Neue Regeln im Baurecht sollen Wohnungsbau beschleunigen
Das Bundeskabinett hat Änderungen im Baurecht zugestimmt. Die geplanten Regelungen sollen vor allem Kommunen helfen, schneller neue Wohnungen bauen und „Schrottimmobilien“ notfalls sogar enteignen zu können.
Nach dem „Bauturbo“ sollen jetzt umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen: Das Bundeskabinett hat den Weg dafür freigemacht. Ziel der neuen Regelungen ist es, den Wohnungsbau in Deutschland ankurbeln. Die Planungsverfahren für Bauprojekte sollen digitalisiert, verkürzt und für Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Vor allem aber sollen die Gesetzesänderungen Kommunen mehr Handhabe ermöglichen, um dem Wohnungsbau Vorrang zu gewähren.
Das Baugesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden – zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Mithilfe der Gesetzesnovelle sollen künftig Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnunsmarkt den Bau neuer Wohnungen zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse erklären können. Die Folge: Der Wohnungsbau hätte Vorrang und würde in der Konkurrenz um knappe Flächen wichtiger genommen als andere politische Ziele, etwa Denkmal- und Umweltschutz.
Schnellere Prüfverfahren und mehr Handhabe bei „Schrottimmobilien“
Ein weiterer Baustein der geplanten Neuregelung: Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Dafür soll die Bauleitplanung in Zukunft in zwei Jahren abgeschlossen werden können. Heute dauere das oft 10 bis 15 Jahre, hieß es vom Bundesbauministerium. Damit es mit dem Beschleunigen klappt, soll die Umweltprüfung schneller vonstattengehen. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen.
Auch hinsichtlich sogenannter Schrottimmobilien sollen Kommunen mehr Rechte erhalten. Gemeint sind Gebäude, die von Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden. Kommunen sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und leichter ein „Instandsetzungsgebot“ aussprechen dürfen – also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden.
Nur etwa 206.000 neue Wohnungen in 2025 fertiggestellt
Ihr geplantes „Upgrade“ des Baugesetzbuches hatte Bundesbauministerin Verena Hubertz bereits Mitte März vorgestellt. Noch vor der Sitzung des schwarz-roten Kabinetts hatte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk erneut betont, der Wohnungsbau müsse „in Deutschland endlich Vorfahrt“ bekommen. Da es zu wenige Wohnungen gebe, solle deren Bau „zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse“ werden.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die geplante Gesetzesnovelle. Angesichts von rund 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen und drastisch gestiegenen Mieten gebe es dringenden Handlungsbedarf.
Die Zahl der neugebauten Wohnungen ist in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren gesunken. Im vergangenen Jahr wurden nur rund 206.000 Wohnungen fertiggestellt. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag haben Union und SPD sich das Ziel gesteckt, den Wohnungsmangel zu bekämpfen. Eine konkrete Zielmarke setzte sich das schwarz-rote Regierungsbündnis jedoch nicht – anders als die vorangegangene Ampel-Regierung, die sich das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr gesetzt – und stets verfehlt hatte.
