausdruck. Diese wichtigste Folge der Reform sind zwei kleine Zimmer mit weich gepolsterten Stühlen, ein Plüschtier zum Drücken, Teppichboden, Plastikpflanzen, Bilder an den Wänden.
Ein harter Kontrast zu den ungastlichen, spartanischen Einzelzellen. Knapp sechs Quadratmeter. Ein schmales Bett für Ausländer oder Tatami-Strohmatten für Einheimische. Ein Stuhl vor einem Minitisch. Ein kleiner billiger Fernseher auf einem Metallschrank. Ein Koffer für Persönliches. Wer sich gut führt, darf in eine Gemeinschaftszelle mit bis zu sechs Frauen umziehen. Hier steht die Zellentür offen, die Toiletten sind separat. Es bleibt der Eindruck von Unbarmherzigkeit.
Dagegen könnten die „Reflecting Rooms“ in einer Beratungsstelle sein. Bis zu 30 Minuten dürfen Inhaftierte hier über Gemütszustand, Probleme und Zukunft sprechen. „Die Insassin redet frei, was sie denkt, zwei Beamte hören einfach nur zu“, erläutert Miyoshi. Danach besprechen die Beamten die Anliegen und antworten. Doch wie realistisch ist freies Reden, wenn die Frauen sonst rund um die Uhr von oben herab behandelt werden?
Alte und ausländische Inhaftierte
Die Frage drängt sich umso mehr auf, weil viele Inhaftierte aus dem üblichen Raster fallen. Nur knapp 40 Prozent sind gesund; über 60 Prozent sind körperlich oder mental eingeschränkt oder krank. Fast ein Fünftel der Frauen ist über 70 Jahre alt, die älteste 91. Manche sitzen im Rollstuhl und können nicht allein ins Gemeinschaftsbad steigen. Dennoch beschäftigt die Anstalt nur vier Pflegekräfte und zwei Physiotherapeuten.
Ein Drittel der Inhaftierten stammt aus dem Ausland, überwiegend aus asiatischen Ländern wie Thailand, Vietnam und China. Sie sprechen 19 Sprachen. Viele wurden wegen Drogenschmuggels verurteilt; kleine Mengen genügen. Japans Drogengesetze gehören zu den härtesten der Welt. Trotz der schwierigen Kommunikation mit dem Personal erhalten nur wenige Ausländerinnen Japanisch-Unterricht. „Ergibt das Sinn, wenn sie in ihre Heimatländer zurückkehren?“, fragt Miyoshi rhetorisch.
Der Gefängnischef betont die positiven Seiten von Tochigi: die Möglichkeit einer Berufsausbildung zur Friseurin, Pflegekraft, Kosmetikerin und zur Gabelstaplerfahrerin. Ein dreimonatiger Kurs vermittelt grundlegende Geschäftskenntnisse. Rund 80 Prozent der Insassinnen würden vorzeitig entlassen, sagt Miyoshi. Die 36 verurteilten Mörderinnen gehören nicht dazu. In Japan bedeutet lebenslang, dass Verurteilte nur in Ausnahmefällen jemals wieder freikommen. Ihnen gesteht man keine Resozialisierung zu.
